01.12.2022

Watchmaster: Startup muss nach spektakulärem Diebstahl Insolvenz anmelden

Dem Berliner Second Hand-Luxusuhren-Startup Watchmaster wurden Uhren im Wert von mehr als zehn Millionen Euro gestohlen.
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Die Uhren von Watchmaster wurden aus einer Hochsicherheits-Tresoranlage gestohlen
Die Uhren von Watchmaster wurden aus einer Hochsicherheits-Tresoranlage gestohlen | (c) Jason Dent via Unsplash

Am 19. November wurde in eine Hochsicherheits-Tresoranlage an der Berliner Fasanenstraße eingebrochen. In dieser Anlage hat auch das auf den Handel mit Second Hand-Luxusuhren spezialisierte Berliner Startup Watchmaster Tresorräume angemietet, um dort Uhren sicher zu lagern. Bei dem Einbruch wurden 1.000 Uhren mit einem Verkaufswert von mehr als zehn Millionen Euro gestohlen. Der Einbruch wurde von Watchmaster noch am gleichen Tag bei der Polizei angezeigt. Nach mehrtägiger Spurensicherung ermittelt nun das Landeskriminalamt Berlin.

Großteil der Uhren gehört nicht Watchmaster

Ein Teil der gestohlenen 1.000 Uhren ist Eigentum des Unternehmens. Ein Großteil gehört Kommittenten. Das sind Kund:innen, die ihre Uhren über Watchmaster verkaufen – mit einer Provision, die an den Händler geht. Das Unternehmen informierte umgehend nach der Kommunikationsfreigabe durch das Landeskriminalamt Berlin die betroffenen Kund:innen.

Weihnachtsgeschäft ist zerstört – Insolvenz

Es besteht ein Versicherungsschutz, der die Auszahlung der Kommittenten laut Kommissionsvertrag und die Eigenware von Watchmaster schützen soll. Demnach soll den Besitzer:innen der Uhren kein unmittelbarer Schaden entstehen. Watchmaster selbst erhält lediglich den Einkaufspreis seiner Uhren zurück, was aber bei Weitem nicht das abdeckt, was bereits in Aufbereitung und Zertifizierung sowie Marketing investiert wurde. Dem Unternehmen sind Zukunftsumsätze und Marge, gerade im laufenden Weihnachtsgeschäft genommen worden. „Unter diesen nicht zu erwartenden Umständen ist es dem Unternehmen nicht mehr möglich, eine positive Fortführungsprognose abgeben zu können. Der Vorfall zwingt uns in die Insolvenz.“

75 Mitarbeiter:innen an drei Standorten

Seit der Gründung des Berliner Unternehmens im Jahr 2015 hat sich Watchmaster zu einer geschätzten Adresse für private Verkäufer:innen und Käufer:innen von zertifizierten Luxusuhren entwickelt. Mehr als 4.000 Uhren waren zuletzt auf der Internetseite des Unternehmens verfügbar. Das Startup beschäftigt derzeit rund 75 Mitarbeitende an Standorten in Berlin, Paris und London. „Wir sind zutiefst bestürzt, welche harten Konsequenzen dieser Vorfall für alle Beteiligten hat. Wir möchten uns an dieser Stelle bei unseren Mitarbeitern bedanken, die stets an unsere Vision geglaubt haben und auch in den letzten Tagen wieder bewiesen haben, aus welchem Holz sie geschnitzt sind“.

Watchmaster: Große Pläne über Nacht zunichte gemacht

Für das Jahr 2023 hatte Watchmaster viele Pläne für eine erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens. Unter anderem war die Erweiterung von physischen Präsenzen, also Standorten im Retailbereich, vorgesehen. Die Pläne des Startups sind durch den Einbruch über Nacht zunichte gemacht worden. Watchmaster wird den regulären Geschäftsbetrieb aber so reibungslos wie möglich aufrechterhalten: „Unsere Priorität liegt weiterhin auf dem Schutz unserer Kunden. Unsere Insolvenz wird uns von diesem Vorsatz nicht abhalten. Auch unseren Kunden gilt unser Dank, wir werden unser Möglichstes tun, diese zu unterstützen“, so ein Firmenvertreter.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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