09.11.2018

W48: Coworking-Space mit Fitnesscenter eröffnete in Hernals

Mit W48 - Startup Lofts ist Wien um einen Coworking-Space reicher. Das neue Gemeinschaftsbüro öffnete am Dienstag in der Wattgasse 48 in Wien Hernals seine Pforten. Neben einem Fitnesscenter werden auch Mentoring-Dienstleistungen, wie Steuer- und Rechtsberatung, angeboten.
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W48-Eröffnung
(c) W48: Das W48 wurde am Dienstag Abend mit einer Party feierlich eröffnet

Wien hat seit kurzem einen neuen Coworking-Space. Am Dienstag eröffnete mit W48 in der ehemaligen Fürnkranz-Zentrale in der Wattgasse 48 ein neues Shared-Office. Auf 1.500 Quadratmetern ist ein offenes Arbeitsumfeld im Industrial-Chic-Design entstanden. Das Besondere am Gemeinschaftsbüro ist, dass es nicht nur über gemeinsame Arbeitsplätze und Meeting-Räume verfügt, sondern auch ein eigenes Fitnesscenter und zusätzliche Coaching-Services anbietet. So können künftige MieterInnen gegen eine Gebühr Mentoring-Dienstleisungen von Steuer- und Rechtsberatern und Web-Developern in Anspruch nehmen.“Startups erhalten zudem von erfahrenen Business Angels aktives Mentoring, Consulting und Venture Capitel“, so Konrad Kreid, Geschäftsführer von W48. 

+++ Das Co-Working Potenzial ist noch lange nicht erschöpft +++

Arbeitsplätze inklusive Fitnesscenter gibt es ab 249 Euro

Die Preise für Arbeitsplätze starten bei 249 Euro. Im Preis inbegriffen sind neben dem Fitnesscenter auch der Zugang zu Lounges, Küchen und einer „Funzone“. In dieser kann neben Tischtennis sogar Basketball gespielt werden. Der Co-Working-Space ist laut Kreid mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem PKW einfach zu erreichen, da bei Bedarf auch entsprechende Parkmöglichkeiten gegeben sind. Zudem befinden sich zahlreiche Restaurants sowie Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. 

(c) W48: Im Preis inkludiert ist ein eigenes Fitnesscenter

Fünf Startups ins W48 bereits eingezogen

Die ersten Mieter konnte W48 bereits für sich gewinnen. Zum Start sind die Startups iDwell, Kaffeetschi, Vesturo, Playerhunter und Domonda eingezogen. „Der Mix aus Jungunternehmern und erfahrenen Personen aus der Wirtschaft zeigt, dass unser Co-Working & Incubator Konzept genau so funktioniert wie angedacht“, so Kreid.  Damit der Mix stimmt müssen sich interessierte Startups und EPU bei W48 bewerben. Derzeit gebe es laut den Betreibern noch freie Plätze.

W49-Büro
(c) W48: Die Räumlichkeiten zeichnen sich durch ihre Offenheit und Helligkeit aus

Ausbau und Expansion geplant

Um in Zukunft noch mehr Platz anbieten zu können, werde W48 die Lofts im Laufe des Jahres um zusätzliche 1.500 Quadratmeter erweitern, heißt es von den Betreibern. Mittelfristig sei ein Ausbau auf bis zu 10.000 Quadratmeter geplant. „Es werden uns auch laufend weitere spannende Immobilien für eine Expansion angeboten, wir prüfen dies sowohl im In- wie auch im Ausland“, sagt Kreid.

⇒ zur Page des Coworking-Spaces

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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