22.03.2023

Weltklimabericht: Diese 5 Lösungen helfen gegen Wassermangel

Dürreereignisse werden durch die Klimakrise häufiger. Im IPCC-Bericht finden sich einige Lösungsansätze, die gegen Wassermangel helfen können. Hier sind fünf davon.
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Hand taucht in Wasser
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„Feuerwehr versorgt Bauernhöfe mit Wasser” oder “Wassermangel: Der Anfang vom Ende des Neusiedler Sees” – das sind keine Medienberichte aus mediterranen Ländern. Diese Meldungen beziehen sich auf Österreich, ein Land, von dem man dachte, dass Trinkwasser nicht knapp werden könne.

Laut Expert:innen der TU Graz werde die Wasserversorgung in Österreich zum Problem. Die Klimakrise beeinflusst nämlich auch hierzulande unseren Umgang mit Wasser. Schließlich verbrauchen wir Österreicher:innen pro Kopf und Tag 130 Liter Trinkwasser und schon jetzt ist Trockenheit ein Problem in Österreich. Die Situation ist aber nicht ausweglos.

Der Weltklimarat zeigt in seinen Berichten auch Lösungsansätze auf. Heute ist Weltwassertag und das sind fünf Lösungen, die uns in Zukunft vor Wassermangel schützen können.

1. Ökosysteme schützen

Durch die Klimakrise werden Extremwetterereignisse, wie Starkregen oder Dürreperioden wahrscheinlicher. Deshalb sei der Schutz von Ökosystemen und die Reduktion des Bodenverbrauchs essentiell. Durchschnittlich wurden in den letzten Jahren 11,3 ha pro Tag verbaut. Das entspricht rund 16 Fußballfeldern.

Das Problem: durch eine Vielzahl an betonierten Flächen rinnt der Regen einfach ab. Nicht in den Boden, sondern durch die Flüsse raus aus Österreich. “Was man oft vergisst ist, dass zwei Drittel des Niederschlages regional entstehen und nur ein Drittel überregional. Das heißt, wenn wir den ganzen Starkregen Richtung Schwarzes Meer fließen lassen, dann kommt nur ein Drittel an Niederschlag zurück”, erklärt Thomas Ertl von der Universität für Bodenkultur Wien.

Deshalb sei es wichtig, das Wasser so lange wie möglich im Land zu halten. Ökosysteme und Böden beispielsweise vor Verbauung zu schützen hilft nicht nur der Biodiversität und dabei das Wasser im Land zu behalten. Denn eine wichtige Ökosystemdienstleistung von Böden ist die Reinigung von Wasser. “Der Boden reinigt das Wasser, welches dann in das Grundwasser sickert. Je mehr gesunde Ökosysteme wir haben, desto besser wird der Niederschlag gereinigt”, so Ertl.

2. Abwasser besser recyceln

Rund 48 Prozent des weltweiten Abwassers wird derzeit unbehandelt abgeleitet. Auf Österreich trifft das nicht zu. “In Österreich gibt es kaum Abwasser, das unbehandelt abgeleitet wird. 96 bis 97 Prozent unseres Schmutzwassers wird in Kläranlagen behandelt”, erklärt Ertl.

Für die Trinkwasserversorgung in Österreich werde die Wiederverwendung von Abwasser kein Thema sein, schätzt Ertl. Durch die Klimakrise könne aber die Bewässerung für die Landwirtschaft immer häufiger nötig werden. Schon heute sind die Grundwasserspiegel in Europa, aber auch in Österreich, sehr niedrig. Laut der Studie “Wasserschatz Österreich”, wird sich der Wasserverbrauch in der Landwirtschaft bis 2050 verdoppeln.

Für die Bewässerung von Pflanzen werde in Österreich hauptsächlich Trink- bzw. Grundwasser verwendet. Grundsätzlich ist es aber möglich, Abwasser so weit zu reinigen, dass es Trinkwasserqualität hat. Dafür braucht es eine Menge Energie und Ressourcen. Ein Weg, den sich Ertl vorstellen kann, ist, das gereinigte Abwasser aus Kläranlagen zu verwenden, um Pflanzen zu bewässern. Denn das Regenwasser könnte dafür zu wenig werden.

3. Begrünung von Städten für mehr Wasser

In Städten können Bäume, Pflanzen oder Gewässer wesentlich sein, um uns Menschen vor Hitze zu schützen. Insbesondere ältere und großkronige Bäume seien essentiell, da sie mehrere hundert Liter Wasser verdunsten und dadurch ein Kühlungseffekt eintritt.

Sie leisten aber auch einen wesentlichen Beitrag, um Wasser in der Region zu halten. “Es muss uns gelingen, Parkplätze eher durch Bäume zu ersetzen”, schildert Ertl. Schon heute werden Bäume auf wasserdurchlässigen Untergrund gepflanzt. So sickert Regen in die Erde und die Pflanzen können auf dieses Wasser zurückgreifen.

Bis 2025 plant beispielsweise die Stadt Wien, 25.000 neue Bäume zu pflanzen. Das hätte auch viele andere positive Nebeneffekte, wie eine erhöhte Sauerstoffproduktion und die Filterung von Schadstoffen. Da Bäume den Regenabfluss verlangsamen, dämpfen sie auch Starkregen ab und entlasten die Kanalisation. Dafür brauche es aber auch eine Mobilitätswende mit beruhigten Straßen, da die Bäume Platz brauchen, so Ertl.

4. Sparsamer Umgang mit Wasser in Betrieben

Österreich zählt zu den wasserreichsten Regionen der Welt. Durch die Klimakrise wird sich die Nachfrage nach Wasser erhöhen. Rund 70 Prozent des Wassers braucht in Österreich die Industrie. 29 Prozent werden aus dem Grundwasser entnommen und der Rest aus Flüssen. Dieses wird wieder zurück geleitet. “Soweit ich die Industrie in Österreich kenne, ist sie sehr sparsam, weil jeder verwendete Kubikmeter Wasser auch behandelt werden muss”, erklärt Ertl. Das läge auch an rechtlichen Standards in Österreich.

Weltweit sei das aber anders. “Es gibt in Europa auch sehr viele Industrien, die wir ausgelagert haben. Zum Beispiel die Textilindustrie. Dort gibt es schon Konflikte mit der Trinkwasserversorgung oder der Landwirtschaft”, betont Ertl. Dieses ausgelagerte Wasser wird auch virtuelles Wasser genannt.

Rechnet man dieses dazu, verbrauchen wir in Österreich pro Kopf und Tag statt 130 Liter 4700 Liter Trinkwasser. “Wir in Österreich haben immer Angst, dass uns wer das Trinkwasser wegnimmt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir nehmen anderen Ländern sehr viel Wasser weg, zum Beispiel durch den Futtermittelanbau für unsere Nutztiere”, lässt Ertl wissen.

5. Rückbau von Flüssen und Feuchtgebieten

Eine oft genannte Lösung gegen Wasserknappheit ist der Rückbau von Flüssen und Feuchtgebieten. Lange Zeit wurden in Österreich Feuchtgebiete wie Moore für die Landwirtschaft entwässert. Entwässerte Moore sind aber für mehr Emissionen verantwortlich, als der globale Flugverkehr. Auch Flüsse wurden in der Vergangenheit stark verändert und kanalisiert, um uns vor Hochwassern zu schützen.

Je stärker die Flüsse verbaut sind, desto schneller fließt das Wasser weg. Dieses Wasser steht uns dann nicht mehr zur Verfügung. Wichtig sei auch, dass das Wasser aus Flüssen mit dem Umland kommuniziert und die Böden dieses aufnehmen können, sodass es als Grundwasser gespeichert wird. “Je langsamer das Wasser aus den Flüssen abfließt und je mehr wir unsere Flüsse rückbauen, desto größer die Chance, dass diese Kommunikation stattfindet”, erläutert Ertl.

Intakte Moore können auch einen wesentlichen Beitrag für Klimaschutz leisten, weil sie enorme Mengen an Treibhausgasen speichern können. Gesunde Flussökosysteme sind eine wesentliche Stellschraube, um die Biodiversitätskrise zu bremsen. Und mehr Biodiversität hilft auch beim Klimaschutz. Das sagt auch der Weltklimarat.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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