21.02.2024

Wechsel im Management: Johannes Kisslinger wird neuer COO bei woom

Von der Garage zum internationalen Spitzenperformer, den sogar Mark Zuckerberg empfiehlt. woom legte einige Meilensteine - nun soll ein neuer COO zum Erfolg des Kinderfahrradherstellers beisteuern.
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Johannes Kisslinger (c) woom GmbH

Von der Garage zum millionenschweren Unternehmen – diese Erfolgsgeschichte schrieb der Klosterneuburger Kinderfahrradhersteller woom. Im März des Vorjahres feierte das Scaleup sein zehnjähriges Firmenbestehen und knackte erstmals die 100-Millionen-Euro-Umsatz-Marke (brutkasten berichtete) – und wurde sogar von Meta-Chef Mark Zuckerberg empfohlen. Nun bekommt die Führungsebene Zuwachs.

Neuer woom-COO war zuvor in China, Kanada und den USA

Woom hat mit Johannes Kisslinger einen neuen Chief Operating Officer (COO). In seiner Position soll Kisslinger die Bereiche Produktion, Supply Chain Management, Einkauf und Logistik, Qualitätsmanagement, Product Compliance und Testing sowie IT verantworten. In seiner neuen Funktion tritt er an die Seite von CEO Paul Fattinger. Bis Oktober 2023 war Martin J. Bartman als Interim COO bei woom tätig.

Der 43-jährige COO soll internationale Erfahrung und eine „nachgewiesene Erfolgsbilanz im Bereich Operations Management“ mitbringen, heißt es. Laut Kisslingers LinkedIn-Profil war der gebürtige Salzburger bis Oktober 2023 beim Wiener Technologieunternehmen Schiebel über sieben Jahre als COO tätig, wo er sich auf die Bereiche Produktion, Supply Chain Beschaffung, Maintenance sowie Facility und IT spezialisierte. Seit November 2023 ist Kisslinger bei woom tätig.

Internationale Erfahrung machte der Salzburger auf seiner zehnjährigen Reise beim Industriebetrieb Hoerbinger, bei dem er in unterschiedlichen Führungspositionen tätig war. Erfahrung sammelte er indes in Shangai (China), in Toronto (Kanada) sowie an mehreren Orten in den USA.

COO soll Internationalisierung vorantreiben

„Ich brenne darauf, meine internationale Erfahrung im Operations Management für eine Love Brand wie woom einzusetzen. Es gibt wohl kaum eine schönere und sinnvollere Mission, als die Fahrradwelt mit unseren einzigartigen Produkten für die nächste Generation nachhaltig zu prägen”, äußert sich Johannes Kisslinger über seine neue Aufgabe bei woom.

Kisslinger soll indes zur Internationalisierung des Kinderfahrradherstellers beitragen, wie CEO Fattinger ausführt: „Sein (Anm.: Johannes Kisslinger) Fokus in den nächsten Monaten liegt auf der Effizienzsteigerung und Weiterentwicklung unserer Organisation, um unser Wachstum nachhaltig fortzusetzen. Unser Team freut sich darauf, mit ihm zusammen die Zukunft von woom zu gestalten und gemeinsam für unsere Kundinnen und Kunden in die Pedale zu treten.“

Alles begann in einer Penzinger Garage

Der Kinder- und Jugendfahrradhersteller woom wurde 2013 vom Industriedesigner Christian Bezdeka und Marketing-Spezialisten Marcus Ihlenfeld in einer Garage in Penzing gegründet. Bis Juni 2023 war Ihlenfeld neben Paul Fattinger als Co-CEO tätig. Mit 1. Juni des Vorjahres übernahm Fattinger, der schon seit 2021 Teil der woom Geschäftsführung war – zuerst als CFO, dann als Co-CEO – die alleinige Führung (brutkasten berichtete).

Seit Beginn dieses Jahres ist April Obersteller als neue Managing Director von woom US tätig. Mittlerweile ist woom in über 30 Ländern vertreten. Erst im Juli des Vorjahres haben sich die woom-Gründer Marcus Ihlenfeld und Christian Bezdeka einer neuen Herausforderung angenommen und entwickeln mit ihrem Startup poptop spezielle Kindermöbel.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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