27.03.2019

„Wau! GemmaGassi“ produziert aus Abfall Hundeleinen und Halsbänder

Im Herbst 2018 gründeten elf Schüler des BG/BRG Stainach in der Steiermark eine Junior Company und stellen seitdem Leinen, Halsbänder und Spielzeug für Hunde her. Für die Produktion greifen sie unter anderem auf entleerte Hundefuttersäcke aus Tierheimen zurück.
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Wau! GemmaGassi
Das Team von „Wau! GemmaGassi“ setzt sich aus der elfköpfigen Schülergruppe des BG/BRG Stainach und einem Coach zusammen.

„Wir bieten unseren Kunden das an, was man normalerweise wegwirft“, so lautet das Motto von Wau! GemmaGassi. Genauer gesagt, handelt es sich um entleerte Hundefuttersäcke aus Tierheimen, Lodenreste und gebrauchte Bälle. Die Abfallprodukte bilden dabei die Basis für den weiteren Upcycling-Prozess, an dessen Ende die Herstellung von Halsbändern, Leinen und Spielzeug für Hunde steht.

+++ greenstart-Auftakt: “Veränderung wird es ohne Unternehmen nicht geben” +++

Ein Jahr Vorbereitung auf Markteintritt

Gegründet wurde Wau! Gemma Gassi im Herbst 2018 von elf Schülern des BG/BRG Stainach in der Steiermark. Das Projekt verfolgt das Ziel, dass die Schüler durch die Firmengründung wirtschaftliche Erfahrungen für ihre weitere Berufslaufbahn sammeln.

Vor der Gründung der Firma haben sich die Schüler ein ganzes Jahr lang auf den Markteintritt vorbereitet. Dazu zählten neben der Ablegung der Unternehmerprüfung auch die Ideenentwicklung mit INNOLAB der FH Campus 02. Laut dem Team standen rund 250 Produktideen im Raum, wobei man sich schlussendlich für die Herstellung von Hundeleinen bzw. Halsbänder, ein Hundespielzeug und Hundeleckerlis entschied.

Produkte von Wau! GemmaGassi

Die Hundehalsbänder kosten 20 Euro und werden in verschiedenen Größen angeboten. Zudem lassen sich die Bänder verstellen, damit sie komfortabel an dem Hals des Hundes sitzen. Laut Wau! GemmaGassi werden auch Sondergrößen angefertigt.

Die handgearbeiteten Hundeleinen vertreibt das Gründerteam für 22 Euro, wobei die Länge ebenfalls verstellbar ist. Laut Wau! GemmaGassi arbeite man bereits an der Weiterentwicklung des Produktes. So soll bei einem neuen Prototypen der herkömmliche Verschluss mit Ring und Karabiner durch einen Magnetverschluss ersetzt werden, um das Öffnen und Schließen einfacher zu machen.

Für 5,90 Euro erhalten die Kunden zur Leine ein sogenanntes „Gacki Sacki Bag“. Dabei handelt es sich um eine kleine Tragevorrichtung, die an der Leine fixiert werden kann, um „GackiSacki“-Rollen  bequem und einfach zu transportieren.

Kooperation mit regionaler Großbäckerei für Hunde-Snacks

Neben Produkten für’s Gassi gehende Herrchen und Frauchen vertreibt die Junior Company auch Hunde-Snacks mit vier verschiedenen Geschmacksrichtungen. Für die Herstellung der Snacks sind die Schüler eine Kooperation mit der regionalen Großbäckerei „Stefflbäck“ eingegangen, wobei darauf geachtet wird, dass regionale Inhaltsstoffe verwendet werden.

Vertrieb und Vermarktung

Wie jedes Unternehmen, muss auch Wau! GemmaGassi eine Marketing-Strategie verfolgen. Für die Vermarktung der Produkte produzierten die Schüler sogar einen eigenen Werbefilm (siehe oben), der nicht nur auf der firmeneigenen Homepage zum Einsatz kommt, sondern auch bei Pitches. Das Team war unter anderem bei Gründer-Veranstaltungen, wie dem „Start-up Spritzer“ des Ideentriebwerk Graz, vertreten.

Neben dem Direktverkauf an Kunden und über die eigene Homepage erfolgt der Vertrieb auch über regionale Geschäftspartner, wie Plant’s Corner, die Planai Bahnen sowie Tierärzte und Tierheime.


=> zur Page der Junior Company

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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