14.04.2017

Voya: Mit dem eigenen Butler auf Reisen

Der Reisebereich ist in den letzten Jahren von Innovationen weitaus unberührt geblieben. „Voya“ will dies per App und einem persönlichen Reiseassistenten ändern. Dieser ist halb Mensch, halb Maschine.
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(c) Drobot Dean - fotolia.com: Ein Butler für die Reise.

Die stundenlange Suche nach dem passenden Flug oder dem besten Hotel soll mit „Voya“ der Vergangen-heit angehören. Seit dem Launch im April 2016 übernimmt das Unternehmen als persönlicher Reiseassistent Reisebuchungen für Unternehmen und Privatpersonen. Um die Buchung so einfach wie möglich zu gestalten, setzen die Gründer Maximilian Lober und Florian Stege auf eine Human-assisted-Intelligence-Technologie in der App. „Wir sind das Reisebüro für die Hosentasche“, erklärt Co-Gründer Maximilian Lober, der in seinem frühe- ren Job als Berater selbst spüren musste, wie wenig Innovation es am Reisemarkt gibt und wie mühsam die Buchung für Unternehmen sein kann. Vor allem das Business-Segment im Reisebereich ist von Innovationen bisher unberührt geblieben.

Der nächste Schritt

Unternehmen sollen nun vom Service des jungen Unternehmens am meisten profitieren. „Wenn man sich die Reiseindustrie ansieht, kam mit Expedia Ende der Neunziger der erste Innovationsschwung. Reisebüros wurden abgelöst, Plattformen sind aus dem Boden geschossen. Der nächste Schritt war die Plattform der Plattform, also Vergleichsportale, die noch einmal verglichen haben“, so Lober. „Es kann nicht sein, dass wir immer noch so buchen wie vor fünf oder zehn Jahren.“ Voya als mobiles und persönliches Service soll also der logische nächste Schritt in dieser Geschichte sein.

Redaktionstipps

Halb Bot, halb Mensch

Denn den persönlichen Reise-Butler kann der User per Chatfunktion in der App jederzeit in Anspruch nehmen, er ist eine Kombination aus intelligentem Bot und einem Menschen, der dem Service die persönliche Note gibt. Als Nutzer schickt man dem Assistenten einfach seine Wunschtermine, bevorzugtes Reisemittel sowie Hotelpräferenzen und bekommt nach wenigen Minuten die besten Optionen direkt in der App zur Verfügung gestellt. Per One-Klick-Funktion übernimmt Voya auf Wunsch anschließend die komplette Reisebuchung, von der Bereitstellung des Zugtickets bis zum Check-in auf der Website des Flugunternehmens. Der Agent lernt bei jeder Flugbuchung mit und merkt sich besondere Wünsche des Users, wie eine bestimmte Hotelkategorie oder einen besonderen Sitzplatzwunsch. Die Präferenzen jedes Nutzers sind im System hinterlegt. „Der Benefit von Voya ist, dass wir den Kunden wiedererkennen und ihm im Buchungsvorgang jene Optionen zur Verfügung stellen können, die für ihn am besten sind.“

Der gewollte Zwischenschritt

Voya unterscheidet sich von einem reinen Chatbot, denn es wird eben nicht vollautomatisch gebucht. Der Mensch ist immer noch der gewollte Zwischenschritt beim Buchungsvorgang. „Wir möchten nicht, dass der User fühlt, dass sich im Hintergrund eine reine Automatik verbirgt. Kurz- und mittelfristig ist Artificial Intelligence bei so komplexen Vorgängen wie bei einem kompletten Buchungsvorgang noch nicht ausgerei genug. Kunden steigen schnell aus, wenn sie nicht genau das bekommen, was sie sich vorstellen“, meint Lober. Ausschließen, dass Voya in der Zukunft vielleicht sogar ohne Menschen auskommt, möchten sie dennoch nicht.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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