14.09.2026
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War 2019 erster Kunde – Ex-orderbird-CEO David Feichter wird Co-CEO von Wiener Scaleup fiskaly

Mit einer neuen Doppelspitze aus Co-Founder Johannes Ferner und David Feichter will fiskaly in die nächste Wachstumsphase gehen.
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Johannes Ferner und David Feichter bilden nun zusammen die fiskaly-Führungsspitze | (c) fiskaly
Johannes Ferner und David Feichter bilden nun zusammen die fiskaly-Führungsspitze | (c) fiskaly

Fiskaly aus Wien wurde dieses Jahr von EY zum „Scaleup of the Year“ gekürt, wie brutkasten berichtete. Die Zahlen und Fakten zeigen, warum: Das 2019 gegründete Unternehmen wuchs im vergangenen Geschäftsjahr um 60 Prozent und ist profitabel. Es beschäftigt mehr als 150 Mitarbeitende, ist in acht EU-Ländern aktiv, betreut dort rund 1.900 B2B-Kunden mit mehr als einer Million POS-Systemen (Point of Sale) und ist Marktführer in Deutschland.

Nun verkündete das auf Fiskalisierung spezialisierte Unternehmen, das sich am „Sprung vom Scaleup zum etablierten Infrastrukturanbieter“ sieht, einen bedeutenden Neuzugang: David Feichter wird Co-CEO neben Johannes Ferner, der fiskaly gemeinsam mit Simon Tragatschnig und Patrick Gaubatz gegründet hat.

Vom „allerersten Kunden“ zum Co-CEO

Die Vorgeschichte ist dabei durchaus ungewöhnlich. Feichter war 2019 als CEO des deutschen POS-Anbieters orderbird der „allererste Kunde“ des Wiener Unternehmens. Damals verhandelte er den Deal mit Ferner. Erst in diesem Frühjahr gab Feichter die Führung von orderbird, mittlerweile Teil der Nexi Group, an Dirk Schmidt ab.

Die Doppelspitze soll fiskaly nun als „nächste Stufe der Unternehmensführung“ durch die nächste Wachstumsphase bringen. „Sich die Rolle des CEO zu teilen, ist eine strategische Entscheidung, die es uns ermöglicht, unsere sich ergänzenden Stärken optimal zu nutzen und das Wachstum fokussierter und strukturierter zu beschleunigen“, kommentiert Ferner. Und ergänzt: „Das ist ein Erfolg, auf den ich besonders stolz bin. Es ist ein Beweis dafür, dass in Österreich gemachtes Wachstum nach wie vor möglich ist.“

Weitere Akquisitionen geplant

Konkret soll Feichter den operativen Betrieb und die Skalierung der Organisation verantworten, während sich Ferner auf internationale Partnerschaften, Akquisitionen und die externe Repräsentation konzentriert. „Fiskaly hat sich eine starke Position im Bereich Transaction Compliance erarbeitet und das Ausmaß der Marktchance aufgezeigt. Unser Ziel ist es, diese Führungsposition weiter auszubauen und zu definieren, wohin sich die Kategorie als Nächstes entwickelt“, sagt Feichter.

Fiskaly kündigt zudem an, im Bereich M&A aktiv zu bleiben. Man baue auf der bisherigen Akquisitionsbilanz auf, „um schnell handeln zu können, sobald sich in Europa die richtigen Gelegenheiten bieten“. Bisher übernahm fiskaly die Deutsche Fiskal GmbH und Infrasec Sweden AB. 2024 hatte fiskaly mit Verdane einen großen Private-Equity-Investor an Bord geholt, der auch Kapital für Übernahmen bereitstellt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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