20.05.2020

Warum das Epidemiegesetz weg musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten

Kommentar. Seit Beginn der Coronakrise wird immer wieder die Frage aufgeworfen, warum die Entschädigungsregelung im geltenden Epidemiegesetz nicht angewendet wird. Die Antwort darauf ist einfach, doch die Bundesregierung achtet zu sehr auf Marketing-Regeln, um sie zu geben.
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Coronakrise - Warum das Epidemiegesetz sterben musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten
Bundeskanzler Sebastian Kurz | (c) BKA

Nach Nachbesserungen, die vor allem EPU zugute kommen, ist seit heute der Antrag auf Fixkostenzuschuss möglich. Ab einem Umsatzausfall von 40 Prozent in einem Monat (z.B. während des Lockdowns) werden, gestaffelt, zwischen 25 und 75 Prozent der Fixkosten ersetzt. Es gelten Auflagen, wie dass das Unternehmen vor der Krise “gesund” gewesen sein muss. Es ist damit eine weitere in einer langen Reihe von Corona-Hilfsmaßnahmen in Österreich, die allesamt Lücken aufweisen. One Size Fits All gibt es eben nicht. Wobei… Das geltende Epidemiegesetz hätte eine ausgesprochen simple Regelung vorgesehen: Demnach hätte ein Verdienstentgang bei staatlich erzwungener Betriebsschließung ersetzt werden müssen.

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Covid-19-Maßnahmengesetz statt Epidemiegesetz

Die türkis-grüne Regierung wendet stattdessen aber das Mitte März sehr schnell eingeführte Covid-19-Maßnahmengesetz an, das statt des individuellen Ersatz des Verdienstentgangs andere Hilfeleistungen vorsieht. Dieser Umstand ist inzwischen Gegenstand mehrerer (Sammel-)Klagen gegen die Republik. Denn das gesamte Konvolut an Maßnahmen bringt für Unternehmer nicht nur die Herausforderung, bei unterschiedlichen Stellen immer neue Anträge für weitere Hilfen stellen zu müssen. Sie alle zusammen ersetzen schlicht und einfach niemals gänzlich den Verdienstentgang.

Ein einfacher Grund

Warum ging die Regierung so vor und schafft seit Monaten einen immer komplexer werdenden bürokratischen Apparat mit unzähligen verschiedenen Paketen, anstatt einfach das Epidemiegesetz anzuwenden? Die Antwort ist eigentlich sehr einfach: Der Staat könnte es sich niemals leisten, einfach allen den Verdienstentgang zu ersetzen. Zwar stehen konkrete Zahlen zu den Corona-Maßnahmen-bedingten Einbußen über alle betroffenen Branchen noch aus. Die 38 Milliarden Euro, die insgesamt für die Corona-Hilfe von der Regierung veranschlagt wurden, dürften aber deutlich übertroffen werden. Und diese von der Regierung genannte Summe wird großteils nicht in Form von Zuschüssen verteilt, sondern besteht zu einem guten Teil etwa aus Kapital für Kredite und aus Steuererleichterungen. Es wird also ein massives Budgetdefizit in Kauf genommen, aber eben bei weitem nicht in dem Ausmaß, das ein Ersetzen aller Verdienstentgänge erfordern würde. Denn das würde ganz andere Probleme nach sich ziehen.

Marketing-Regeln

Aber warum sagt das die Regierung nicht einfach, sondern äußert sich kaum bis gar nicht zum Thema? Wenn man die Kommunikation der Bundesregierung, allen voran jene von Bundeskanzler Sebastian Kurz verfolgt, fällt auf: Es werden relativ übliche Marketing-Regeln befolgt. Die einfache Grundregel ist: Bloß niemals irgendeine Schwäche oder irgendeinen Fehler eingestehen. Damit könnte man zusätzliche Angriffsfläche bieten. Wenn auch für (fast) alle Beobachter klar ist, dass Kurz etwa bei seinem Auftritt im Kleinwalsertal falsch gehandelt hat, könnte er diesen Umstand niemals selbst kommunizieren. Und auf einer größeren Ebene: Wenn es auch vollkommen verständlich und nachvollziehbar ist, dass die Regierung im Zuge der Coronakrise teilweise überfordert war und daher mitunter auch auf Basis von Fehleinschätzungen gehandelt hat – die Ministerinnen und Minister werden das sobald nicht zugeben und versuchen stattdessen, “positive Markenbotschaften auszusenden”.

“Koste es, was es wolle” statt “Wir können das nicht”

So ist es dann auch zu erklären, warum es in der Frage, weshalb das Epidemiegesetz nicht zugunsten von Unternehmen angewendet wird, nur ausweichend beantwortet wird. Man müsste dann die Message aussenden: “Wir können das nicht”. Doch die Message “koste es, was es wolle” klingt viel besser. Doch genau dieses Beispiel ist eines von immer mehr, die zeigen, dass das sture Befolgen von Marketing-Regeln zumindest für eine Regierung nicht immer sinnvoll ist. Der Bundeskanzler ist nicht CEO eines Konzerns, der das Ziel hat, Produkte zu verkaufen. Das Vertauen von Konsumenten in Geräte ist wahrscheinlich tatsächlich größer, wenn zu Produktfehlern geschwiegen wird. Das Vertrauen in Menschen steigt aber üblicherweise, wenn sie Schwächen eingestehen – gewiss vorsichtig und in der richtigen Dosis.

Andere Kommunikation für mehr Vertrauen – nicht nur beim Epidemiegesetz

Und das Vertrauen wieder stärker auf- statt abzubauen, wäre seitens der Regierung wirklich notwendig. Denn es stehen noch viele weitere Monate Krise mit unzähligen weiteren (wirtschaftlichen) Opfern bevor. Hier braucht es nicht nur ökonomische Hilfsmaßnahmen, sondern auch eine Kommunikation, die den Zusammenhalt in der Bevölkerung stärkt. Ein erster Schritt wäre es, öffentlich einzugestehen, dass man in der noch nie dagewesenen Situation einfach nicht optimale Lösungen für alle schaffen kann. Das weiß ohnehin jeder. Und auch, dass die Lösung Epidemiegesetz einfach finanziell nicht ginge – das weiß scheinbar nicht jeder.

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Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Schon seit 2022 ist das Jungunternehmen an Bahnhöfen und in ausgewählten Firmen vertreten – darunter etwa im 42 Vienna oder in der Uniqa. Mit seinem 360-Grad-Verpflegungskonzept hat sich das Güssinger Startup Foodie Fridge, hinter dem die Venvie GmbH unter Geschäftsleitung von Alexander Billasch steht, bereits ein Standing in der modernen Nahversorgung erarbeitet.

Bei Foodie Fridge handelt es sich um eine automatisierte Lösung zur Firmenverpflegung und unkomplizierten Versorgung im öffentlichen Raum. Konkret bietet das Startup kleine Automatenrestaurants mit “Gourmet-Anspruch”.

Zu jeder Tages- und Nachtzeit sollen Hungrige per Knopfdruck “hochwertige Mahlzeiten” erwerben können. Im Kühlschrank enthalten sind fertige, hochwertige Gerichte, wie das Startup auf seiner Website preisgibt. Darunter vegetarische, vegane sowie fisch- und fleischhaltige Wochenmenüs. Indes beruft sich das Startup auf regionale Zucht und österreichischen Anbau. Auch Snacks, Drinks und Riegel finden sich im Kühlschranksortiment.

Konkurs statt Angebots-Erweiterung

Erst im vergangenen Juni vermeldete das Startup, sein bestehendes Angebot ausbauen zu wollen und “dieses Jahr durch einen Postversand in Kooperation mit dem Next Day Fresh Service der Österreichischen Post” zu ergänzen.

Finanziell scheint die Rechnung des Startups jedoch nicht aufgegangen zu sein. Wie der Kreditschutzverband KSV1870 und der Alpenländische Kreditorenverband AKV am heutigen Dienstag vermelden, musste das Güssinger Startup Konkurs anmelden. Das Verfahren wurde über Eigenantrag eröffnet. Eine Fortführung der GmbH dürfte somit nicht vorgesehen sein (prinzipiell könnte auch im Laufe des Verfahrens noch ein Sanierungsantrag eingebracht werden).

“Engagiert gestartet”, dann “sprichwörtlich untergegangen”

Auf brutkasten-Anfrage äußert sich Geschäftsführer Alexander Billasch zum laufenden Konkursverfahren:

“Wir sind mit Foodie Fridge sehr engagiert und erfolgreich gestartet. Auf der Habenseite stehen Partnerschaften mit renommierten Unternehmen wie Sodexo, Lieferando, Edenred und der ÖBB. Wir konnten einige Firmen von unserem Verpflegungskonzept überzeugen. Was nicht ausreichend funktioniert hat, ist der öffentliche Bereich. Öffentliche Plätze unterliegen strengen Auflagen und sind nur schwer oder mit hohen Investments zu bekommen. In Tullnerfeld sind wir außerdem mit dem Bahnhof sprichwörtlich untergegangen.”

Preissensibilität und Manufakturqualität

Überdies nennt Geschäftsführer Billasch nicht nur ein geringeres Pendleraufkommen als Grund für ausbleibenden Umsatz: “Auf der Firmenseite haben uns hybrides Arbeiten (keine ausreichende Frequenz) und mangelnde Bereitschaft, in Mitarbeiterverpflegung zu investieren (trotz steuerlicher Anreize), zu schaffen gemacht. Zwei Lohnrunden mit überdurchschnittlicher Kollektivvertraglicher Erhöhung sowie die derzeitige wirtschaftliche Lage beeinflusst unser Thema sehr stark. Dazu kommt hohe Preissensibilität auf Endkundenseite. Wir haben lange versucht, Manufakturqualität auf niedrigem Preisniveau zu halten, aber die meisten Kunden sind leider nur bereit, Industriepreise zu bezahlen. Da konnten wir mit unserer Produktionsmenge nicht dagegenhalten.”

Auch über eine mögliche Zukunft von Foodie Fridge schafft Geschäftsführer Billasch Klarheit: “Wir nehmen sehr viel an Erfahrung mit, eine Fortführung des Unternehmens ist in dieser Form aber nicht geplant.”

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