03.06.2019

Was, wenn der Startup-Geschäftsführer außer Gefecht ist?

Für Unternehmer kann ein Unfall mit damit verbundener Arbeitsunfähigkeit besonders schwerwiegend sein. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer im Ernstfall das Unternehmen weiterführen und wichtige Entscheidungen treffen kann.
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Vorsorgevollmacht für Geschäftsführer
(c) fotolia.com - Elnur

Eine der Eigenschaften, die Startup-Gründern oft zugeschrieben wird, ist Draufgängertum. Und mutig sind die Frauen und Männer, die es mit dem eigenen Business versuchen, oft nicht nur in geschäftlichen Belangen. Wie aber kann es weitergehen, wenn ein Unternehmer es mit dem Risiko beim Sport übertreibt und nach einem Unfall außer Gefecht ist – sprich: rechtlich nicht handlungs- und entscheidungsfähig ist?

+++ Was, wenn der Co-Founder stirbt? +++

Geschäftsunfähigkeit als potenzielles Problem

Es muss dabei natürlich nicht an zu großer Risikobereitschaft des Gründers liegen. Pro Jahr ereignen sich rund 800.000 Unfälle in Österreich. Davon entfallen ca. zwei Drittel auf Haushalts- und Freizeitunfälle und ein Drittel auf Arbeits- und Verkehrsunfälle. Und egal ob der Startup-Geschäftsführer nun selbst schuld daran trägt oder nicht: „Für das Unternehmen kann die Handlungsunfähigkeit zum großen Problem werden“, sagt Notar Lukas König. „Müsste erst ein Vertreter bestellt werden, nimmt dieser Vorgang wertvolle
Zeit in Anspruch, die im Ernstfall oft nicht zur Verfügung steht“.

Notar Lukas König erklärt die Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers
(c) Notariat Vetter: Notar Lukas König

Vorsorgevollmacht: Vertrauensperson festlegen

Doch es gibt auch für diesen Fall eine rechtliche Absicherung: Die Vorsorgevollmacht. „Sie legt fest, wer im Ernstfall das Unternehmen weiterführen und wichtige Entscheidungen für eine Personen treffen darf, die dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Das ermöglicht, dass bei Verlust der eigenen Handlungs- und Geschäftsfähigkeit eine Vertrauensperson die Geschäfte übernimmt“, erklärt König. In der Vorsorgevollmacht könne unter anderem bestimmt werden, wer bei Bedarf in welchem Umfang das Unternehmen weiterführe, digitale Zugangsdaten erhalte, die Bankgeschäfte erledige oder wichtige Entscheidungen treffen darf.

Podcast von notar.at zur Vorsorgevollmacht:

Maßgeschneiderte Maßnahme

Die jeweiligen Vertreter, die keine Familienangehörige sein müssen, können dabei auch nur für bestimmte Aufgaben bevollmächtigt werden. „Oder man kann festlegen, dass der Vertreter mit bestimmten Fachleuten Kontakt aufnehmen muss, bevor er eine Entscheidung trifft“, erklärt der Notar. „Die Kernfrage, die man sich immer wieder stellen muss: Was braucht es, dass der Betrieb erfolgreich weiterlaufen kann, wenn Eigentümer oder Geschäftsführer ausfallen? Schließlich müssen auch während des Ausfalls des Chefs unternehmerische Entscheidungen getroffen und Zahlungen getätigt werden“.

Wird ein Unternehmen nicht in Form eines Einzelunternehmens, sondern in Form einer Gesellschaft betrieben, können mit der Vorsorgevollmacht nur die Gesellschaftsrechte einer Person ausgeübt werden, nicht aber z.B. Geschäftsführungsbefugnisse. In diesem Fall muss die Vorsorgevollmacht mit anderen Begleitmaßnahmen gesellschaftsrechtlicher Art kombiniert werden.

Entscheidung liegt beim Arzt

Wirksam wird eine Vorsorgevollmacht erst dann, wenn ein Arzt die Handlungsunfähigkeit des Patienten bestätigt hat. Sobald die Handlungsfähigkeit des Patienten wieder gegeben ist, verliert sie ihre Wirksamkeit wieder. Seit 2007 können im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Vorsorgevollmachten registriert werden. Aktuell sind rund 122.000 dort vorgemerkt – Tendenz steigend. “ Und gerade Unternehmer sollten für eine Vertretung im Krankheitsfall sorgen“, betont Notar König.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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