08.10.2014

Was in einen Business Plan für Startups muss

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Businessplan Startups

Am Anfang steht die Idee. Diese ist immer unterschiedlich. Wie aus der Idee ein Unternehmen wird, folgt jedoch genauen Spielregeln.
Das A und O ist der Businessplan: Der Gründer muss das Projekt in Worte fassen und seine konkreten Ziele darstellen.

Dabei müssen laut Experten des AWS vor allem folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Management
  • Technologie
  • Produkte/Dienstleistungen
  • Unternehmensziel
    (Was ist der Kundennutzen?)
  • Markt
  • Zielgruppen
  • Potenzial
  • Konkurrenten
  • Vertrieb
  • Produktion
  • Mitarbeiter
  • Höhe der Investitionen
  • Finanzierung Ist-Stand
  • Soll und Rechnungswesen
  • Zeitplan inkl. Break-Even
  • Genaue Vorschaurechnung
  • Planbilanz und Plan-GuV-Rechnung

Der Umfang ist nicht entscheidend; wenige Seiten reichen. Wichtig ist, das Projekt der Bank, der Förderstelle oder dem Investor zu erklären. Er soll erfahren, wer es entwickelt hat, wie die Eigentumsverhältnisse verteilt sind, was der Kundennutzen ist, wie die Konkurrenz- und Marktsituation aussieht, wo und wie die Leistung erbracht wird und wie der Zeitplan ist.

Auch etwaige Referenzen des Gründers dürfen nicht fehlen. Entscheidend sind auch Zahlen – der finanzielle Aufwand für Personal, Materialien, Vertrieb, Betriebsstätte usw. sowie der „Break-even“, also das Erreichen der Gewinnschwelle.
Im ersten vollen Geschäftsjahr wird die Gewinnzone wohl in den seltensten Fällen erreichbar sein, mehr als zwei, drei Jahre warten Geldgeber aber nicht.  Auch der Fremdkapitalaufwand sollte für eine Bankfinanzierung weniger als 100.000 € betragen.

„Mangelnde strategische Planung, keine Vision, keine Formulierung der Ziele und keine Messlatte für das Erreichte“, Axel Dick von Quality Austria über die typischen Managementfehler von Start-ups

Die typischen Management Fehler zu vermeiden beginne bereits vor der Gründung – denn auch der beste Businessplan könne nur den Status quo abbilden, aber nicht die dynamischen Prozesse im Unternehmen und am Markt berücksichtigen.

„Die richtige Vorgangsweise heißt: planen – tun – messen – bewerten“, sagt Dick.

Ein Schwerpunkt soll auf Kundenbeziehungen, dem Umgang mit Reklamationen, liegen: Man müsse die Fehler eingestehen und aus ihnen lernen. Wichtig sei auch das Management der internen Prozesse.Start-ups würden sich oft verzetteln, indem sie einzelne Mitarbeiter zu sehr belasteten oder die Verteilung der Kompetenzen nicht im Überblick hätten.

Wirklich gute Projekte bekommen immer eine Finanzierung, sagt Achim Hartmann, Head of Business Planning & Consulting bei der Bank Austria. Damit sie aber der Bank vorgestellt werden können, brauche es einen guten Businessplan.

Für einen guten Businessplan gibt es genaue Regeln

Wichtig sei es, die Umsatzerwartungen nicht allzu hoch anzusetzen: In der Praxis kommen 90 Prozent der Erwarttungen nicht zustande. Auch die Kosten müssen genau kalkuliert sein. So komme es immer wieder vor, dass der Gründer sich selbst im Businessplan vergisst. Schöne Planzahlen aus dem PC helfen auch nicht: Oft ist der Markt doch nicht da, ein Mitbewerber anders als gedacht schon vorhanden oder das Geschäftsmodell kommt erst in vier, fünf Jahren in die Gewinnzone.

„Und ein Standardprogramm wie Excel hat keine betriebswirtschaftliche Logik“, widerspricht Hartmann der Annahme der meisten Gründer, eine Erfolgsrechnung sei ausreichend.

„Die Liquiditätsplanung ist entscheidend“, sagt er. Gerade Start-ups werden von Lieferanten oft nur gegen Vorkassa bedient, während ihre Leistungen von den Kunden erst später bezahlt würden. Daher müsse man auch Zahlungsziele sowie Finanz und Vermögenssituation berücksichtigen; so können Investitionen abgeschrieben werden, müssen am Anfang jedoch trotzdem voll bezahlt werden. Saisonabhängige
Gründer von der Bauwirtschaft bis zum Tourismus würden zudem oft vergessen, dass das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember
dauert. All diese Fehler würden erklären, warum viele Gründer rasch wieder scheitern. „Am besten ist es, drei Szenarien zu entwickeln,
sprich Best Case, Normalfall und Worst Case“, sagt Hartmann.

Auch auf den Termin bei der Bank sollten sich Gründer in spe genau vorbereiten: Die Person und die Vision sind mitentscheidend bei der Bankenfinanzierung.

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Unternehmensinsolvenzen auf Vorjahresniveau – aber mit „besorgniseregender“ Entwicklung

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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