02.03.2021

Was weibliche Fachkräfte (nicht) wollen

Studien zeigen eindeutig, das diverse Teams erfolgreicher sind. Wir haben gemeinsam mit der Karriere- und Leadershipplattform the female factor nachgefragt, worauf weibliche Fachkräfte bei potenziellen ArbeitgeberInnen besonders viel Wert legen.
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(c) the female factor: Was weibliche Fachkräfte wollen
(c) the female factor
kooperation

Dass es im War for Talents nicht nur um Geld geht, ist inzwischen allgemein bekannt. Eine ganze Reihe von „soften“ Faktoren, vor allem in Zusammenhang mit der Unternehmenskultur und dem Umgang mit Team-Mitgliedern, kommen hinzu. Hier geht es auch darum, ein Umfeld zu schaffen, das nicht nur für bestimmte Gruppen, sondern für alle attraktiv ist. Denn Diversität im Team ist zahlreichen Studien zufolge ein Schlüsselfaktor für Erfolg. In einer Fragerunde unter weiblichen Führungskräften haben wir gemeinsam mit the female factor ergründet, welche Faktoren explizit für weibliche Fachkräfte wichtig bzw. welche abschreckend sind.

Was weibliche Fachkräfte wollen…

Sowohl durch unsere Zusammenarbeit mit führenden Unternehmen als auch durch unsere groß angelegten Umfragen, erkennen wir, dass Frauen folgende Punkte besonders wichtig sind: Flexibilität und die damit einhergehende Vereinbarkeit von Karriere und Privatleben, Aufstiegs- und Weiterentwicklungschancen sowie Vernetzungsmöglichkeiten in Form von Mentoring-Programmen, Workshops, internen Netzwerken etc.“, erklärt Mahdis Gharaei von the female factor. „Weibliche Führungskräfte und progressive Führungsstile im Unternehmen tragen ebenfalls zur ArbeitgeberInnenattraktivität bei“, ergänzt sie.

Das Thema Flexibilität – verbunden mit der Möglichkeit, auch als Führungskraft Teilzeit zu arbeiten – sieht auch Simone Gerner, COO von ARTUS Steuerberatung als wichtigsten Faktor für weibliche Führungskräfte. Für sie zählen daneben vor allem ein kollegiales Arbeitsumfeld und Wertschätzung, wobei sie einräumt: „Ich glaube aber, das trifft nicht nur auf Frauen zu, sondern auf alle im Arbeitsleben“.

Für Ciara Drechsler, HR Managerin in der WALTER GROUP stehen „Role Models im Unternehmen, Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie ein familienfreundliches Umfeld“ im Vordergrund. Nina Aichinger, HR-Chefin von Bitpanda, sieht vor allem den Bedarf nach einem „sicheren Arbeitsplatz mit Perspektiven für Karriere und Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie“ im Vordergrund. Und Viviane Shklarek, Head of Marketing & Communications Austria und Mitglied der Geschäftsleitung Philip Morris Austria, sieht gehaltene Employer Branding-Versprechen, flexible Strukturen und eine wertschätzende Unternehmenskultur als Schlüsselbegriffe in der Frage.

…und was sie nicht wollen

Und was ist besonders abschreckend für weibliche Fachkräfte? Für Shklarek sind es „starre, verstaubte Organisationsstrukturen mit stark ausgeprägten Hierarchien“ und damit einhergehend das Fehlen von gleichberechtigter Kommunikation auf Augenhöhe. Für Nina Aichinger sind es vor allem „Diskriminierung, fehlende Diversität und Intransparenz hinsichtlich Entscheidungen“. Ähnlich sieht es auch Mahdis Gharaei, die das Fehlen von „Transparenz, Gleichstellung und inklusiver Organisationskultur“ als potenziell abschreckendste Faktoren für weibliche Fachkräfte sieht. Für Ciara Drechsler sind „Diskriminierung, schlechtes Image, und Ungerechtigkeit“ ein absolutes No-Go.

Nadine Waser-Zeiss von TeamEcho schließlich erklärt: Unternehmen, in denen ein unangenehmes Betriebsklima herrscht, die wenig sinnstiftende Tätigkeiten bieten und kein passendes Verhältnis von Arbeit und Freizeit erlauben, wirken für Frauen tendenziell weniger attraktiv. Das könne man auch aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien ablesen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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