14.11.2022

wependio: Soziales Reisenetzwerk aus Tirol schließt sechsstellige Finanzierungsrunde ab

wependio ist ein neues soziales Reisenetzwerk, das die Inspiration von Instagram mit den Vorteilen einer Suchmaschine verbinden möchte. Im Zuge der Unternehmensgründung hat das Startup aus Tirol soeben seine erste Finanzierungsrunde abgeschlossen.
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Desiree Schier & Daniel Kopeinik | (c) wependio

Ein altes Sprichwort lautet: „Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen“. Im 21. Jahrhundert erfolgt dies in der Regel natürlich über Social Media & Co. Das Tiroler Startup wependio rund um die beiden Gründer:innen Desiree Schier und Daniel Kopeinik möchte Nutzer:innen mit ihrer Travel Social Media Plattform wependio künftig eine neue Möglichkeit bieten, ihre Erlebnisse & Entdeckungen digital mit einer Community zu teilen.

„Wenn man als Person viel erlebt, reist und viele Ausflüge unternimmt, vergisst man irgendwann, was man alles erlebt hat. Uns fehlte die Möglichkeit all das optisch ansprechend digital aufzuzeichnen, gegebenenfalls Aktivitäten oder Unterkünfte direkt zu buchen, und natürlich auch die Unternehmungen von anderen zu sehen, um sich inspirieren zu lassen“, so Kopeinik über die Gründungsidee der Plattform, die im April 2022 ins Leben gerufen wurde. Und der Gründer fügt hinzu: „Egal ob man sich für den nächsten Urlaub inspirieren lassen möchte, oder für die nächste Unternehmung als Tagesausflug, wir möchten für all das eine übersichtliche Plattform anbieten.“ wependio soll laut den Gründer:innen somit die Inspiration von Instagram mit den Vorteilen einer Suchmaschine verbinden.

Wie sich wependio positioniert

Über die Plattform wependio sollen Nutzer:innen Reisen künftig in einer Karte eintragen, mit Bildern versehen und somit Geheimtipps mit der Community teilen können. „Auf lange Sicht wird wependio alles, was Personen für eine Reise benötigen, in einer einzigen App abbilden. Nicht nur Empfehlungen, sondern auch die gesamte Planung bis hin zur finalen Buchung und die anschließende Reflektion“; so Co-Founderin Desiree Schier. Zudem sollen über „wependio myBusiness“ touristische Unternehmen auf der Plattform kostenlos Profile erstellen können, um für ihre Betriebe zielgruppengerecht Werbung zu schalten. Zudem möchte das Startup Einnahmen erzielen, indem bei jeder Buchung von Aktivitäten oder Unterkünften eine Kommission von den Unternehmen eingehoben wird.

(c) Screenshot wependio Website

Entwicklung & Finanzierungsrunde

Aktuell befindet sich die App noch in Entwicklung und soll aber demnächst für iOS und Android zur Verfügung stehen. „Der Launch ist für Ende des Jahres / Anfang nächsten Jahres geplant. Es haben sich bereits viele Interessenten für die Beta-Testversion gemeldet. Zudem haben wir auch schon früh mit dem Marketing gestartet, um möglichst viel Aufmerksamkeit vor dem Launch zu erwecken“ so Kopeinik. Zudem befindet sich das Startup mitten in der Unternehmensgründung, wobei eine sechsstellige Finanzierungsrunde mit Business Angels abgeschlossen wurde. Im Zuge der GmbH-Gründung sollen auch die Gesellschafterverträge finalisiert werden, wie Schier anmerkt. Und das Startup hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt. „Wir sind optimistisch und wollen nächstes Jahr Nutzer:innen im sechsstelligen Bereich erreichen“, so Kopeinik abschließend.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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