21.02.2024

Wechsel im Management: Johannes Kisslinger wird neuer COO bei woom

Von der Garage zum internationalen Spitzenperformer, den sogar Mark Zuckerberg empfiehlt. woom legte einige Meilensteine - nun soll ein neuer COO zum Erfolg des Kinderfahrradherstellers beisteuern.
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Johannes Kisslinger (c) woom GmbH

Von der Garage zum millionenschweren Unternehmen – diese Erfolgsgeschichte schrieb der Klosterneuburger Kinderfahrradhersteller woom. Im März des Vorjahres feierte das Scaleup sein zehnjähriges Firmenbestehen und knackte erstmals die 100-Millionen-Euro-Umsatz-Marke (brutkasten berichtete) – und wurde sogar von Meta-Chef Mark Zuckerberg empfohlen. Nun bekommt die Führungsebene Zuwachs.

Neuer woom-COO war zuvor in China, Kanada und den USA

Woom hat mit Johannes Kisslinger einen neuen Chief Operating Officer (COO). In seiner Position soll Kisslinger die Bereiche Produktion, Supply Chain Management, Einkauf und Logistik, Qualitätsmanagement, Product Compliance und Testing sowie IT verantworten. In seiner neuen Funktion tritt er an die Seite von CEO Paul Fattinger. Bis Oktober 2023 war Martin J. Bartman als Interim COO bei woom tätig.

Der 43-jährige COO soll internationale Erfahrung und eine „nachgewiesene Erfolgsbilanz im Bereich Operations Management“ mitbringen, heißt es. Laut Kisslingers LinkedIn-Profil war der gebürtige Salzburger bis Oktober 2023 beim Wiener Technologieunternehmen Schiebel über sieben Jahre als COO tätig, wo er sich auf die Bereiche Produktion, Supply Chain Beschaffung, Maintenance sowie Facility und IT spezialisierte. Seit November 2023 ist Kisslinger bei woom tätig.

Internationale Erfahrung machte der Salzburger auf seiner zehnjährigen Reise beim Industriebetrieb Hoerbinger, bei dem er in unterschiedlichen Führungspositionen tätig war. Erfahrung sammelte er indes in Shangai (China), in Toronto (Kanada) sowie an mehreren Orten in den USA.

COO soll Internationalisierung vorantreiben

„Ich brenne darauf, meine internationale Erfahrung im Operations Management für eine Love Brand wie woom einzusetzen. Es gibt wohl kaum eine schönere und sinnvollere Mission, als die Fahrradwelt mit unseren einzigartigen Produkten für die nächste Generation nachhaltig zu prägen”, äußert sich Johannes Kisslinger über seine neue Aufgabe bei woom.

Kisslinger soll indes zur Internationalisierung des Kinderfahrradherstellers beitragen, wie CEO Fattinger ausführt: „Sein (Anm.: Johannes Kisslinger) Fokus in den nächsten Monaten liegt auf der Effizienzsteigerung und Weiterentwicklung unserer Organisation, um unser Wachstum nachhaltig fortzusetzen. Unser Team freut sich darauf, mit ihm zusammen die Zukunft von woom zu gestalten und gemeinsam für unsere Kundinnen und Kunden in die Pedale zu treten.“

Alles begann in einer Penzinger Garage

Der Kinder- und Jugendfahrradhersteller woom wurde 2013 vom Industriedesigner Christian Bezdeka und Marketing-Spezialisten Marcus Ihlenfeld in einer Garage in Penzing gegründet. Bis Juni 2023 war Ihlenfeld neben Paul Fattinger als Co-CEO tätig. Mit 1. Juni des Vorjahres übernahm Fattinger, der schon seit 2021 Teil der woom Geschäftsführung war – zuerst als CFO, dann als Co-CEO – die alleinige Führung (brutkasten berichtete).

Seit Beginn dieses Jahres ist April Obersteller als neue Managing Director von woom US tätig. Mittlerweile ist woom in über 30 Ländern vertreten. Erst im Juli des Vorjahres haben sich die woom-Gründer Marcus Ihlenfeld und Christian Bezdeka einer neuen Herausforderung angenommen und entwickeln mit ihrem Startup poptop spezielle Kindermöbel.

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Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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