21.11.2022

VR Coach: Salzburger VR-Therapie Startup erhält sechsstelliges Investment

Das Salzburger Startup VR Coach hat ein mobiles Virtual-Reality-Therapie-System (VRT) zur Behandlung von Angststörungen und Suchterkrankungen entwickelt. Für das weitere Wachstum konnte das Startup nun eine sechsstellige Finanzierung abschließen.
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VR-Coach
VR-Coach Gründer & CEO Michael Altenhofer | (c) VR-Coach

Das 2019 gegründete Salzburger Startup VR Coach rund um Gründer Michael Altenhofer hat gemeinsam mit dem österreichischen Hirnforscher Marcus Täuber und dem Frühphaseninvestor Thomas Blaschke ein VR-System auf den Markt gebracht, das im therapeutischen Bereich eingesetzt wird. Das System unterstützt bei der Behandlung von Angststörungen oder Suchterkrankungen. Zu den Kund:innen zählen hauptsächlich Kliniken im DACH-Raum. Für die Entwicklung des Systems konnte sich das Startup 2020 Förderungen in Höhe von 250.000 Euro sichern.

VR Coach schließt Finanzierung ab

Für das weitere Wachstum erhält VR Coach nun erneut Kapital. Konkret hat das Startup vergangene Woche eine Finanzierungsrunde im sechsstelligen Bereich abgeschlossen. „In den letzten zwei Jahren haben wir gebootstrapped, aber da die Sales-Cycles in Kliniken relativ lange sind, haben wir uns entschlossen, Investoren zu suchen, um schneller unsere Ideen umsetzen und Möglichkeiten nutzen zu können“ wie VR Coach Co-Founder & CEO Michael Altenhofer gegenüber brutkasten erläutert.

Zu den Investoren zählen Marco Bühler, CEO des deutschen Home Health Care Unternehmens Beurer, das 1700 Mitarbeiter:innen zählt und einen Jahresumsatz von 500 Millionen Euro erwirtschaftet. An der jüngsten Finanzierungsrunde beteiligen sich auch Oskar Obereder und Wendelin Weingartner, die in mehrere HealthTech-Startups investiert sind.

„Mit dem aktuellen Investment wollen wir uns auf den deutschen Markt konzentrieren. Nächstes Jahr ist eine weitere Finanzierungsrunde für den US-Markt geplant, da es auch dort neue gesetzliche Rahmenbedingungen gibt, in denen öffentliche Versicherungen die Kosten für ein System wie wir es planen, für die Versicherten übernehmen würden“, so Altenhofer über die weiteren Wachstumspläne. Bereits 2021 ist das VR Coach für die internationale Skalierung eine Partnerschaft mit dem kanadischen Unternehmen Thought Tech eingegangen.

Kooperation mit Betriebskrankengassen geplant

Neben Angststörungen können mit Hilfe des VR Systems auch Suchterkrankungen behandelt werden. Mit Hilfe der VR-Technologie können Alkoholkranke beispielsweise Alltagssituationen wie den Besuch einer privaten Feier oder den Supermarkteinkauf simulieren. „Hier entwickeln wir ein System, das bei Alkoholmissbrauch zu Hause angewendet werden kann und von deutschen Krankenkassen für die Versicherten bezahlt wird“, so Altenhofer.

In Deutschland möchte das Startup unter anderem verstärkt mit betrieblichen Krankenkassen kooperieren. Als potentiellen Markt nennt Altenhofer zehn Millionen Versicherte. Zudem kooperiert das Startup im Bereich der Suchttherapien mit dem Anton Proksch Institut in Wien, Europas größter Suchtklinik. „Die Wirkung unserer VR-Szenarien wird dort regelmäßig evaluiert und mit uns stetig weiterentwickelt“, so Altenhofer abschließend.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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