06.08.2019

Walmart plant eigene Kryptowährung: Konkurrenz zu Facebooks Libra?

Walmart hat in den USA ein Patent für einen eigenen Coin eingereicht, der über die Blockchain abgewickelt werden soll. Analysten erwarten weniger politischen Widerstand als bei Facebooks Kryptowährung Libra.
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Walmart
(c) Walmart

Während Facebook gemeinsam mit seinen Partnern an der Kryptowährung Libra arveitet, steht ein anderer großer US-Konzern ebenfalls bereits in den Startlöchern: Die Handelskette Walmart hat am 1. August ein Patent für ein „System und eine Methode für eine digitale Währung via Blockchain“ eingereicht.

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Laut dem Patentantrag inkludiert die Methode „das Generieren einer digitalen Währung, die an eine reguläre Währung gebunden wird“: Es wird sich also voraussichtlich um einen Stablecoin handeln. Die Digitalwährung soll laut dem Patentantrag auf der Blockchain gespeichert werden, das Bezahlen und Einkaufen mit dem Coin soll ermöglicht werden. Außerdem sieht der Patentantrag vor, dass die Kaufhistorie der Kunden dadurch dokumentiert wird. Und es soll möglich sein, dass ein Guthaben des Kunden festgehalten wird, welches für Einkäufe verwendet werden kann. Gerade der letzten Punkt sollte etablierte Banken und andere Finanzinstitute aufhorchen lassen.

Wofür Walmart den Coin verwenden könnte

In einem Artikel von Coinbase wird darauf verwiesen, dass Walmart mit seinem Coin ein Angebot für Kunden bieten könnte, die kein Bankkonto haben. Das Fachmedium zitiert dabei auch Walmart selbst: „Mit der Digitalwährung könnten Haushalte mit geringem Einkommen, die Banken zu teuer finden, eine Alternative bei einer Institution finden, welche den Großteil ihres täglichen Bedarfs abdecken kann.“ Walmart könnte so zum One-Stop-Shop werden, der neben dem kompletten Einkauf auch das Finanzleben der Kunden abdeckt.

Auch Facebook plant, mit Libra eine Alternative für Menschen ohne Bankkonto zu bieten: Die beiden Konzerne werden somit in ähnlichen Gewässern fischen.

+++Analyse: Keine Sorge, Libra kommt+++

Diese Pläne könnten etablierte Banken unter Druck bringen, falls sie tatsächlich umgesetzt werden. Sehr wahrscheinlicher ist aber vorerst, dass Walmart das System für klassische Marketing- und Kundenbindungsprogramme einsetzt, wie zum Beispiel auch Forbes und Bloomberg berichten. Dem Bloomberg-Bericht zufolge könnte sich der Einsatz des Coins für den Endkonsumenten wenig von herkömmlichen Gutscheinkarten unterscheiden: Kunden würden hier dann einfach mit einer Fiatwährung Karten kaufen, mit denen sie Zugriff auf die Walmart-Coins haben, welche sie wiederum in Produkte einlösen können.

Weniger Gegenwind als Facebooks Libra

Im Bloomberg-Bericht wird außerdem der Analyst Jaret Seiberg zitiert, laut dem Walmart mit seinem Coin weniger politischen Gegenwind spüren dürfte als Facebook mit Libra. Der Grund: Nach aktuellem Stand hat Walmart nicht die gleichen „globalen Intentionen“ wie Facebook, der Einsatz des Coins ist vorerst nur für die USA geplant. Außerdem wird darauf verwiesen, dass Walmart noch keine konkreten Pläne zum Einsatz des Patents habe.

Zwar werde es auch im Fall von Walmart zu Kongressanhörungen kommen – vor allem, wenn das Geschäft kleinerer Banken bedroht wird. Allerdings glaubt der Analyst, dass die Politiker letztenendes Walmart freie Fahrt lassen werden.

brutkasten-Video-Talks zum Thema Libra

#rooftop.talks #2: Blockchain Special

Der Live Rooftop Talk #2 über die aktuelle rechtliche Situation rund um Libra, die Gefahr für die Weltordnung, die Umverteilung nach oben, Krypto-Visa uvm mit Oliver Völkel, Co-Founder von Stadler Völkel Rechtsanwälte, @Christian Piska, (disruptiver) Prof. für Öffentliches Rech am Juridicum – Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien und Andreas Petersson, dem Founder von Capacity.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 16. Juli 2019

Live Talk zu den aktuellen Entwicklungen der Facebook Libra

Live Talk zu den aktuellen Entwicklungen der Facebook Libra mit dem Blockchain Experten von Accenture DACH, Andreas Freitag und dem Co-Founder von Bitpanda, Paul Klanschek.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 24. Juni 2019

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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