17.06.2025
HALBJAHRESSTATISTIK

Weiterer Anstieg bei Firmeninsolvenzen – 38 Prozent können sich Verfahren nicht leisten

Der Kreditschutzverband KSV1870 veröffentlichte seine Halbjahresstatistik. Die Zahl der Insolvenzen stieg zuletzt weiter an. Es gibt aber auch positive Entwicklungen.
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Firmeninsolvenzen - Pixelrunner - Ein Bild zeigt das Wort
Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Schon in den vergangenen zwei Jahren war die Zahl der Firmeninsolvenzen in Österreich jeweils gestiegen. Die nun veröffentlichte Halbjahresstatistik des Kreditschutzverbands KSV1870 weist abermals einen Anstieg aus. Rund 3.500 Unternehmen mussten laut Hochrechnung im ersten Halbjahr 2025 Insolvenz anmelden – das entspricht einem Plus von 6,1 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024.

Noch stärker stieg dabei die Zahl der mangels Kostendeckung nicht eröffneten Verfahren an, nämlich um 10,5 Prozent auf 1.325 Fälle. Das bedeutet, rund 38 Prozent der Unternehmen fehlten sogar die 4.000 Euro zur Deckung der Gerichtskosten – oftmals zum Nachteil ihrer Gläubiger:innen.

„Hohes Insolvenzaufkommen, wie wir es in Österreich zuletzt im Jahr 2005 zu verzeichnen hatten“

„Die Unternehmen kommen in Zeiten einer internationalen Omnikrise aktuell kaum zur Ruhe. Die unausweichliche Folge ist ein hohes Insolvenzaufkommen, wie wir es in Österreich zuletzt im Jahr 2005 zu verzeichnen hatten. Zudem deutet aktuell vieles darauf hin, dass uns diese Situation noch einige Zeit begleiten wird“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz. Der Kreditschutzverband geht in seiner Prognose von noch einmal so vielen Insolvenzen im zweiten Halbjahr, also einer Gesamtzahl von rund 7.000 aus.

Auch positive Entwicklungen in der Insolvenzstatistik

Zumindest in der Statistik gibt es aber auch gute Nachrichten: Das Gesamtvolumen der Passiva ging zuletzt im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 um 56,8 Prozent auf insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro zurück. Auch die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer:innen sank um 20,5 Prozent auf etwa 10.500, jene der betroffenen Gläubiger:innen um 23,4 Prozent auf rund 20.000.

Signa dominiert weiterhin die Top-Liste

Der Grund für diese positiven Entwicklungen ist ein massiver Rückgang bei den Mega-Insolvenzen. Im Vergleichshalbjahr 2024 hatte es fünf Insolvenzen mit mehr als 500 Millionen Euro, teilweise sogar mehr als einer Milliarde Euro Passiva gegeben – vier davon waren der Signa-Gruppe zuzuordnen. In der aktuellen ersten Jahreshälfte gab es nur einen so großen Insolvenzfall: die Herkules Holding GmbH mit 710 Millionen Euro Passiva, die ebenfalls zur Signa-Gruppe zählt. Auch die Plätze 2, 3, 4 und 6 der größten Insolvenzen im ersten Halbjahr 2025 kommen aus der Signa-Gruppe.

Wien ganz oben in der Bundesländer-Insolvenzstatistik

Generell ist aktuell besonders der Immobilienbereich von großen Insolvenzen mit mehr als zehn Millionen Euro Passiva betroffen. „Rund die Hälfte aller Großinsolvenzen betreffen Unternehmen aus dem Grundstücks- und Wohnungswesen. Diese haben zuletzt recht häufig mit hohen Passiva zu kämpfen und sind traditionell vor allem in Wien angesiedelt. Das führt dazu, dass sich das Handelsgericht Wien aktuell besonders häufig mit Großinsolvenzen befassen muss“, erklärt Götze. Etwa 30 von 40 Insolvenzen über zehn Millionen Euro Passiva wurden demnach in der Bundeshauptstadt angemeldet. Auch insgesamt steht Wien mit 1.366 von 3.500 Fällen, also rund 39 Prozent, ganz oben in der Bundesländer-Insolvenzstatistik.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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