16.07.2024
RATGEBER

Warum auch Startups an Eheverträge denken sollten

Gastbeitrag. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Belastungen kennzeichnen die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, wenn es zur Krise kommt. Um sich vor negativen Folgen zu schützen, sollten Gründerpaare frühzeitig vertragliche Regelungen treffen, schreibt Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner.
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Die Startup-Szene ist geprägt von Innovation, Dynamik und auch einem gewissen Risiko. Gerade in Krisenzeiten kann es für Gründerpaare besonders herausfordernd sein, Geschäft und Privatleben in Einklang zu bringen. Unvorhergesehene Ereignisse können die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, schnell auf die Probe stellen. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und die emotionale Belastung können zu einer großen Herausforderung werden.

Vorausschauend planen: Ehevertrag statt Emotionen

Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, muss klar geregelt sein.

Unternehmensverschuldung

Weitere wichtige Themen für Gründerpaare sind die Unternehmensverschuldung und Veräußerung. Grundsätzlich bleiben Unternehmensschulden auch Schulden des Unternehmens und müssen bei einer Scheidung im privaten Bereich nicht berücksichtigt werden.

In der Praxis verschwimmen die Bereiche beruflich und privat aber immer mehr, sodass es auch immer häufiger zu schwierigen Aufteilungsfragen kommt. Das Auto ist ein Leasingvertrag in der Gesellschaft. Die privaten Ersparnisse wurden für die Finanzierung des gemeinsamen Vorhabens als Kredit dem gemeinsamen Unternehmen gewährt.

Der Insolvenzfall

Im Falle der Insolvenz eines Ehepartners muss die notwendige Wohnung für den Schuldner und seine Familie erhalten bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur für bestimmte Wohnräume und nicht für das gesamte Haus oder die Wohnung.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage mit steigenden Zinsen kam es wiederholt zu Situationen, in denen die monatliche Belastung derart angestiegen ist, dass auch Not-Exits erforderlich waren. Die Situation von Existenzgründerehepaaren im Krisenfall ist aufgrund der komplexen Verflechtung von Geschäft und Privatleben wie sich zeigt besonders schwierig.

Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorsorge durch vertragliche Regelungen. Diese Investition in die Zukunft zahlt sich aus, um das Erreichte zu sichern und die finanziellen Folgen einer Krise zu minimieren. Übrigens: das Gesagte gilt nicht nur für Ehepaare. Derartige Regelungen können auch in einem Partnerschaftsvertrag unter Lebensgefährten geregelt werden.


Über die Gastautorin:

Mag. Philadelphy-Steiner ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, die sich auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert hat. Zudem ist sie Präsidentin des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation.


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Seit heute hat 3VC einen neuen Partner: Marius Istrate. Der gebürtige Rumäne ist bei dem Venture-Capital-Unternehmen kein Unbekannter. Seit 2020 war er bereits als Scout und Venture Partner für den Wiener VC aktiv, wobei sein Fokus auf den Bereichen Personal, Talent und Organisationsentwicklung lag. Istrate wird laut Aussendung durch die Partner-Rolle nun tief in die Deal-Evaluierung und die Skalierung des Portfolios eingebunden.

Erfahrung aus Hypergrowth und Angel-Investments

Istrate bringt sowohl operative als auch investorenseitige Erfahrung mit. Als Chief People Officer begleitete er den Software-Konzern UiPath bis zur Pre-IPO-Phase und baute die dortigen HR-Strukturen auf. Zudem investierte er in den vergangenen sechs Jahren als Business Angel in 28 Startups in Rumänien, Ungarn, Kroatien und Estland und leitete die rumänische Angel-Gruppe TechAngels.

„In einer Zeit, in der der Wettbewerb für VC-Firmen härter wird, ist es wichtig, dort beizutragen, wo wir am stärksten sind“, sagt Istrate. Er wird weiterhin von Bukarest aus agieren. Eva Arh, Managing Partner bei 3VC, ergänzt: „Ihn voll an Bord zu haben, ist ein großer Gewinn für unsere Gründer und Investoren.“

Prominentes Portfolio – darunter Emmi AI

Das in Wien ansässige VC-Unternehmen, das anfangs unter dem Namen capital300 firmierte, verfolgt eine fokussierte Anlagestrategie in den Regionen DACH, CEE und dem Baltikum. 3VC konzentriert sich dabei primär auf ausgewählte Technologie-Startups ab der Series-A-Phase.

Ein prominentes Beispiel aus dem Portfolio ist das Linzer Startup Emmi AI, in das der Risikokapitalgeber investiert war. Die auf KI-Simulationen spezialisierte Firma sicherte sich 2025 ein Millioneninvestment und legte kürzlich einen Mega-Exit hin, als sie vom französischen KI-Unternehmen Mistral übernommen wurde. Neben Emmi AI zählen auch Unternehmen wie Storyblok und fynk zum Portfolio des Fonds.

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