01.04.2016

Video: Was ist ein Vertrag?

Wir schließen täglich Verträge ab. Darum sollte es für alle selbstverständlich sein, zu wissen, was ein Vertrag ist und welche Rechtsfolgen dieser nach sich zieht.
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Es gibt viele unterschiedliche Verträge: Kaufverträge, Mietverträge und Dienstverträge. Fast jeden Tag schließt man irgendwo einen Vertrag ab, am häufigsten wahrscheinlich einen Kaufvertrag. Bei einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übergabe einer Sache. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises. Beim Einkaufen in einem Supermarkt oder einem Bekleidungsgeschäft werden Kaufverträge abgeschlossen.

Wie kommt der Vertrag zustande?

Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen von mindestens zwei Personen zustande. Jemand macht dabei ein Angebot, das ist ein Vorschlag einen Vertrag abschließen zu wollen, und die andere Person, an die es gerichtet ist, nimmt dieses Angebot an, das ist die Annahme. Die Personen eines Vertrages nennt man rechtlich Vertragsparteien.

Ein Vertrag kann, muss aber nicht schriftlich geschlossen werden. Angebot und Annahme benötigen auch keine besondere Form. Das Angebot, das jemand macht, ist in der Regel an eine bestimmte Person oder an bestimmte Personen adressiert. Sobald diese Erklärung die andere Person erreicht, kann man die Erklärung grundsätzlich nicht mehr zurücknehmen. Ab diesem Zeitpunkt ist man an sein eigenes Angebot gebunden.

Die andere Partei kann das Angebot nun annehmen oder auch ablehnen. Dazu ist eine Annahmeerklärung notwendig. Sobald diese Erklärung den Verkäufer erreicht, und inhaltlich in den wesentlichen Punkten mit dem Angebot übereinstimmt, kommt ein Vertrag zustande.

Auch der Käufer kann die Annahmeerklärung nicht mehr zurücknehmen, sobald diese den Verkäufer oder die Verkäuferin erreicht. Folglich spricht man von „pacta sunt servanda“. Das bedeutet, dass keine der Vertragsparteien ohne besondere Gründe von einem Vertrag zurücktreten kann.

Eine Ausnahme davon stellen etwa Verträge dar, die über das Internet geschlossen werden. Das Gesetz erlaubt es in solchen Fällen, innerhalb bestimmter Fristen und ohne besondere Gründe von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten.

Aus dem Kurs: WIRTSCHAFTSRECHT I: Gewährleistung, Garantie, AGB

Über den Autor: RA Dr. jur. Andreas Eustacchio, LL.M.

RA Dr. jur. Andreas Eustacchio, LL.M. studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Graz und Teramo (Italien) sowie Wirtschaftsrecht an der London School of Economics (LSE). Während er früher in Mailand für eine internationale Rechtsanwaltskanzlei tätig war, ist er heute Lehrbeauftragter am Management Center Innsbruck (MCI) für „International Product Liability“ sowie an der Fachhochschule IMC Krems an der Donau.

Andreas Eustacchio ist auf Vertrags- und Wirtschaftsrecht sowie Produkthaftung und Rückruf gefährlicher Produkte spezialisiert; berät Unternehmen aus dem In- und Ausland mit Schwerpunkt Italien. Außerdem ist Eustacchio Autor des Fachbuches „Produkthaftung“, sowie  diverser Publikationen zur Produkthaftung & Produktsicherheit.

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Digicusts neue Führungsebene (v.l.) Manuel Strausz, Thomas Übellacker, Matthias Pfeiler, Tolga Erkoç und Bernhard Klug

Nachdem das niederösterreichische Unternehmen Digicust im Dezember 2025 seine Gesamtsumme an Investments und Förderungen auf 2,3 Millionen Euro ausbauen konnte, folgt nun die organisatorische Anpassung. Ziel ist es laut Unternehmen, klare Verantwortlichkeiten für das globale Wachstum zu schaffen.

Führungskräfte aus den eigenen Reihen

Das neue Führungsteam rekrutiert sich vorwiegend aus den eigenen Reihen. Co-Founder Thomas Übellacker übernimmt die Position des CTO und Managing Directors. In der Wiener Szene ist Übellacker kein Unbekannter: Er gründete zuvor das KI-Startup Texterous und initiierte 2025 Wiens erste „Start-up-WG“, ein 480 Quadratmeter großes Loft inklusive Pool und Sauna, in dem mehrere Gründer:innen gemeinsam leben und arbeiten. Die technische Architektur leitet Co-Founder Manuel Strausz als Chief Software Architect. Er begleitet Digicust bereits seit den Anfängen im Jahr 2020 und war zuvor beim Softwareunternehmen Fabasoft tätig.

Den Vertrieb verantwortet künftig Tolga Erkoç als Chief Sales Officer, der seit 2024 an Bord ist und davor unter anderem für Xing tätig war. Die Rolle des Chief Marketing Officers übernimmt Bernhard Klug, der zuvor Marketing-Erfahrung beim CleanTech-Unternehmen neoom sowie auf selbstständiger Basis sammelte. Mitgründer Matthias Pfeiler fokussiert sich als CEO weiterhin auf die übergeordnete Unternehmensstrategie sowie auf Investor Relations.

„Ab einem gewissen Punkt braucht nachhaltiges Wachstum klare Verantwortlichkeiten“, erklärt Pfeiler. Mit diesem Team sei man laut dem CEO „ideal aufgestellt“, um das Unternehmen als Automatisierungsschicht für weltweite Zollprozesse zu etablieren.

Expansion nach Millionen-Finanzierung

Digicust entwickelt modulare KI-Komponenten für die Dokumentenverarbeitung, um manuelle Aufwände und Fehlerquoten bei Speditionen zu reduzieren. Bereits in der Vergangenheit lag der Fokus des Startups stark auf der Zoll-Digitalisierung und dem damit verknüpften internationalen Rollout.

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