06.07.2021

Warum deutsche Startups jetzt einen Vorteil im “War for Talents” haben

KOMMENTAR. Deutschland hat die Mitarbeiterbeteiligung massiv erleichtert. Es ist höchste Zeit, dass Österreich nachzieht.
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Mitarbeitern ein Stück vom Firmenkuchen abzugeben ist in Deutschland jetzt einfacher © Pexels/brutkasten/Montage
Mitarbeitern ein Stück vom Firmenkuchen abzugeben ist in Deutschland jetzt einfacher © Pexels/brutkasten/Montage
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Besonders junge Startups haben es oft nicht leicht, wenn es darum geht, die besten Köpfe ins Team zu holen. Oft können sie (noch) nicht so viel Lohn bezahlen, die Firma ist noch unbekannt, Produkt oder Service mitunter noch nicht einmal marktreif. Firmenanteile können dann ein gutes Lockmittel sein – sie binden frühe Schlüsselarbeitskräfte eng ans Unternehmen und können auch Ausgleich für eine vielleicht anfangs niedrigere Entlohnung sein. Könnten. Denn in der Praxis sind sie meist eher eine steuerrechtliche Falle. Eine direkte Beteiligung am Unternehmen ist nämlich Lohnsteuer-pflichtig. Ein Beispiel: Das Startup hat bereits eine erste Finanzierungsrunde hinter sich, bei der die Firma mit 3 Millionen Euro bewertet wurde. Jetzt wird das Team kräftig ausgebaut und für die Marketingleitung eine erfahrene Managerin an Bord geholt. Sie soll mit zwei Prozent am Unternehmen beteiligt werden. Diese zwei Prozent sind also 60.000 Euro wert, auf die in dem Moment der Beteiligung Lohnsteuer anfällt.

Dry Income: Kein Geld bekommen, aber Steuern zahlen

Dry Income nennen das Steuerexperten. “Man hat kein Geld hereinbekommen, muss aber trotzdem Steuer bezahlen”, bringt es David Gloser von Ecovis auf den Punkt. Dabei geht es bei Startups schon bei kleinen Beteiligungen durchaus um Summen, die sich zu diesem Zeitpunkt vielleicht weder Mitarbeiter noch Firma leisten können oder wollen. Noch dazu kann es ja sein, dass die Anteile bei einem späteren Verkauf vielleicht gar nicht so viel wert sind, wie zum Zeitpunkt der Beteiligung angenommen – zurück bekommt man das zu viel bezahlte Geld vom Fiskus freilich nicht. Diese doch bedeutende Hürde besteht in Österreich – Deutschland hat sie mit 1.7. beseitigt und damit Startups im Nachbarland einen nicht zu unterschätzenden Vorteil im “War for Talents” in die Hand gegeben.

Deutsche Lösung: Stundung für 12 Jahre

Die deutsche Regelung sieht quasi eine Stundung der zum Zeitpunkt der Mitarbeiterbeteiligung fälligen Lohnsteuer vor. Und zwar eine großzügige: 12 Jahre lang muss die Beteiligung nicht versteuert werden – bis dahin gab es vielleicht ohnehin bereits einen Exit (der steuerrechtlich anders behandelt wird) oder man hatte zumindest 12 Jahre lang Zeit, den Betrag anzusparen. Nach der neuen deutschen Regelung wird nach 12 Jahren sogar eine eventuelle Wertminderung der Anteile berücksichtigt – sollte der Wert der Firma gesunken sein, wird auch weniger Lohnsteuer fällig. Last but not least kommt auch noch ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen. Die neue Regelung gilt für eine recht großzügige Definition von Jungunternehmen: Die Gründung darf höchstens 12 Jahre her sein und es müssen weniger als 250 Vollzeitbeschäftigte sein.

Phantom Shares: Auch nicht optimal

Derweil in Österreich greifen die meisten Startups auf eine Lösung über Phantom Shares zurück. Dieses Modell hat viele Vorteile, ist vergleichsweise einfach umzusetzen, scheint nicht im Cap Table auf und räumt Mitarbeitern keine umfassenden Gesellschafterrechte ein. Ob damit der Effekt der engen Bindung früher Schlüsselarbeitskräfte ans Unternehmen wirklich umsetzbar ist, bleibt allerdings fraglich. Am Ende handelt es sich um eine Bonusvereinbarung – so sieht das auch Gloser von Ecovis. Der Bonus wird in diesem Fall beim Exit fällig. Wird das Jungunternehmen also beispielsweise um 3 Millionen Euro verkauft und eine Mitarbeiterin hält 2 Prozent in Form von Phantom Shares bekommt sie beim Exit 60.000 Euro. Der Vorteil: Zum Zeitpunkt der Gewährung fallen keine Steuern an. Der Nachteil: Der Bonus wird beim Exit voll besteuert – Lohnnebenkosten, Lohnsteuer, Sozialversicherung. Übrig bleiben weniger als 50 Prozent davon. Zur Erinnerung: Bei der deutschen Lösung kommt bei einer direkten Beteiligung im Fall eines Exits nach mindestens drei Jahren ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen.

In Österreich gibt es also zwei Möglichkeiten: Entweder die direkte Beteiligung ist im Moment der Gewährung für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eine Kostenfalle. Oder es frisst die Steuer im Fall von Phantom Shares die Hälfte des in Aussicht gestellten Bonuses auf. Wirklich überzeugend ist keines der beiden Modelle. Damit österreichische Startups im “War for Talents” am ohnehin derzeit schwierigen Arbeitsmarkt eine Chance gegen Startups aus dem direkten Nachbarland haben, sollte die heimische Politik rasch nachziehen. Die Stundung auf 12 Jahre ist eine durchaus attraktive Lösung.

Cherry on top: Klare Lösung für die Firmenbewertung

Worüber wir auch reden sollten ist die Firmenbewertung, die bei Startups bei Mitarbeiterbeteiligungen angenommen wird. Die ist nämlich Grundlage für die Lohnsteuer, die bei der Gewährung des Dry Income in Form von Anteilen anfällt. Und sie ist selbst für Expertinnen und Experten eine harte Nuss. Ob man richtig lag, entscheidet das Finanzamt vielleicht erst bei einer Prüfung Jahre später. Und: Geht die Geschäftsidee nicht auf, bekommt man die Steuer nicht mehr zurück. Gloser empfiehlt für diese Problematik in die USA zu blicken, wo es bereits eine vereinfachte Bewertung für die Steuer gibt, die deutlich unter dem Verkehrswert liege. Mag sein, dass das ferne Zukunftsmusik ist, aber zumindest die deutsche Regelung könnte sich Österreich jetzt gleich zum Vorbild nehmen.

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Hera (c) Microsoft

Seit Jahrzehnten erforscht die Wissenschaft unser Universum: vom ersten Schritt eines Menschen auf dem Mond bis hin zu Bildaufnahmen aus den Tiefen des Alls. Obwohl die Faszination für den Weltraum groß ist, sprengt der Kosmos mit seiner Größe und Komplexität zugleich unsere Vorstellungskraft.

Genau hier setzt Microsoft Österreich mit seinem neuen Weltraumprojekt an. Die im Oktober gestartete Hera-Mission hat das Ziel, die Erde vor potenziellen kosmischen Bedrohungen zu schützen. Darüber hinaus bringt sie mit dem interaktiven Hera Space Companion eine KI-gestützte Plattform, die Echtzeiteinblicke in das Weltall liefert und so das Wissen und die Begeisterung für den Weltraum in die breite Öffentlichkeit trägt.

Hera soll Asteroide abwehren

Im Oktober dieses Jahres startete Microsoft Österreich gemeinsam mit der Raumfahrtagentur JAXA (Japan Aerospace Exploration Agency) und der NASA (National Aeronautics and Space Administration) das Hera-Projekt. Ziel des Projekts ist der Aufbau eines planetaren Verteidigungssystems, um die Erde vor potenziellen Asteroideneinschlägen zu schützen. Laut Microsoft handle es sich bei Hera um die weltweit erste Testmission zur Abwehr von Asteroiden – auch bekannt als „Planetary Defense“.

Das Hera-Projekt basiert auf den Erkenntnissen der NASA-DART-Mission von 2022, die erfolgreich zeigte, dass Asteroiden gezielt von ihrer Bahn abgelenkt werden können. Mit diesem Wissen entwickelt Hera technologische Lösungen, um Asteroidenabwehr in die Praxis umzusetzen. Zudem wird das Projekt erstmals ein binäres Asteroidensystem detailliert erforschen und so neue wissenschaftliche Einblicke liefern.

Microsoft: “Beginn einer neuen Ära im Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse”

Das Hera-Projekt verfolgt nicht nur das Ziel der planetaren Verteidigung, sondern soll auch der breiten Öffentlichkeit Zugang zu den Erkenntnissen der Weltraumforschung ermöglichen. Gemeinsam mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), Impact AI und Terra Mater Studios entwickelte Microsoft dafür einen interaktiven KI-Assistent. Microsoft beschreibt dies als den „Beginn einer neuen Ära im Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse“.

Der sogenannte Hera Space Companion nutzt Künstliche Intelligenz, um Raumfahrt für alle erlebbar zu machen. Nutzer:innen können sich direkt mit dem virtuellen Assistenten austauschen, Entdeckungen in Echtzeit verfolgen und Einblicke in die Weltraummission gewinnen. Auf diese Weise bringt der Hera Space Companion wissenschaftliche Erkenntnisse zugänglich an die Menschen.

“Hera stellt eine neue Form der Wissenschaftskommunikation dar,“ sagt Markus Mooslechner, Konzeptentwickler bei Terra Mater Studios. „Sie bringt die Faszination der Raumfahrt direkt zu den Menschen und verwandelt den Zugang zur Wissenschaft in ein gemeinsames Erlebnis, das alle nachvollziehen können”.

KI-Plattform liefert neuesten Erkenntnisse der Weltallforschung

Die KI-Plattform des Hera Space Companion basiert auf Microsoft Azure. Bei der Verarbeitung der Anfragen greift der Raumfahrt-Assistent auf die aktuellsten wissenschaftlichen Daten der ESA zu. So werden präzise und aktuelle Antworten gewährleistet, die direkt auf den neuesten Erkenntnissen der Weltraumforschung basieren.

„Mit Hera haben wir gezeigt, dass Wissenschaft für alle zugänglich und spannend sein kann”, sagt Hermann Erlach, General Manager von Microsoft Österreich. “Dieses Projekt zeigt, dass KI nicht nur Lösungen für die Herausforderungen von heute bietet, sondern auch das Potenzial hat, die Art und Weise, wie wir Wissen erwerben und teilen, grundlegend zu verändern“.

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