03.05.2018

Wie wird Washington entscheiden? Schicksalstag für Ethereum und Ripple

Am Montag stehen Ethereum und Ripple in den USA quasi vor Gericht. Sind diese Projekte als illegal in die Welt gesetzte Wertpapiere zu betrachten? Nein, sagt eine Gruppe von Investoren aus dem Silicon Valley.
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Zentrale des SEC in Washington
(c) Wikimedia - die Zentrale des SEC in Washington, wo über die Zukunft von Ripple und Ethereum entschieden wird

Es wird ernst. Am kommenden Montag, den 7. Mai, wird eine Arbeitsgruppe der US-Regulierungsbehörden SEC und CFTC über die Frage beraten, was Ethereum eigentlich ist. Ist es eine Kryptowährung wie Bitcoin, das von der CFTC bereits als Rohstoff klassifiziert wurde? Ist es ein Wertpapier („Security“), das wie Aktien reguliert werden muss? Oder ist Ethereum etwas gänzlich Neues, für das es auch neue Regeln braucht? Die Frage wird am Rande auch Ripple betreffen. Auch bei der Nummer drei im Markt sind diese Fragen offen.

Sollten Ethereum und/oder Ripple als Wertpapiere klassifiziert werden, droht dem Markt eine Korrektur. Die Folgen einer solchen Entscheidung sind zwar kaum abzuschätzen, positiv würden sie aber kaum ausfallen. Der ehemalige CFTC-Chef Gary Gensler hat die Debatte vor rund einer Woche angestoßen, als er sagte: „Es gibt ein starkes Argument dass ETH und/oder Ripple Wertpapiere darstellen, die gegen die Regeln verstoßen“. Denn wer ein Wertpapier herausgibt, muss das laut dem US-Gesetz bei der SEC anmelden und sich an diverse Transparenzvorgaben gegenüber Investoren halten.

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Sechs Milliarden Dollar über ICOs

Laut Wall Street Journal glauben einige der Regulatoren, dass Ethereum ein Wertpapier sei, weil es durch einen ICO in die Welt gekommen ist. Das könnte sogar illegal gewesen sein. Die Ethereum Stiftung im July 2016 rund 60 Millionen Ether verkauft und dabei rund 18.3 Millionen Dollar in Form von Bitcoin eingenommen. Seither ist Ethereum auch deswegen zur Nummer zwei im Markt aufgestiegen, weil die Blockchain selbst als Basis für ICOs dient. Alleine im vergangenen Jahr wurden via ICO angeblich rund sechs Milliarden Dollar eingenommen.

Ein weiterer entscheidender Punkt, den die Aufseher klären wollen, ist die Frage, ob die Gründer einer Coin besonderen Einfluss auf die Entwicklung des Preises haben, wie Manager und ihre Strategie es bei herkömmlichen Firmen haben. Diese Frage ist etwa für Ripple besonders heikel. Aber auch bei Ethereum ist die Rolle der Stiftung längst nicht geklärt. Diese vergibt zum Beispiel Gelder an Programmierer, die Bugs und Probleme im Code von Ethereum beheben.

Die Kryptomärkte steigen unbeeindruckt weiter

Die Kryptomärkte lassen sich in der Woche vor dem Treffen nicht beeindrucken und setzen ihre Erholung fort. Vielleicht gehen die Spekulanten davon aus, dass die US-Behörden sich am Montag nicht zu einem Schnellschuss hinreißen lassen. Auch darf man nicht vergessen, dass Anleger außerhalb der USA von einer Entscheidung nicht direkt betroffen wären.

Schon bisher haben die meisten ICOs aus Angst vor den Behörden Anleger aus Amerika von ihren Token-Sales ausgeschlossen. In jedem Fall befinden wir uns hier auf echtem juristischen Neuland. Jay Clayton, der Chef der SEC, hat bereits mehrmals gesagt, dass er davon ausgeht, dass tatsächlich alle Coins, die durch ICOs in die Welt gekommen sind, als Wertpapier klassifiziert werden sollten. Die SEC hat Dutzende Menschen aus der Industrie vorgeladen, um mehr über die konkrete Funktionsweise von Blockchain-Assets zu erfahren.

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Investoren aus Silicon Valley lobbyieren in Washington

Ethereum und der Kryptosektor haben in Washington aber auch einflussreiche Fürsprecher. Eine Gruppe an Tech-Investoren aus dem Silicon Valley hat sich unter der Führung von Andreessen Horowitz zusammen getan um in der Hauptsstadt Lobbying zu betreiben und allzu tiefe regulatorische Einschnitte zu verhindern. Die Gruppe nennt sich die „Venture Capital Working Group“ und hatte bereits mehrere Termine bei den Behörden. Ihr gehören die größten Venture Capital Firmen in der Krypto-Industrie an, darunter Andreessen Horowitz und Union Square Ventures.

Die Investoren argumentieren, dass Ethereum inzwischen so dezentral aufgebaut ist, dass man nicht mehr von einem Wertpapier sprechen könne. Krypto-Token könnten zwar anfänglich wie Wertpapiere wirken, heißt es. In späteren Ausbaustufen hätte der Erfinder aber oft keine Kontrolle mehr über das System und könne keine unilateralen Änderungen mehr vornehmen. Dann sei „volle Dezentralisierung“ erreicht, so die Gruppe.

Eine weitere Bedingung dafür sei erreicht, wenn die Token tatsächlich als Rohstoff in einem Computernetzwerk eingesetzt werden und nicht zu bloßen Spekulation. Man schlage deshalb die Einrichtung eines „safe harbor“ („sicherer Hafen“) für Coins vor, die als „utility token“ für ein später vollkommen dezentral organisiertes Netzwerk dienen – nicht aber als Wertpapiere.

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Der Sektor braucht Regeln – nur welche?

Es wird spannend: Zum ersten mal werden sich die US-Behörden am 7. Mai mit Details der Governance von Coins befassen. Ein Thema, das auch in der Community seit langer Zeit heiß debattiert wird. Wie überall auf der Welt, wo Regierungen sich des Themas annehmen, herrscht auch in Washington nervöse Anspannung. Es ist offensichtlich, dass der Sektor Regeln braucht, damit große Player wie Banken oder Fonds einsteigen können.

Gleichzeitig droht bei zu harschen Gesetzen die Abwanderung einer ganzen Industrie – was die Investoren aus dem Silicon Valley unbedingt verhindern wollen. On the other hand: Sollten die Behörden auch Ethereum als Rohstoff klassifizieren, würden sie dem weiteren Wachstum der Blockchain-Bubble quasi grünes Licht geben.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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