16.07.2024
RATGEBER

Warum auch Startups an Eheverträge denken sollten

Gastbeitrag. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Belastungen kennzeichnen die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, wenn es zur Krise kommt. Um sich vor negativen Folgen zu schützen, sollten Gründerpaare frühzeitig vertragliche Regelungen treffen, schreibt Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner.
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Die Startup-Szene ist geprägt von Innovation, Dynamik und auch einem gewissen Risiko. Gerade in Krisenzeiten kann es für Gründerpaare besonders herausfordernd sein, Geschäft und Privatleben in Einklang zu bringen. Unvorhergesehene Ereignisse können die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, schnell auf die Probe stellen. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und die emotionale Belastung können zu einer großen Herausforderung werden.

Vorausschauend planen: Ehevertrag statt Emotionen

Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, muss klar geregelt sein.

Unternehmensverschuldung

Weitere wichtige Themen für Gründerpaare sind die Unternehmensverschuldung und Veräußerung. Grundsätzlich bleiben Unternehmensschulden auch Schulden des Unternehmens und müssen bei einer Scheidung im privaten Bereich nicht berücksichtigt werden.

In der Praxis verschwimmen die Bereiche beruflich und privat aber immer mehr, sodass es auch immer häufiger zu schwierigen Aufteilungsfragen kommt. Das Auto ist ein Leasingvertrag in der Gesellschaft. Die privaten Ersparnisse wurden für die Finanzierung des gemeinsamen Vorhabens als Kredit dem gemeinsamen Unternehmen gewährt.

Der Insolvenzfall

Im Falle der Insolvenz eines Ehepartners muss die notwendige Wohnung für den Schuldner und seine Familie erhalten bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur für bestimmte Wohnräume und nicht für das gesamte Haus oder die Wohnung.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage mit steigenden Zinsen kam es wiederholt zu Situationen, in denen die monatliche Belastung derart angestiegen ist, dass auch Not-Exits erforderlich waren. Die Situation von Existenzgründerehepaaren im Krisenfall ist aufgrund der komplexen Verflechtung von Geschäft und Privatleben wie sich zeigt besonders schwierig.

Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorsorge durch vertragliche Regelungen. Diese Investition in die Zukunft zahlt sich aus, um das Erreichte zu sichern und die finanziellen Folgen einer Krise zu minimieren. Übrigens: das Gesagte gilt nicht nur für Ehepaare. Derartige Regelungen können auch in einem Partnerschaftsvertrag unter Lebensgefährten geregelt werden.


Über die Gastautorin:

Mag. Philadelphy-Steiner ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, die sich auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert hat. Zudem ist sie Präsidentin des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation.


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Es ist wohl eine der großen Fragen unserer Zeit: Wie kann der CO2-Gehalt in der Atmosphäre reduziert werden? Das Wiener Startup sequestra nimmt sich dieses Problems an. In seinem neu eröffneten und weltweit einzigartigen Labor erhebt es, wie viel CO2 in Schlacken, Aschen und Baurestmaterialien gebunden werden kann. Dadurch sollen die technologischen und monetären Nutzungsmöglichkeiten von diesen Materialen bewertet werden können. Kernstück ist die selbst entwickelte Analyseplattform Luma, die durch automatisierte Versuchsabläufe fundierte Daten über die CO2-Bindung und Materialumwandlung liefert.

„Maßnahmen zur CO2-Reduktion, sei es durch Verringerung industrieller Emissionen oder das Entfernen von CO2 aus der Atmosphäre, müssen durch transparente und wissenschaftlich fundierte Methoden belegt werden. Bei sequestra arbeiten wir an audit- und zukunftsfähigen Lösungen, welche das Rückgrat der Messung und Validierung von CO2-Bindung durch Mineralisierung bilden“, erklärt Chief Scientific Officer Matthias Ginterseder.

Ziel ist die globale Marktführung

Zu sequestras Kunden zählen Unternehmen z. B. aus der Stahl-, Zement- oder Bauindustrie. Die Absicht des Greentech-Startups ist klar. Es möchte globaler Marktführer im Feld der Messung und Optimierung von CO2-Mineralisierungsprozessen, also der Bindung von CO2 in z. B. mineralischen Reststoffen, werden. Mittelfristig will sequestra seine Messmethoden und Analysetechnologien zum Industriestandard entwickeln.

Sequestra untersucht wie viel CO2 in diversen Materialien gebunden werden kann. | © sequestra

2027 sollen Anlagen vermarktet werden

„Zurückblickend freuen wir uns sehr, sogar deutlich früher als ursprünglich geplant von unseren ersten Schritten der Technologieentwicklung bis zur Inbetriebnahme des kommerziellen Labors fortgeschritten zu sein“, sagt Roberto Lerche-Antoniazzi, Founder and Co-CEO von sequestra. Das Wiener Startup baut aktuell eine vorindustrielle Anlage am Standort Attnang-Puchheim. Ende 2027 möchte das Greentech-Unternehmen erste industrielle Anlagen zur CO2-Abbindung vermarkten.

Laut eigenen Angaben gehört die Firma zu den am schnellsten wachsenden Greentech-Unternehmen Mitteleuropas. Anfang des Jahres schloss sie eine Seed-Finanzierungsrunde über drei Millionen Euro ab. Überdies wurde sequestra durch die aufeinander aufbauende Förderprogramme der FFG unterstützt.

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