20.05.2020

Warum das Epidemiegesetz weg musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten

Kommentar. Seit Beginn der Coronakrise wird immer wieder die Frage aufgeworfen, warum die Entschädigungsregelung im geltenden Epidemiegesetz nicht angewendet wird. Die Antwort darauf ist einfach, doch die Bundesregierung achtet zu sehr auf Marketing-Regeln, um sie zu geben.
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Coronakrise - Warum das Epidemiegesetz sterben musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten
Bundeskanzler Sebastian Kurz | (c) BKA

Nach Nachbesserungen, die vor allem EPU zugute kommen, ist seit heute der Antrag auf Fixkostenzuschuss möglich. Ab einem Umsatzausfall von 40 Prozent in einem Monat (z.B. während des Lockdowns) werden, gestaffelt, zwischen 25 und 75 Prozent der Fixkosten ersetzt. Es gelten Auflagen, wie dass das Unternehmen vor der Krise „gesund“ gewesen sein muss. Es ist damit eine weitere in einer langen Reihe von Corona-Hilfsmaßnahmen in Österreich, die allesamt Lücken aufweisen. One Size Fits All gibt es eben nicht. Wobei… Das geltende Epidemiegesetz hätte eine ausgesprochen simple Regelung vorgesehen: Demnach hätte ein Verdienstentgang bei staatlich erzwungener Betriebsschließung ersetzt werden müssen.

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Covid-19-Maßnahmengesetz statt Epidemiegesetz

Die türkis-grüne Regierung wendet stattdessen aber das Mitte März sehr schnell eingeführte Covid-19-Maßnahmengesetz an, das statt des individuellen Ersatz des Verdienstentgangs andere Hilfeleistungen vorsieht. Dieser Umstand ist inzwischen Gegenstand mehrerer (Sammel-)Klagen gegen die Republik. Denn das gesamte Konvolut an Maßnahmen bringt für Unternehmer nicht nur die Herausforderung, bei unterschiedlichen Stellen immer neue Anträge für weitere Hilfen stellen zu müssen. Sie alle zusammen ersetzen schlicht und einfach niemals gänzlich den Verdienstentgang.

Ein einfacher Grund

Warum ging die Regierung so vor und schafft seit Monaten einen immer komplexer werdenden bürokratischen Apparat mit unzähligen verschiedenen Paketen, anstatt einfach das Epidemiegesetz anzuwenden? Die Antwort ist eigentlich sehr einfach: Der Staat könnte es sich niemals leisten, einfach allen den Verdienstentgang zu ersetzen. Zwar stehen konkrete Zahlen zu den Corona-Maßnahmen-bedingten Einbußen über alle betroffenen Branchen noch aus. Die 38 Milliarden Euro, die insgesamt für die Corona-Hilfe von der Regierung veranschlagt wurden, dürften aber deutlich übertroffen werden. Und diese von der Regierung genannte Summe wird großteils nicht in Form von Zuschüssen verteilt, sondern besteht zu einem guten Teil etwa aus Kapital für Kredite und aus Steuererleichterungen. Es wird also ein massives Budgetdefizit in Kauf genommen, aber eben bei weitem nicht in dem Ausmaß, das ein Ersetzen aller Verdienstentgänge erfordern würde. Denn das würde ganz andere Probleme nach sich ziehen.

Marketing-Regeln

Aber warum sagt das die Regierung nicht einfach, sondern äußert sich kaum bis gar nicht zum Thema? Wenn man die Kommunikation der Bundesregierung, allen voran jene von Bundeskanzler Sebastian Kurz verfolgt, fällt auf: Es werden relativ übliche Marketing-Regeln befolgt. Die einfache Grundregel ist: Bloß niemals irgendeine Schwäche oder irgendeinen Fehler eingestehen. Damit könnte man zusätzliche Angriffsfläche bieten. Wenn auch für (fast) alle Beobachter klar ist, dass Kurz etwa bei seinem Auftritt im Kleinwalsertal falsch gehandelt hat, könnte er diesen Umstand niemals selbst kommunizieren. Und auf einer größeren Ebene: Wenn es auch vollkommen verständlich und nachvollziehbar ist, dass die Regierung im Zuge der Coronakrise teilweise überfordert war und daher mitunter auch auf Basis von Fehleinschätzungen gehandelt hat – die Ministerinnen und Minister werden das sobald nicht zugeben und versuchen stattdessen, „positive Markenbotschaften auszusenden“.

„Koste es, was es wolle“ statt „Wir können das nicht“

So ist es dann auch zu erklären, warum es in der Frage, weshalb das Epidemiegesetz nicht zugunsten von Unternehmen angewendet wird, nur ausweichend beantwortet wird. Man müsste dann die Message aussenden: „Wir können das nicht“. Doch die Message „koste es, was es wolle“ klingt viel besser. Doch genau dieses Beispiel ist eines von immer mehr, die zeigen, dass das sture Befolgen von Marketing-Regeln zumindest für eine Regierung nicht immer sinnvoll ist. Der Bundeskanzler ist nicht CEO eines Konzerns, der das Ziel hat, Produkte zu verkaufen. Das Vertauen von Konsumenten in Geräte ist wahrscheinlich tatsächlich größer, wenn zu Produktfehlern geschwiegen wird. Das Vertrauen in Menschen steigt aber üblicherweise, wenn sie Schwächen eingestehen – gewiss vorsichtig und in der richtigen Dosis.

Andere Kommunikation für mehr Vertrauen – nicht nur beim Epidemiegesetz

Und das Vertrauen wieder stärker auf- statt abzubauen, wäre seitens der Regierung wirklich notwendig. Denn es stehen noch viele weitere Monate Krise mit unzähligen weiteren (wirtschaftlichen) Opfern bevor. Hier braucht es nicht nur ökonomische Hilfsmaßnahmen, sondern auch eine Kommunikation, die den Zusammenhalt in der Bevölkerung stärkt. Ein erster Schritt wäre es, öffentlich einzugestehen, dass man in der noch nie dagewesenen Situation einfach nicht optimale Lösungen für alle schaffen kann. Das weiß ohnehin jeder. Und auch, dass die Lösung Epidemiegesetz einfach finanziell nicht ginge – das weiß scheinbar nicht jeder.

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(c) BKA / Valentin Brauneis

Rund 60 kostenlose Bildungsangebote, mehr als 145 Kurse und über 1.200 Stunden digitale Lerninhalte: Das ist der Umfang des ersten Maßnahmenpakets der DKO-Wirtschaftsplattform, das Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll am Dienstag im Bundeskanzleramt präsentiert hat. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft unterzeichnete er den DKO-Pakt für digitale Kompetenzen.

Die Angebote sind für die gesamte österreichische Bevölkerung kostenlos und laut Staatssekretariat zu mehr als 70 Prozent orts- und zeitunabhängig online absolvierbar. Inhaltlich stehen Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Programmieren, digitale Grundkompetenzen und Datenkompetenz im Mittelpunkt, ergänzt um Themen wie digitale Barrierefreiheit, Finanzbildung und Nachhaltigkeit. Gebündelt werden die Angebote zentral auf der Plattform digitalaustria.gv.at. 15 Partner haben bereits konkrete Angebote in das erste Paket eingebracht.

„Digitale Kompetenz entscheidet über gesellschaftliche Teilhabe, berufliche Chancen und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts“, so Pröll. Durch den Schulterschluss zwischen Staat und Wirtschaft übernehme man „gemeinsam Verantwortung für die Zukunft des Standorts“.

Konzerne als Content-Lieferanten

Auffällig ist die Zusammensetzung der 30 Partner: Neben Ministerien, Sozialpartnern und heimischen Playern wie A1, ÖBB oder Dynatrace prägen vor allem US-Techkonzerne das Angebot, darunter Google, Microsoft, Amazon, Apple, IBM, Oracle und Cisco. Auch das südkoreanische Unternehmen Samsung ist dabei. Viele der eingebrachten Programme wie IBM SkillsBuild oder die Google Zukunftswerkstatt bestanden bereits und werden nun unter dem staatlichen Dach zusammengeführt. Als konkret neues Commitment kündigte Google 2.000 zusätzliche Stipendien für Google Career Certificates über die Plattform The Female Factor an.

Der Pakt selbst verfolgt drei Ziele: die digitalen Basiskompetenzen der Bevölkerung zu heben, mehr Menschen für IT-Berufe zu gewinnen und digitale Kompetenzen anhand gemeinsamer Standards vergleichbar zu machen. Als Orientierung dienen der Nationale Referenzrahmen Digitale Kompetenzen, der europäische Rahmen DigComp und das österreichische KI-Basiscurriculum.

Das Bildungsangebot ist der erste von drei Umsetzungsschritten. Im September soll ein zentraler Infopoint zu IT-Berufswegen folgen, der Informationen zu Ausbildungen mit Praxisangeboten wie Praktika und Schulbesuchen bündelt. Für November sind österreichweite Aktionstage zu KI-Kompetenzen mit Workshops und Open Company Days geplant, bei denen die Bevölkerung Künstliche Intelligenz unmittelbar ausprobieren kann.

„Die DKO-Wirtschaftsplattform ist damit nicht nur ein Bekenntnis, sondern eine gemeinsame Arbeits- und Umsetzungsplattform“, so Pröll abschließend.

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