07.07.2021

Web-App „cheers“: Wie man Freunden jetzt digital einen Drink spendiert

Rechtzeitig zum Neustart der Gastronomie und zum Sommerbeginn ruft die Ottakringer Gruppe mit ihrer neuen Web-App cheers dazu auf, Freunden einen Drink zu spendieren. Entwickelt vom eigenen Corporate Startup - der Freudewerk GmbH - soll so eine der charmantesten Gesten digitalisiert werden.
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© cheers

„Unser Innovationsteam hat sich im Frühjahr 2021 mit zwei Fragestellungen beschäftigt. Erstens: Wie können wir als Gruppe eine Initiative setzen, um die Gastronomie nach Wiedereröffnung zu unterstützen? Zweitens: Wie können wir unsere Mission ‚Wir machen Freude und Getränke‘ in ein digitales Geschäftsmodell transferieren. Das Ergebnis war cheers, welches für beide Fragestellungen eine Antwort liefert“, so Martin Eicher, Leiter Business Development der Ottakringer Getränke AG auf Nachfrage vom brutkasten.

cheers: Freude schenken leicht gemacht

Die Mechanik hinter dem neuen digitalen Geschäftsmodell ist einfach. Nach der Anmeldung auf der Website www.cheers.at kann man einfach ein Getränk – zunächst werden Bier, Spritzer, Gin Tonic, Mineralwasser oder Kaffee angeboten – auswählen, dieses online bezahlen und dann via WhatsApp, SMS, E-Mail oder Social Media verschicken. Der Beschenkte erhält einen „cheers-Code“, der in den teilnehmenden Partnerlokalen eingelöst werden kann. Vorerst handelt es sich um ein Pilotprojekt, das sich auf den Raum Wien erstreckt, wie Eicher weiter sagt: „Wir starten heuer im Sommer in Wien und das Ziel ist es, cheers ab Herbst 2021 auch national auszubauen. Wir wollen hier bewusst iterativ vorgehen um alle Learnings speziell aus der Anfangszeit für eine optimale Weiterentwicklung und letztendlich eine perfekte Produktqualität zu nutzen. Wenn der Markt uns die Chance gibt, soll cheers dauerhaft verfügbar sein – denn jemanden auf ein Getränk einzuladen ist glücklicherweise kein kurzfristiger Mikro-Trend, sondern vielmehr eine der charmantesten Gesten der Welt unseres Zeitalters.“ Die Web-App ist seit 1. Juli 2021 im Einsatz. Um sie noch bekannter zu machen, rührt Ottakringer auch kräftig die Werbetrommel und unterstützt den Launch mit einer breiten Einführungskampagne bestehend aus Online-Anzeigen, Social Media sowie City-Lights und Plakaten.

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© cheers

Ottakringer mit eigenem Corporate Startup

Hinter cheers steht die Freudewerk Gmbh, die als 100 prozentiges Tochterunternehmen der Ottakringer Getränke AG im zweiten Quartal 2021 mit dem Ziel gegründet wurde, Innovationen für den Getränkemarkt zu treiben und die Innovationsprojekte der Holding zu bündeln. Auf die Frage, ob Freudewerk als Corporate Startup zu sehen ist, antwortet Eicher stolz: „Ja, durchaus. Auch wenn wir dieses Projekt weitestgehend mit interdisziplinären Teams aus der gesamten Firmengruppe entwickelt haben, möchten wir mit der Freudewerk GmbH agile, schnelle Innovationsentwicklung sicherstellen und lassen uns hier durchaus von einem Start-Up Geist inspirieren.“

Das ist auch der Grund, warum die Freudewerk GmbH losgelöst vom Tagesgeschäft agiert. Für die Konzeption und Umsetzung disruptiver Projekte wie cheers benötige es Freiheiten, Agilität und einen klaren Fokus, der vom daily business losgelöst ist. „Wir möchten weiterhin als Familiengruppe Impulse am Markt setzen und mit Innovationen Freude & Fortschritt treiben. Mit der Gesellschaft Freudewerk stellen wir dafür die Weichen. Neben cheers möchten wir künftig weitere Innovationsprojekte lancieren und am Markt erproben“, gibt Eicher die Marschrichtung für die Zukunft vor. Stolz ist er auch, dass es in der DACH-Region derzeit keine vergleichbaren Apps gibt, wie er sagt: „cheers ist in der Konzeption einzigartig“, so der Business Development-Manager.

Investments in Vermarktung und Vertrieb

Für cheers hat man jedenfalls keine Mühen und Kosten gescheut. Über die Höhe dieser hält sich Ottakringer bedeckt – neben der technischen Entwicklung der App, die eben keinen Download erfordert, sondern direkt über die Website nutzbar ist – investiere man jedenfalls stark in die Vermarktung und den Vertrieb. „Mit cheers bauen wir eine Plattform, welche User, Lokale und Getränke verbindet und online Getränke spendieren digitalisiert. Wir wollen damit ‚kleine Freude schenken‘ ganz einfach machen“, so Eicher abschließend.


Die Ottakringer Brauerei wurde im Jahr 1837 gegründet und gilt als die letzte große Wiener Brauerei und gleichzeitig als eine der letzten großen unabhängigen Brauereien Österreichs. Markenzeichen sind der kompromisslos hohe Qualitätsanspruch, die reiche Bier-Vielfalt von mehr als 15 verschiedene Biersorten und das städtische Lebensgefühl verbunden mit der Frische, die die Qualität eines Bieres ausmacht. Die Ottakringer Brauerei beschäftigt rund 180 Mitarbeiter, erzielte im Jahr 2020 einen Umsatz von rund 58 Millionen Euro und braute 427.000 Hektoliter Bier. Seit Anfang 2021 ist der Produktionsprozess klimaneutral. 2017 wurde die Ottakringer Brauerei mit dem Wiener Qualitätssiegel TOP-Lehrbetrieb ausgezeichnet, das bis 2021 gültig ist. Dank der einmaligen  Eventlocations am Brauereigelände ist sie auch ein fester und nicht mehr wegzudenkender Teil des Wiener Stadtlebens.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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