20.05.2020

Warum das Epidemiegesetz weg musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten

Kommentar. Seit Beginn der Coronakrise wird immer wieder die Frage aufgeworfen, warum die Entschädigungsregelung im geltenden Epidemiegesetz nicht angewendet wird. Die Antwort darauf ist einfach, doch die Bundesregierung achtet zu sehr auf Marketing-Regeln, um sie zu geben.
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Coronakrise - Warum das Epidemiegesetz sterben musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten
Bundeskanzler Sebastian Kurz | (c) BKA

Nach Nachbesserungen, die vor allem EPU zugute kommen, ist seit heute der Antrag auf Fixkostenzuschuss möglich. Ab einem Umsatzausfall von 40 Prozent in einem Monat (z.B. während des Lockdowns) werden, gestaffelt, zwischen 25 und 75 Prozent der Fixkosten ersetzt. Es gelten Auflagen, wie dass das Unternehmen vor der Krise „gesund“ gewesen sein muss. Es ist damit eine weitere in einer langen Reihe von Corona-Hilfsmaßnahmen in Österreich, die allesamt Lücken aufweisen. One Size Fits All gibt es eben nicht. Wobei… Das geltende Epidemiegesetz hätte eine ausgesprochen simple Regelung vorgesehen: Demnach hätte ein Verdienstentgang bei staatlich erzwungener Betriebsschließung ersetzt werden müssen.

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Covid-19-Maßnahmengesetz statt Epidemiegesetz

Die türkis-grüne Regierung wendet stattdessen aber das Mitte März sehr schnell eingeführte Covid-19-Maßnahmengesetz an, das statt des individuellen Ersatz des Verdienstentgangs andere Hilfeleistungen vorsieht. Dieser Umstand ist inzwischen Gegenstand mehrerer (Sammel-)Klagen gegen die Republik. Denn das gesamte Konvolut an Maßnahmen bringt für Unternehmer nicht nur die Herausforderung, bei unterschiedlichen Stellen immer neue Anträge für weitere Hilfen stellen zu müssen. Sie alle zusammen ersetzen schlicht und einfach niemals gänzlich den Verdienstentgang.

Ein einfacher Grund

Warum ging die Regierung so vor und schafft seit Monaten einen immer komplexer werdenden bürokratischen Apparat mit unzähligen verschiedenen Paketen, anstatt einfach das Epidemiegesetz anzuwenden? Die Antwort ist eigentlich sehr einfach: Der Staat könnte es sich niemals leisten, einfach allen den Verdienstentgang zu ersetzen. Zwar stehen konkrete Zahlen zu den Corona-Maßnahmen-bedingten Einbußen über alle betroffenen Branchen noch aus. Die 38 Milliarden Euro, die insgesamt für die Corona-Hilfe von der Regierung veranschlagt wurden, dürften aber deutlich übertroffen werden. Und diese von der Regierung genannte Summe wird großteils nicht in Form von Zuschüssen verteilt, sondern besteht zu einem guten Teil etwa aus Kapital für Kredite und aus Steuererleichterungen. Es wird also ein massives Budgetdefizit in Kauf genommen, aber eben bei weitem nicht in dem Ausmaß, das ein Ersetzen aller Verdienstentgänge erfordern würde. Denn das würde ganz andere Probleme nach sich ziehen.

Marketing-Regeln

Aber warum sagt das die Regierung nicht einfach, sondern äußert sich kaum bis gar nicht zum Thema? Wenn man die Kommunikation der Bundesregierung, allen voran jene von Bundeskanzler Sebastian Kurz verfolgt, fällt auf: Es werden relativ übliche Marketing-Regeln befolgt. Die einfache Grundregel ist: Bloß niemals irgendeine Schwäche oder irgendeinen Fehler eingestehen. Damit könnte man zusätzliche Angriffsfläche bieten. Wenn auch für (fast) alle Beobachter klar ist, dass Kurz etwa bei seinem Auftritt im Kleinwalsertal falsch gehandelt hat, könnte er diesen Umstand niemals selbst kommunizieren. Und auf einer größeren Ebene: Wenn es auch vollkommen verständlich und nachvollziehbar ist, dass die Regierung im Zuge der Coronakrise teilweise überfordert war und daher mitunter auch auf Basis von Fehleinschätzungen gehandelt hat – die Ministerinnen und Minister werden das sobald nicht zugeben und versuchen stattdessen, „positive Markenbotschaften auszusenden“.

„Koste es, was es wolle“ statt „Wir können das nicht“

So ist es dann auch zu erklären, warum es in der Frage, weshalb das Epidemiegesetz nicht zugunsten von Unternehmen angewendet wird, nur ausweichend beantwortet wird. Man müsste dann die Message aussenden: „Wir können das nicht“. Doch die Message „koste es, was es wolle“ klingt viel besser. Doch genau dieses Beispiel ist eines von immer mehr, die zeigen, dass das sture Befolgen von Marketing-Regeln zumindest für eine Regierung nicht immer sinnvoll ist. Der Bundeskanzler ist nicht CEO eines Konzerns, der das Ziel hat, Produkte zu verkaufen. Das Vertauen von Konsumenten in Geräte ist wahrscheinlich tatsächlich größer, wenn zu Produktfehlern geschwiegen wird. Das Vertrauen in Menschen steigt aber üblicherweise, wenn sie Schwächen eingestehen – gewiss vorsichtig und in der richtigen Dosis.

Andere Kommunikation für mehr Vertrauen – nicht nur beim Epidemiegesetz

Und das Vertrauen wieder stärker auf- statt abzubauen, wäre seitens der Regierung wirklich notwendig. Denn es stehen noch viele weitere Monate Krise mit unzähligen weiteren (wirtschaftlichen) Opfern bevor. Hier braucht es nicht nur ökonomische Hilfsmaßnahmen, sondern auch eine Kommunikation, die den Zusammenhalt in der Bevölkerung stärkt. Ein erster Schritt wäre es, öffentlich einzugestehen, dass man in der noch nie dagewesenen Situation einfach nicht optimale Lösungen für alle schaffen kann. Das weiß ohnehin jeder. Und auch, dass die Lösung Epidemiegesetz einfach finanziell nicht ginge – das weiß scheinbar nicht jeder.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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