15.07.2019

Was macht eigentlich ein Data Scientist?

Das Buzzword "Data Science" geistert derzeit durch die Innovationsabteilungen quer über alle Branchen hinweg. Der Job-Titel "Data Scientist" ist einer der häufigsten in einschlägigen Karriere-Plattformen. Doch worum geht es dabei eigentlich? Wir haben mit drei sehr unterschiedlichen Data Scientists gesprochen.
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Was macht eigentlich ein Data Scientist? Wir haben das Sclable-Data Science-Team gefragt
(c) Tobias Fittner: Das Sclable-AI- und Data Science-Team (vlnr.): Sanchit Singh, Ronald Luc, Frank Fichtenmüller, Charles Dietz und Viktor Sandner

„Data Science bezeichnet generell die Extraktion von Wissen aus Daten“ – so lautet die verkürzte Definition auf Wikipedia. Daraus lässt sich eines bereits klar ableiten: Der Beruf „Data Scientist“ lässt sich nicht auf einzelne spezifische Tätigkeiten eingrenzen. Tatsächlich bietet der Job, der auf einschlägigen Karriere-Plattformen von Unternehmen jeder Größe derzeit stark nachgefragt wird, einen großen Spielraum. Dabei sind ganz unterschiedliche Kompetenzen vonnöten.

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„Lauter offene Münder“

Ein Unternehmen, bei dem Data Science zum Kerngeschäft gehört, ist der Business Accelerator Sclable mit Hauptsitz im Wiener weXelerate. Dort unterstützt man seit sieben Jahren Kunden aus der nationalen und internationalen traditionellen Industrie wie Umdasch Group Ventures und ihr Schwesterunternehmen Doka oder Palfinger in Sachen digitale Transformation. Ein entscheidender Faktor ist dabei die Nutzung von Daten, um Prozesse effizienter zu machen. „Du löst dabei etwas, das für dich eine absolute ‚low hanging fruit‘ ist. Aber beim Kunden siehst du bei der Präsentation der Ergebnisse lauter offene Münder“, sagt Viktor Sandner, Head of Data Science and Methodology bei Sclable.

„Es gibt keinen Data Science Fullstack Developer“

Die Nische Finden

Sandner kommt eigentlich aus dem Biotech-Bereich. „Ich bin in meiner Forschung mit Excel-Tabellen bald an meine Grenzen gestoßen. Ich habe daher programmieren gelernt und es hat sich plötzlich eine ganze neue Welt offenbart“, erzählt er. So habe er begonnen, nach Daten-Lösungen für die gesamte Branche zu suchen und sei damit zum „Experten mit einem gewissen Extra“ geworden – konkret im Bereich Statistik. Denn eines müsse man im breiten Feld der Data Science finden, um zu reüssieren: Eine Nische.

Diverses Data Science-Team

„Es gibt keinen Data Science Fullstack Developer“, sagt auch Sandners Kollege Ronald Luc, Machine Learning Engineer bei Sclable, und ebenfalls ein „Data Scientist“. Man brauche ein diverses Team. Während sich Viktor Sandner mit statistischen Methoden auf die Suche nach teilweise versteckten Korrelationen in großen Datensets macht, ist Lucs Domäne die Vorhersage von Werten mit Hilfe von Deep Learning – teilweise auf Basis von durch seinen Kollegen aufbereiteten Daten. „Manchmal sind aber gar keine Daten vorhanden. Dann erstelle ich mit Hilfe von detaillierten Interviews ein mathematisches Modell zur Vorhersage“, erklärt Luc.

Es braucht nicht immer Deep Learning

Ein weiteres Feld der Data Science deckt bei Sclable Sanchit Singh ab. Der Head of Computer Vision beschäftigt sich mit der Analyse von zwei- und dreidimensionalen Bild-Inhalten. Auch er arbeitet mit Deep Learning – das sei aber nicht zwingend notwendig. „Es lässt sich vieles mit dem klassischen Computer Vision-Ansatz machen, wo auf Basis von mathematischen Modellen Vergleiche durchgeführt werden und Klassifikationen erstellt werden können“, erklärt Singh. Als Beispiel nennt er, der ursprünglich aus dem Medizin-Bereich kommt, die Hautkrebs-Forschung. Dort könnten Bilder von Haut-Anomalien etwa nach dem Abgleich der Parameter Farbe, Form und Symmetrie sehr treffsicher kategorisiert werden. „Das kann z.B. einem Allgemeinmediziner helfen, der selten mit der Krankheit konfrontiert ist, eine erste Verdachtsdiagnose zu stellen“, sagt der Computer Vision-Experte.

Das unvoreingenommene Programm

Deep Learning bringe aber freilich weitere Möglichkeiten. Hier bestünden zwei Ansätze: „Supervised Learning“ und „Unsupervised Learning“. „Während ich beim ‚Supervised Learning‘ gewisse Informationen einfüttere – in unserem Beispiel etwa die bereits als Hautkrebs klassifizierte Bilder, die dem Programm als Grundlage dienen, ist es beim ‚Unsupervised Learning‘ quasi unvoreingenommen und bildet selbstständig Cluster“, erklärt Singh. Dieser Zugang könne unerwartete Zusammenhänge und damit neue Erkenntnisse ans Tageslicht bringen.

Big Data als Fluch und Segen

Voraussetzung für das Gelingen sei gerade beim „Unsupervised Learning“, aber auch in den anderen „Data Science“-Bereichen, das Vorhandensein ausreichender Datenmengen. Und diese können sich für Data Scientists als Fluch und Segen zugleich erweisen. „Wir sprechen hier von Big Data. Je nachdem, um was für Daten es sich handelt, können Datensets aber auch zu groß werden, um sie bearbeiten zu können. Gerade bei Bildern und Videos ist man sehr schnell im Terrabyte-Bereich und muss dann gegebenenfalls ein kleineres Datenset heranziehen oder an großen Computing-Clustern arbeiten“, erklärt Ronald Luc.

Data Scientist – „ein Blick“ für Daten

Und das ist nicht die einzige Herausforderung, mit der man als Data Scientist konfrontiert ist. „Kunden haben häufig zwar große Mengen an Daten, wissen aber gar nicht, was sie damit anfangen können und können daher auch keine Ziele für die Analyse definieren“, erzählt Viktor Sandner. In anderen Fällen würden die Ziele nicht mit den verfügbaren Daten zusammenpassen. „Das kann man aber sehr schnell herausfinden. Nach einiger Zeit hat man einen Blick dafür und sieht sofort, ob das Unterfangen erfolgsversprechend ist“.

„Ich lese jeden Tag zum Frühstück ein Paper“

Ausruhen könne man sich darauf aber nicht. Denn die rapide Entwicklung in dem Bereich erfordere ständige Anpassung. „Die gesamte Technologie, die wir verwenden, ändert sich alle paar Monate“, sagt Sanchit Singh. Für Ronald Luc ergibt sich dadurch eine besondere Morgen-Routine: „Ich lese jeden Tag zum Frühstück ein Paper“.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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