29.09.2025
WEITERES EVENT

WeAreDevelopers expandiert nach Indien

Im brutkasten-Studio-Talk sprach Co-Founder Benjamin Ruschin über die Expansionspläne von WeAreDevelopers und wie es dazu kam.
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WeAreDevelopers-Co-Founder Benjamin Ruschin im brutkasten-Studio | © brutkasten / Dervisevic
WeAreDevelopers-Co-Founder Benjamin Ruschin im brutkasten-Studio | © brutkasten / Dervisevic

Erst im Juli kündigte WeAreDevelopers den Schritt über den Atlantik in die USA inklusive „World Congress North America“ als Großevent an – brutkasten berichtete. Kürzlich machte das auf Entwickler:innen spezialisierte Wiener HR-Unternehmen nun weitere Expansionspläne bekannt: Auch in Banaglore, Indien, ist ein Event geplant. Mit 2.000 bis 3.000 Teilnehmer:innen ist dieses im ersten Durchgang aber deutlich kleiner angesetzt als die beiden „World Congress“-Formate in Berlin und San Jose, Kalifornien – letzteres soll schon bei der ersten Ausgabe 2026 rund 10.000 Personen anziehen.

„Alle unsere Kunden haben Softwareentwickler in Indien“

Das Event in Bangalore soll helfen, den indischen Markt zu erschließen. Der Subkontinent genießt bekanntlich den Ruf, der weltweit größte Pool für IT-Talente zu sein. Nicht umsonst lagern Unternehmen aus der ganzen Welt Entwickler-Tätigkeiten nach Indien aus, wobei die 13-Millionen-Einwohner-Stadt Bangalore als Zentrum der HighTech-Industrie des Landes gilt.

Tricentis-Gründer Wolfgang Platz stieß als neuer WeAreDevelopers-Investor Expansion an

„Alle unsere Kunden haben Softwareentwickler in Indien. Der Markt für Developer und AI-Professionals in Indien ist riesengroß“, sagt Benjamin Ruschin, der vor einigen Monaten als Executive Chairman zurückgekehrte WeAreDevelopers-Co-Founder, im brutkasten-Studio Talk. Angestoßen habe den Expansionsschritt Tricentis-Gründer Wolfgang Platz, der kürzlich als Investor bei WeAreDevelopers eingestiegen ist. Nun erwarte man sich dadurch ein „massives Umsatzwachstum“.

„Haben das Gefühl, dass wir am europäischen Markt ein Plateau erreicht haben“

Und nicht nur dadurch. „Wir haben ein bisschen das Gefühl, dass wir am europäischen Markt ein Plateau erreicht haben. Wir wissen, wie die allgemeine wirtschaftliche Lage aktuell aussieht: Die ist nicht besonders positiv. Und wir möchten dort sein, wo wir auch ein progressives Wachstum sehen, wo wir verstanden werden und wo das, was wir anbieten, so wertgeschätzt wird, wie es auch der Fall sein sollte“, sagt Ruschin. Entsprechend sei auch die Entscheidung für die US-Expansion gefallen, mit der man den eigenen Großkunden auch ein Event vor Ort bieten wolle.

Ruschin resümiert: „Wir haben uns von einer österreichischen Developer-Konferenz zu einem europäischen Unternehmen entwickelt. Jetzt gehen wir in die USA und parallel nach Indien. Das macht einfach Sinn. Es macht uns wertvoller, es macht uns attraktiver und wir können unseren Kunden und den Arbeitgebern, mit denen wir zusammenarbeiten, einen viel größeren Mehrwert bieten, weil wir noch internationaler werden.“


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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