19.08.2024
MARKETING

waterdrop: Wiener Scaleup positioniert seine Marke in über 10.000 Metern Lufthöhe

Das Wiener Scaleup waterdrop ging mit der deutschen Luftlinie Lufthansa eine Kooperation ein. Seit August erhalten Reisende der Premium Economy Class auf Langstrecken-Flügen ab München oder Frankfurt den Microdrink aus Wien.
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(c) waterdrop

Wer ein Flugzeug besteigt, muss nicht nur den Security-Check passieren, sondern kommt in der Regel auch mit unzähligen Marketing-Touchpoints in Berührung. Dies fängt mit der Werbung am Flughafen an und reicht bis zum Einnehmen des eigenen Sitzplatzes im Flugzeug. So nutzen Unternehmen schon länger die Möglichkeit ihre Marken Flugästen nicht nur am Boden, sondern auch in der Luft zu präsentieren. Meist sind Amenity Kits in der Business Class mit Pflegeprodukten aus dem Luxus-Segment bestückt.

Durch die Platzierung des Produkts in der Business- oder First-Class-Kabine kann die Marke gezielt ihr Image als Premiumprodukt verstärken. So erhielten beispielsweise Passagiere der First-Class von Lufthansa bis 2020 ein kostenloses Amenity Kit von Rimowa, das unter Sammlern im Internet für mehrere Hunderte Euro gehandelt wird.

Marketing-Aktionen von waterdrop

Den Marketing-Kanal Flugzeug nutzt nun auch das Wiener Scaleup waterdrop für sich und ging mit der deutschen Luftlinie Lufthansa eine Kooperation ein. So erhalten seit August Reisende der Premium Economy Class auf Langstrecken-Flügen ab München oder Frankfurt einen waterdrop Microdrink in der Geschmacksrichtung Eistee Pfirsich. Das Angebot wird gemeinsam mit Lufthansa unter dem Titel „Elevate Your Water“ beworben und soll für ausreichend Hydration während des Langstreckenflugs sorgen.

(c) waterdrop

„Mit einer Fluglinie zusammenzuarbeiten, bringt uns in gewisser Weise ‘back to the roots’, denn die Idee, Microdrinks zu entwickeln, entstand tatsächlich in einem Flugzeug. Ich hatte mir eine einfachere und zuckerfreie Alternative zu den angebotenen Getränken gewünscht, etwas, das meinem Wasser unkompliziert und schnell Geschmack verleiht“, so Martin Murray, der Gründer und CEO von waterdrop.

waterdrop in 20 Ländern vertreten

Zudem möchte das Unternehmen mit der jüngsten Kooperation auch seine internationale Markenbekanntheit verstärken. „Das ist für uns ein toller Schritt dahin, unsere globale Präsenz auszubauen und Reisenden aus allen Ländern waterdrop“, erläutert Murray.

In den letzten Jahren ist das Unternehmen stark gewachsen und mittlerweile in über 20 Ländern vertreten. Nach der Expansion innerhalb Europas, den USA, Singapur, Australien und zuletzt Japan, positioniert sich das Wiener Scaleup immer mehr als globale Hydration-Marke. 

Ausgefallene Marketing-Aktionen

Der Wiener Microdrink-Hersteller waterdrop ist bekannt für ausgefallene Marketingaktionen. So baute das Scaleup im vergangenen Sommer am Times Square in New York einen eigenen Tennisplatz auf, um gemeinsam mit Tennisstar und Investor Novak Djokovic seine Brausewürfel zu bewerben (brutkasten berichtete). Zudem ging waterdrop erst im Juni diesen Jahres im Rahmen der Boss Open in Stuttgart eine Kooperation mit dem oberösterreichischen Scaleup „Imhotep Industries“ ein, um mit dem Wassergenerator „Phantor“ Wasser aus der Luft gewinnen (brutkasten berichtete).


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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