16.07.2024
RATGEBER

Warum auch Startups an Eheverträge denken sollten

Gastbeitrag. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Belastungen kennzeichnen die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, wenn es zur Krise kommt. Um sich vor negativen Folgen zu schützen, sollten Gründerpaare frühzeitig vertragliche Regelungen treffen, schreibt Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner.
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Die Startup-Szene ist geprägt von Innovation, Dynamik und auch einem gewissen Risiko. Gerade in Krisenzeiten kann es für Gründerpaare besonders herausfordernd sein, Geschäft und Privatleben in Einklang zu bringen. Unvorhergesehene Ereignisse können die Situation von Ehepaaren, die gemeinsam ein Startup gegründet haben, schnell auf die Probe stellen. Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und die emotionale Belastung können zu einer großen Herausforderung werden.

Vorausschauend planen: Ehevertrag statt Emotionen

Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, muss klar geregelt sein.

Unternehmensverschuldung

Weitere wichtige Themen für Gründerpaare sind die Unternehmensverschuldung und Veräußerung. Grundsätzlich bleiben Unternehmensschulden auch Schulden des Unternehmens und müssen bei einer Scheidung im privaten Bereich nicht berücksichtigt werden.

In der Praxis verschwimmen die Bereiche beruflich und privat aber immer mehr, sodass es auch immer häufiger zu schwierigen Aufteilungsfragen kommt. Das Auto ist ein Leasingvertrag in der Gesellschaft. Die privaten Ersparnisse wurden für die Finanzierung des gemeinsamen Vorhabens als Kredit dem gemeinsamen Unternehmen gewährt.

Der Insolvenzfall

Im Falle der Insolvenz eines Ehepartners muss die notwendige Wohnung für den Schuldner und seine Familie erhalten bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur für bestimmte Wohnräume und nicht für das gesamte Haus oder die Wohnung.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage mit steigenden Zinsen kam es wiederholt zu Situationen, in denen die monatliche Belastung derart angestiegen ist, dass auch Not-Exits erforderlich waren. Die Situation von Existenzgründerehepaaren im Krisenfall ist aufgrund der komplexen Verflechtung von Geschäft und Privatleben wie sich zeigt besonders schwierig.

Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorsorge durch vertragliche Regelungen. Diese Investition in die Zukunft zahlt sich aus, um das Erreichte zu sichern und die finanziellen Folgen einer Krise zu minimieren. Übrigens: das Gesagte gilt nicht nur für Ehepaare. Derartige Regelungen können auch in einem Partnerschaftsvertrag unter Lebensgefährten geregelt werden.


Über die Gastautorin:

Mag. Philadelphy-Steiner ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, die sich auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert hat. Zudem ist sie Präsidentin des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation.


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Zwei Player im Kampf gegen Energiearmut in Österreich arbeiten nun zusammen: enixi-Gründer Matthias Nadrag, der 2023 bereits mit energiespenden.at eine Plattform für Stromspenden startete (brutkasten berichtete), und Valentin Neuhauser, der seit 2022 die Projektleitung und seit Jänner 2026 die Funktion des Obmanns von Robin Powerhood, eine spendenbegünstigte Energiegemeinschaft, inne hat. Im Forschungsprojekt „Energiespenden 2.0″ wollen sie gemeinsam mit Salzburg Research und OurPower ein Modell entwickeln, das armutsgefährdete Haushalte über gespendete Energie in Vollversorgung bringt.

Von der Bezahlhilfe zur Vollversorgung

„Die bisherige Frage war immer: Wie helfen wir beim Bezahlen? Wir stellen eine andere Frage: Müssen energiearme Haushalte überhaupt eine Rechnung bekommen?“, sagt Nadrag. Er bringt eigenen Angaben zufolge mehr als zwölf Jahre Erfahrung in Bürgerbeteiligung und Marktprozessen der Energiewirtschaft ein und verantwortet die technische Umsetzung des Projekts.

Neuhauser hat für Robin Powerhood laut eigenen Angaben bereits starke Partner gewinnen können, darunter Caritas, Rotes Kreuz und die Volkshilfe. „Die Bereitschaft zu teilen ist vorhanden – jetzt müssen wir dafür sorgen, dass diese Energie auch wirklich ankommt“, ergänzt er.

Öffentliche Förderung

Gefördert wird „Energiespenden 2.0″ vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur sowie dem Klima- und Energiefonds im Programm „Energieforschung 2025″. Die Abwicklung übernimmt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG. Nadrag hatte mit enixi zuletzt im April 2026 ein sechsstelliges Investment geholt und im Juli 2026 die B2B-Strombörse RegioStrom angekündigt (brutkasten berichtete).

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