29.05.2018

Welser Startup Nogis: Zu hohe Nachfrage für „Nicht-Fernseher“

Startup-Portrait. Das Welser Startup Nogis wurde von Andreas Hackl und Thomas Höffinger zu einem Zweck gegründet. Und der steckt bereits im Namen: Mit ihrem Nogis One-Monitor sagen die Gründer Nein zur Rundfunkgebühr. Oder kurz: No GIS.
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Nogis
(C) Nogis - Thomas Höffinger und Andreas Hackl ermöglichen mit Nogis One GIS-freies Fernsehen.

„Die Idee zum Nogis One entstand aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zum Thema Rundfunkgebühren. Da wir selbst nur mehr über Amazon Prime, Netflix und andere Streaming-Diensten schauten, waren wir der Meinung nicht für etwas bezahlen zu müssen, das wir nicht nutzten. Die GIS sah das allerdings anders, da schon das Bereithalten eines Empfangsgerätes (Fernseher mit Tuner) ausreicht, um gebührenpflichtig zu sein“, erklärt Thomas Höffinger im Gespräch mit dem Brutkasten. Gemeinsam mit Andreas Hackl gründete er das Startup Nogis. Beim Produkt, Nogis One, handelt es sich um einen Monitor, der in den Größen 43, 55 und 65 Zoll (ab August verfügbar) zu erstehen ist. Die Preise variieren dabei zwischen 450 und 850 Euro.

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Nogis: „Hallo, ich bin’s. Kein Fernseher“

Das besondere an diesem Produkt ist, dass das Empfangsgerät mit zwei bis vier HDMI- und zwei USB-Anschlüssen ausgestattet ist, dafür aber über keinen Antenneneingang und Tuner verfügt. „Er schaut aus wie ein ganz normaler Fernseher, hat auch eine Fernbedienung und interne Lautsprecher, wie ein normales TV-Gerät. Aber es ist kein Fernseher. Da wir die Rundfunktechnologien weggelassen haben, ist unser Nogis One nach dem österreichischen Gesetz ein Monitor und somit nicht GIS-pflichtig“, erklärt Höffinger das Schlupfloch, dass sein Partner und er ausgemacht haben. Das Gerät ist fähig, Internet-Fernsehen über Computer, per TV-Stick, Spielkonsole oder Blu-Ray-Player abzuspielen.

Bezug auf Urteil des Verwaltungsgerichtshofs

Laut den Gründern haben sich die (TV-)Zeiten geändert. „Viele Menschen in Österreich gestalten sich ihr Fernsehprogramm selbst und schauen ausschließlich übers Internet. Obwohl diese Leute keinen Rundfunk mehr nutzen, müssen sie trotzdem weiterhin die Rundfunkgebühren von rund 300 Euro im Jahr bezahlen, da für die GIS jeder herkömmliche Fernseher ein Rundfunkempfangsgerät darstellt“, sagt Höffinger. Die Unternehmer beziehen sich bei ihrem Vorhaben auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom Juli 2015, wonach TV-Empfang über Internet-Streaming nicht gebührenpflichtig sei. So entstand Nogis.

Werbung drosseln, weil Nachfrage zu hoch

Andreas Hackl und Thomas Höffinger kennen einander seit 20 Jahren. Hackl betreibt gemeinsam mit seinem Vater einen Baustoffhandel. Höffinger und dessen Schwester leiten ein Logistikunternehmen. 2017 gründeten sie gemeinsam Nogis. Das eigenfinanzierte Unternehmen plagte sich am Anfang mit der Hürde einen „geeigneten, vertrauenswürdigen Produzenten“ zu finden, der die Geräte in kleinen Stückzahlen produziert, wie Höffinger sagt. Im September des Vorjahres kamen dann die ersten Monitore aus China an und kaum drei Monate später waren rund 400 Exemplare verkauft. Aktuell fanden laut Höffinger insgesamt rund 1.000 Nogis One-Geräte Besitzer. „Wir müssen laufend nachbestellen. Und sogar die Werbung etwas drosseln, da wir die Monitore nicht auf Lager haben. Wir wachsen organisch und das dauert etwas“, lässt Höffinger wissen.

Nogis One wird hauptsächlich über Social Media-Kanäle beworben. „Genau dort findet sich unsere Zielgruppe“, sagt Höffinger, „aber unser langfristiges Ziel ist es, unsere Marke in Österreich zu etablieren und auch verstärkt im Fachhandel vertreten zu sein“.


⇒ Hier geht’s zur Homepage des GIS-freien Monitors

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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