04.05.2020

Online-Roundtable am 4.5.: Werbekampagnen in Zeiten der Coronakrise

Camilla Sievers, Eugen Prosquill, Alexander Skrbo und Lilly Egger diskutieren am 4.5. ab 18:30 bei einem Online-Roundtablen über Werbekampagnen in der Coronakrise.
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Der Online-Roundtable des brutkasten zum Thema
Der Online-Roundtable des brutkasten zum Thema "Werbekampagnen in der Coronakrise" (c) beigestellt / der brutkasten

Wie werden sich Werbekampagnen im Lauf der Coronakrise entwicklen? Beim Online-Roundtable des brutkasten am 4. Mai 2020 um 18:30 diskutieren Expertinnen und Experten aus der Medien-, Werbe- und Kreativbranche über dieses Thema. der Online-Roundtable wird wie gewohnt auf Facebook, YouTube und LinkedIn ausgestrahlt.

Im Vorfeld und während des Online-Roundtables ist es möglich, via sli.do Fragen zu stellen. Der Code lautet brutkasten.

Die Kanäle des brutasten

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Speakerinnen und Speaker des Online-Roundtable

  • Camilla Sievers hatte bei ihrem Jobantritt 2018 als Head Of Unit 3 der IP Österreich GmbH einen Trumpf in der Tasche: Sievers ist der Startup-Welt bereits lange verbunden. So gründete sie etwa 2015 das mehrfach ausgezeichnete Food-Tech-Start-up Treats. Heute hilft Sievers bei IP Österreich Startups und KMU dabei, ihre Produkte via TV-Werbung auf den Sendern der Mediengruppe RTL für die breite Masse zu vermarkten – für mehr Reichweite, Brand Building und Absatz.
  • Eugen Prosquill gründete 2006 im Rahmen eines Schulprojekts Warda.at. Die Community-Plattform war anfangs vor allem darauf spezialisiert, Events fotografisch zu dokumentieren. 2014 folgte dann die Gründung des Warda Networks, wo Prosquill seine Position als „Chief of Everything“ beschreibt und 19 fix angestellte Mitarbeiter sowie zahlreiche Freelancer leitet und koordiniert sowie als Regisseur, Kameramann und kreativer Kopf fungiert. Im Jahr 2015 gründete Eugen Prosquill Österreichs größtes Seedingnetzwerk Wello.at. Dabei handelt es sich um eine Agentur, die komplette Kampagnen mit Social Influencern abwickelt
  • Alexander Skrbo ist nach mehreren Stationen bei namhaften Gaming & Entertainment Unternehmen seit der Corona Krise wieder in Wien und arbeitet mit seinem Team an einer Omnichannel Lösung für Plattformübergreifendes Marketing.
  • Lilly Egger gründete 2012 das Label Kitsch Bitch. Angefangen mit einem Pop Up Konzept, betreibt sie mittlerweile zusammen mit ihrem Team den Kitsch Bitch Shop in der Neubaugasse im Herzen Wiens. Ganz nach dem Motto „do it yourself“ hat sie in den letzten Jahren eine Marke geschaffen, mit beachtlicher Reichweite auch über die Grenzen Österreichs hinaus.

Die Themen des Online-Roundtables

Bei dem besagten Online-Roundtable wird unter anderem darüber diskutiert, wie sich die durch den Lockdown bedingte höhere Nutzung von TV und Onlinemedien auf den Werbemarkt auswirkt, beziehungsweise ob sich die volkswirtschaftliche Gesamtsituation sich auf die Preise der Kampagnen auswirkt.

Auch wird auf die inhaltliche Gestaltung der Kampagnen in Zeiten des Coronavirus eingegangen. Was sind hier die Bedürfnisse der Kunden? Wie muss vorgegangen werden, damit eine Werbung nicht pietätlos wirkt? Und ist eine Krise überhaupt die richtige Zeit für Werbung?

Key Facts zum Online-Roundtable

  • Am 4.5.2020 ab 18:30
  • Auf FacebookLinkedIn und YouTube
  • Mit Camilla Sievers, Eugen Prosquill, Alexander Skrbo und Lilly Egger
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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