20.05.2020

Warum das Epidemiegesetz weg musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten

Kommentar. Seit Beginn der Coronakrise wird immer wieder die Frage aufgeworfen, warum die Entschädigungsregelung im geltenden Epidemiegesetz nicht angewendet wird. Die Antwort darauf ist einfach, doch die Bundesregierung achtet zu sehr auf Marketing-Regeln, um sie zu geben.
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Coronakrise - Warum das Epidemiegesetz sterben musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten
Bundeskanzler Sebastian Kurz | (c) BKA

Nach Nachbesserungen, die vor allem EPU zugute kommen, ist seit heute der Antrag auf Fixkostenzuschuss möglich. Ab einem Umsatzausfall von 40 Prozent in einem Monat (z.B. während des Lockdowns) werden, gestaffelt, zwischen 25 und 75 Prozent der Fixkosten ersetzt. Es gelten Auflagen, wie dass das Unternehmen vor der Krise „gesund“ gewesen sein muss. Es ist damit eine weitere in einer langen Reihe von Corona-Hilfsmaßnahmen in Österreich, die allesamt Lücken aufweisen. One Size Fits All gibt es eben nicht. Wobei… Das geltende Epidemiegesetz hätte eine ausgesprochen simple Regelung vorgesehen: Demnach hätte ein Verdienstentgang bei staatlich erzwungener Betriebsschließung ersetzt werden müssen.

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Covid-19-Maßnahmengesetz statt Epidemiegesetz

Die türkis-grüne Regierung wendet stattdessen aber das Mitte März sehr schnell eingeführte Covid-19-Maßnahmengesetz an, das statt des individuellen Ersatz des Verdienstentgangs andere Hilfeleistungen vorsieht. Dieser Umstand ist inzwischen Gegenstand mehrerer (Sammel-)Klagen gegen die Republik. Denn das gesamte Konvolut an Maßnahmen bringt für Unternehmer nicht nur die Herausforderung, bei unterschiedlichen Stellen immer neue Anträge für weitere Hilfen stellen zu müssen. Sie alle zusammen ersetzen schlicht und einfach niemals gänzlich den Verdienstentgang.

Ein einfacher Grund

Warum ging die Regierung so vor und schafft seit Monaten einen immer komplexer werdenden bürokratischen Apparat mit unzähligen verschiedenen Paketen, anstatt einfach das Epidemiegesetz anzuwenden? Die Antwort ist eigentlich sehr einfach: Der Staat könnte es sich niemals leisten, einfach allen den Verdienstentgang zu ersetzen. Zwar stehen konkrete Zahlen zu den Corona-Maßnahmen-bedingten Einbußen über alle betroffenen Branchen noch aus. Die 38 Milliarden Euro, die insgesamt für die Corona-Hilfe von der Regierung veranschlagt wurden, dürften aber deutlich übertroffen werden. Und diese von der Regierung genannte Summe wird großteils nicht in Form von Zuschüssen verteilt, sondern besteht zu einem guten Teil etwa aus Kapital für Kredite und aus Steuererleichterungen. Es wird also ein massives Budgetdefizit in Kauf genommen, aber eben bei weitem nicht in dem Ausmaß, das ein Ersetzen aller Verdienstentgänge erfordern würde. Denn das würde ganz andere Probleme nach sich ziehen.

Marketing-Regeln

Aber warum sagt das die Regierung nicht einfach, sondern äußert sich kaum bis gar nicht zum Thema? Wenn man die Kommunikation der Bundesregierung, allen voran jene von Bundeskanzler Sebastian Kurz verfolgt, fällt auf: Es werden relativ übliche Marketing-Regeln befolgt. Die einfache Grundregel ist: Bloß niemals irgendeine Schwäche oder irgendeinen Fehler eingestehen. Damit könnte man zusätzliche Angriffsfläche bieten. Wenn auch für (fast) alle Beobachter klar ist, dass Kurz etwa bei seinem Auftritt im Kleinwalsertal falsch gehandelt hat, könnte er diesen Umstand niemals selbst kommunizieren. Und auf einer größeren Ebene: Wenn es auch vollkommen verständlich und nachvollziehbar ist, dass die Regierung im Zuge der Coronakrise teilweise überfordert war und daher mitunter auch auf Basis von Fehleinschätzungen gehandelt hat – die Ministerinnen und Minister werden das sobald nicht zugeben und versuchen stattdessen, „positive Markenbotschaften auszusenden“.

„Koste es, was es wolle“ statt „Wir können das nicht“

So ist es dann auch zu erklären, warum es in der Frage, weshalb das Epidemiegesetz nicht zugunsten von Unternehmen angewendet wird, nur ausweichend beantwortet wird. Man müsste dann die Message aussenden: „Wir können das nicht“. Doch die Message „koste es, was es wolle“ klingt viel besser. Doch genau dieses Beispiel ist eines von immer mehr, die zeigen, dass das sture Befolgen von Marketing-Regeln zumindest für eine Regierung nicht immer sinnvoll ist. Der Bundeskanzler ist nicht CEO eines Konzerns, der das Ziel hat, Produkte zu verkaufen. Das Vertauen von Konsumenten in Geräte ist wahrscheinlich tatsächlich größer, wenn zu Produktfehlern geschwiegen wird. Das Vertrauen in Menschen steigt aber üblicherweise, wenn sie Schwächen eingestehen – gewiss vorsichtig und in der richtigen Dosis.

Andere Kommunikation für mehr Vertrauen – nicht nur beim Epidemiegesetz

Und das Vertrauen wieder stärker auf- statt abzubauen, wäre seitens der Regierung wirklich notwendig. Denn es stehen noch viele weitere Monate Krise mit unzähligen weiteren (wirtschaftlichen) Opfern bevor. Hier braucht es nicht nur ökonomische Hilfsmaßnahmen, sondern auch eine Kommunikation, die den Zusammenhalt in der Bevölkerung stärkt. Ein erster Schritt wäre es, öffentlich einzugestehen, dass man in der noch nie dagewesenen Situation einfach nicht optimale Lösungen für alle schaffen kann. Das weiß ohnehin jeder. Und auch, dass die Lösung Epidemiegesetz einfach finanziell nicht ginge – das weiß scheinbar nicht jeder.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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