06.07.2021

Warum deutsche Startups jetzt einen Vorteil im „War for Talents“ haben

KOMMENTAR. Deutschland hat die Mitarbeiterbeteiligung massiv erleichtert. Es ist höchste Zeit, dass Österreich nachzieht.
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Mitarbeitern ein Stück vom Firmenkuchen abzugeben ist in Deutschland jetzt einfacher © Pexels/brutkasten/Montage
Mitarbeitern ein Stück vom Firmenkuchen abzugeben ist in Deutschland jetzt einfacher © Pexels/brutkasten/Montage
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Besonders junge Startups haben es oft nicht leicht, wenn es darum geht, die besten Köpfe ins Team zu holen. Oft können sie (noch) nicht so viel Lohn bezahlen, die Firma ist noch unbekannt, Produkt oder Service mitunter noch nicht einmal marktreif. Firmenanteile können dann ein gutes Lockmittel sein – sie binden frühe Schlüsselarbeitskräfte eng ans Unternehmen und können auch Ausgleich für eine vielleicht anfangs niedrigere Entlohnung sein. Könnten. Denn in der Praxis sind sie meist eher eine steuerrechtliche Falle. Eine direkte Beteiligung am Unternehmen ist nämlich Lohnsteuer-pflichtig. Ein Beispiel: Das Startup hat bereits eine erste Finanzierungsrunde hinter sich, bei der die Firma mit 3 Millionen Euro bewertet wurde. Jetzt wird das Team kräftig ausgebaut und für die Marketingleitung eine erfahrene Managerin an Bord geholt. Sie soll mit zwei Prozent am Unternehmen beteiligt werden. Diese zwei Prozent sind also 60.000 Euro wert, auf die in dem Moment der Beteiligung Lohnsteuer anfällt.

Dry Income: Kein Geld bekommen, aber Steuern zahlen

Dry Income nennen das Steuerexperten. „Man hat kein Geld hereinbekommen, muss aber trotzdem Steuer bezahlen“, bringt es David Gloser von Ecovis auf den Punkt. Dabei geht es bei Startups schon bei kleinen Beteiligungen durchaus um Summen, die sich zu diesem Zeitpunkt vielleicht weder Mitarbeiter noch Firma leisten können oder wollen. Noch dazu kann es ja sein, dass die Anteile bei einem späteren Verkauf vielleicht gar nicht so viel wert sind, wie zum Zeitpunkt der Beteiligung angenommen – zurück bekommt man das zu viel bezahlte Geld vom Fiskus freilich nicht. Diese doch bedeutende Hürde besteht in Österreich – Deutschland hat sie mit 1.7. beseitigt und damit Startups im Nachbarland einen nicht zu unterschätzenden Vorteil im „War for Talents“ in die Hand gegeben.

Deutsche Lösung: Stundung für 12 Jahre

Die deutsche Regelung sieht quasi eine Stundung der zum Zeitpunkt der Mitarbeiterbeteiligung fälligen Lohnsteuer vor. Und zwar eine großzügige: 12 Jahre lang muss die Beteiligung nicht versteuert werden – bis dahin gab es vielleicht ohnehin bereits einen Exit (der steuerrechtlich anders behandelt wird) oder man hatte zumindest 12 Jahre lang Zeit, den Betrag anzusparen. Nach der neuen deutschen Regelung wird nach 12 Jahren sogar eine eventuelle Wertminderung der Anteile berücksichtigt – sollte der Wert der Firma gesunken sein, wird auch weniger Lohnsteuer fällig. Last but not least kommt auch noch ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen. Die neue Regelung gilt für eine recht großzügige Definition von Jungunternehmen: Die Gründung darf höchstens 12 Jahre her sein und es müssen weniger als 250 Vollzeitbeschäftigte sein.

Phantom Shares: Auch nicht optimal

Derweil in Österreich greifen die meisten Startups auf eine Lösung über Phantom Shares zurück. Dieses Modell hat viele Vorteile, ist vergleichsweise einfach umzusetzen, scheint nicht im Cap Table auf und räumt Mitarbeitern keine umfassenden Gesellschafterrechte ein. Ob damit der Effekt der engen Bindung früher Schlüsselarbeitskräfte ans Unternehmen wirklich umsetzbar ist, bleibt allerdings fraglich. Am Ende handelt es sich um eine Bonusvereinbarung – so sieht das auch Gloser von Ecovis. Der Bonus wird in diesem Fall beim Exit fällig. Wird das Jungunternehmen also beispielsweise um 3 Millionen Euro verkauft und eine Mitarbeiterin hält 2 Prozent in Form von Phantom Shares bekommt sie beim Exit 60.000 Euro. Der Vorteil: Zum Zeitpunkt der Gewährung fallen keine Steuern an. Der Nachteil: Der Bonus wird beim Exit voll besteuert – Lohnnebenkosten, Lohnsteuer, Sozialversicherung. Übrig bleiben weniger als 50 Prozent davon. Zur Erinnerung: Bei der deutschen Lösung kommt bei einer direkten Beteiligung im Fall eines Exits nach mindestens drei Jahren ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen.

In Österreich gibt es also zwei Möglichkeiten: Entweder die direkte Beteiligung ist im Moment der Gewährung für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eine Kostenfalle. Oder es frisst die Steuer im Fall von Phantom Shares die Hälfte des in Aussicht gestellten Bonuses auf. Wirklich überzeugend ist keines der beiden Modelle. Damit österreichische Startups im „War for Talents“ am ohnehin derzeit schwierigen Arbeitsmarkt eine Chance gegen Startups aus dem direkten Nachbarland haben, sollte die heimische Politik rasch nachziehen. Die Stundung auf 12 Jahre ist eine durchaus attraktive Lösung.

Cherry on top: Klare Lösung für die Firmenbewertung

Worüber wir auch reden sollten ist die Firmenbewertung, die bei Startups bei Mitarbeiterbeteiligungen angenommen wird. Die ist nämlich Grundlage für die Lohnsteuer, die bei der Gewährung des Dry Income in Form von Anteilen anfällt. Und sie ist selbst für Expertinnen und Experten eine harte Nuss. Ob man richtig lag, entscheidet das Finanzamt vielleicht erst bei einer Prüfung Jahre später. Und: Geht die Geschäftsidee nicht auf, bekommt man die Steuer nicht mehr zurück. Gloser empfiehlt für diese Problematik in die USA zu blicken, wo es bereits eine vereinfachte Bewertung für die Steuer gibt, die deutlich unter dem Verkehrswert liege. Mag sein, dass das ferne Zukunftsmusik ist, aber zumindest die deutsche Regelung könnte sich Österreich jetzt gleich zum Vorbild nehmen.

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Beyond Gravity Austria
© Beyond Gravity Austria/Canva - Kurt Kober, Geschäftsführer von Beyond Gravity Austria.

Beyond Gravity Austria (vormals RUAG Space Austria) zählt mit rund 57 Millionen Euro Umsatz (2025) und rund 250 Mitarbeitenden zu den größten österreichischen Weltraumtechnikunternehmen. Das Hochtechnologieunternehmen rüstet weltweit Satelliten und Trägerraketen mit Elektronik, Mechanik und Thermalisolation aus und hat eigenen Angaben nach eine Exportquote von rund 100 Prozent. Erst kürzlich hat der Weltraumzulieferer seine Produktionsfläche in Niederösterreich verdoppelt – brutkasten berichtete über den 4,5-Millionen-Euro-Ausbau.

Beyond Gravity: Navigationsempfänger für zwei NASA-Wettersatelliten

Nun wird die nächste Generation von US-Wettersatelliten mit Technologie aus Österreich ausgestattet. Beyond Gravity Austria liefert – wie man vermeldet – hochpräzise Navigationsempfänger für zwei NASA-Wettersatelliten, die ab 2032 für die US-Wetterbehörde NOAA ins All starten sollen. Gebaut werden die Satelliten vom US-Unternehmen Lockheed Martin in Colorado.

Die Navigationsempfänger aus Wien werden – so der Claim – die Position der Satelliten in rund 36.000 Kilometern Höhe mit einer Genauigkeit von weniger als 20 Metern bestimmen.

„Im Rahmen unseres ersten Vertrags mit Lockheed Martin werden wir Navigationsempfänger für zwei NASA-Wettersatelliten liefern. Je genauer die Position des Satelliten durch unseren Empfänger bestimmt wird, desto genauer sind die Wetter- und Umweltdaten“, sagt Kurt Kober, Geschäftsführer von Beyond Gravity Austria. Die Wettersatelliten namens GeoXO sollen die Vorhersage von Unwettern sowie die Überwachung von Umwelt- und Klimaphänomenen in der westlichen Hemisphäre deutlich verbessern.

Nicht die erste NASA-Partnerschaft

Beyond Gravity Austria lieferte schon mehrmals Technik für NASA-Satelliten, etwa einen Navigationsempfänger für den 2018 gestarteten NASA-Umweltsatelliten ICESat-2 oder Navigationsempfänger für den 2024 gestarteten Klimaschutzsatelliten PACE inklusive Thermalisolation für ein NASA-Instrument des Satelliten.

Die Wettersatelliten GeoXO (Geostationary Extended Observations) werden in einer geostationären Umlaufbahn über dem Äquator betrieben. In dieser Höhe von rund 36.000 Kilometern bewegen sie sich mit derselben Geschwindigkeit, wie die Erdrotation und können dadurch kontinuierlich dieselbe Region der Erde beobachten.

© zVg – Infografik zu den GeoXO-Wettermissionen.

„Unsere GEORIX-Empfänger bieten selbst in einer Entfernung von 36.000 Kilometern eine Positionsbestimmung mit einer Genauigkeit von weniger als 20 Metern. Damit setzen wir neue Maßstäbe für präzise Echtzeit-Navigation an Bord von Satelliten“, so Kober. Im Jahr 2023 wurde der erste GEORIX-Navigationsempfänger ins All geschickt; er bestimmt die Position des NASA-Klimainstruments TEMPO, das atmosphärische Gase (Ozon, Stickstoffdioxid und Formaldehyd) sowie Aerosole über Nordamerika misst.

Rund 30 Satelliten nutzen Navigationsempfänger von Beyond Gravity

Insgesamt nutzen derzeit etwa 30 Satelliten Navigationsempfänger von Beyond Gravity zur Positionsbestimmung. Die Empfänger kommen bei Satelliten von der niedrigen Erdumlaufbahn (LEO) bis zur geostationären Erdumlaufbahn (GEO) zum Einsatz, also in Entfernungen von etwa 1.000 Kilometern bis 36.000 Kilometern von der Erde. Alle weltraumgestützten Navigationsempfänger werden am österreichischen Standort von Beyond Gravity in Wien entwickelt und produziert.

Die GeoXO-Mission soll Bilder und atmosphärische Messungen der westlichen Hemisphäre der Erde und eine Echtzeit-Erfassung der Blitzaktivität liefern sowie kurzfristige Wettervorhersagen und Warnungen vor Extremwetter und Umweltgefahren unterstützen.

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