01.04.2016

Video: Was ist ein Vertrag?

Wir schließen täglich Verträge ab. Darum sollte es für alle selbstverständlich sein, zu wissen, was ein Vertrag ist und welche Rechtsfolgen dieser nach sich zieht.
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Es gibt viele unterschiedliche Verträge: Kaufverträge, Mietverträge und Dienstverträge. Fast jeden Tag schließt man irgendwo einen Vertrag ab, am häufigsten wahrscheinlich einen Kaufvertrag. Bei einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übergabe einer Sache. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises. Beim Einkaufen in einem Supermarkt oder einem Bekleidungsgeschäft werden Kaufverträge abgeschlossen.

Wie kommt der Vertrag zustande?

Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen von mindestens zwei Personen zustande. Jemand macht dabei ein Angebot, das ist ein Vorschlag einen Vertrag abschließen zu wollen, und die andere Person, an die es gerichtet ist, nimmt dieses Angebot an, das ist die Annahme. Die Personen eines Vertrages nennt man rechtlich Vertragsparteien.

Ein Vertrag kann, muss aber nicht schriftlich geschlossen werden. Angebot und Annahme benötigen auch keine besondere Form. Das Angebot, das jemand macht, ist in der Regel an eine bestimmte Person oder an bestimmte Personen adressiert. Sobald diese Erklärung die andere Person erreicht, kann man die Erklärung grundsätzlich nicht mehr zurücknehmen. Ab diesem Zeitpunkt ist man an sein eigenes Angebot gebunden.

Die andere Partei kann das Angebot nun annehmen oder auch ablehnen. Dazu ist eine Annahmeerklärung notwendig. Sobald diese Erklärung den Verkäufer erreicht, und inhaltlich in den wesentlichen Punkten mit dem Angebot übereinstimmt, kommt ein Vertrag zustande.

Auch der Käufer kann die Annahmeerklärung nicht mehr zurücknehmen, sobald diese den Verkäufer oder die Verkäuferin erreicht. Folglich spricht man von „pacta sunt servanda“. Das bedeutet, dass keine der Vertragsparteien ohne besondere Gründe von einem Vertrag zurücktreten kann.

Eine Ausnahme davon stellen etwa Verträge dar, die über das Internet geschlossen werden. Das Gesetz erlaubt es in solchen Fällen, innerhalb bestimmter Fristen und ohne besondere Gründe von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten.

Aus dem Kurs: WIRTSCHAFTSRECHT I: Gewährleistung, Garantie, AGB

Über den Autor: RA Dr. jur. Andreas Eustacchio, LL.M.

RA Dr. jur. Andreas Eustacchio, LL.M. studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Graz und Teramo (Italien) sowie Wirtschaftsrecht an der London School of Economics (LSE). Während er früher in Mailand für eine internationale Rechtsanwaltskanzlei tätig war, ist er heute Lehrbeauftragter am Management Center Innsbruck (MCI) für „International Product Liability“ sowie an der Fachhochschule IMC Krems an der Donau.

Andreas Eustacchio ist auf Vertrags- und Wirtschaftsrecht sowie Produkthaftung und Rückruf gefährlicher Produkte spezialisiert; berät Unternehmen aus dem In- und Ausland mit Schwerpunkt Italien. Außerdem ist Eustacchio Autor des Fachbuches „Produkthaftung“, sowie  diverser Publikationen zur Produkthaftung & Produktsicherheit.

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Pröll, Länderbericht, Digital
© BKA/Regina Aigner - Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

„Nicht der Markt entscheidet über unseren Zugang zu Spitzen-KI, sondern die Erwägungen einer fremden Regierung“, zeigt sich Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll in seinem jüngsten LinkedIn-Posting unzufrieden. Er nimmt dabei auf Beschränkungen der USA gegenüber den KI-Riesen OpenAI und Anthropic Bezug, denen verwehrt wurde, ihre neuesten KI-Modelle auch im Ausland zur Verfügung zu stellen.

Anthropic nach Europa holen

Pröll wendet sich daraufhin mit einer augenscheinlich simplen Lösung an EU-Kommissarin Henna Virkkunen: Anthropic nach Europa holen. „Europa soll prüfen, ob es Anthropic strategisch an sich binden kann – über Ansiedlung und Beteiligung, abgesichert durch Rechtssicherheit, Marktzugang und Kapital, getragen von einer europäischen Werteordnung, die zu diesem Unternehmen passt“, heißt es im Posting konkret.

Eigene Forschung zu stärken und zugleich globale Spitzentechnologie anzuziehen, sei laut Pröll kein Widerspruch. Gegenüber der APA wurden am Sonntag von einem Pressesprecher Prölls die Ziele der Aktion formuliert: Den Standort stärken und digital souveräner werden.

„Wenn ein Brief aus Washington reicht, um die beste KI der Welt abzuschalten“

Anlass für den Vorschlag, Anthropic nach Europa zu holen, war die Sperre von Claude Fable 5, einem der leistungsfähigsten KI-Modelle, für alle Nicht-US-Bürger weltweit. Am 12. Juni erließ das US-Handelsministerium (unter der Trump-Administration) eine weitreichende Exportkontrollrichtlinie. Als Grund wurde explizit die nationale Sicherheit angeführt.

„Man muss kein Technikexperte sein, um zu erkennen, was hier passiert ist: Eine einzige Regierung hat entschieden, wer auf eine Spitzentechnologie zugreifen darf und wer nicht. Kein Vertrag, keine europäische Mitsprache, keine Vorwarnung. Ein Brief – und der Stecker war gezogen“, hielt Pröll zu dieser Zeit in einem anderen LinkedIn-Posting fest. „Es geht nicht um Abschottung und nicht um Misstrauen gegenüber Partnern. Die transatlantische Zusammenarbeit ist und bleibt wertvoll. Aber Partnerschaft auf Augenhöhe setzt voraus, dass man selbst handlungsfähig ist – und nicht von einer einzigen Entscheidung kalt erwischt werden kann“, ergänzt der Staatssekretär.

Constitutional AI

Anthropic gilt neben OpenAI und Google als einer der wichtigsten und einflussreichsten Akteure in der globalen KI-Branche. Anthropic betont in seiner Kommunikation Sicherheit als zentralen Wert und hat eine eigene Verfassung (Constitutional AI), die bei jeder Antwort der KI berücksichtigt wird. Pröll sieht Anthropic in dieser Hinsicht getragen von einer europäischen Wertehaltung und erachtet das Unternehmen daher als idealen strategischen Partner für den digitalen Standort Europa.

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