03.06.2019

Was, wenn der Startup-Geschäftsführer außer Gefecht ist?

Für Unternehmer kann ein Unfall mit damit verbundener Arbeitsunfähigkeit besonders schwerwiegend sein. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer im Ernstfall das Unternehmen weiterführen und wichtige Entscheidungen treffen kann.
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Vorsorgevollmacht für Geschäftsführer
(c) fotolia.com - Elnur

Eine der Eigenschaften, die Startup-Gründern oft zugeschrieben wird, ist Draufgängertum. Und mutig sind die Frauen und Männer, die es mit dem eigenen Business versuchen, oft nicht nur in geschäftlichen Belangen. Wie aber kann es weitergehen, wenn ein Unternehmer es mit dem Risiko beim Sport übertreibt und nach einem Unfall außer Gefecht ist – sprich: rechtlich nicht handlungs- und entscheidungsfähig ist?

+++ Was, wenn der Co-Founder stirbt? +++

Geschäftsunfähigkeit als potenzielles Problem

Es muss dabei natürlich nicht an zu großer Risikobereitschaft des Gründers liegen. Pro Jahr ereignen sich rund 800.000 Unfälle in Österreich. Davon entfallen ca. zwei Drittel auf Haushalts- und Freizeitunfälle und ein Drittel auf Arbeits- und Verkehrsunfälle. Und egal ob der Startup-Geschäftsführer nun selbst schuld daran trägt oder nicht: “Für das Unternehmen kann die Handlungsunfähigkeit zum großen Problem werden”, sagt Notar Lukas König. “Müsste erst ein Vertreter bestellt werden, nimmt dieser Vorgang wertvolle
Zeit in Anspruch, die im Ernstfall oft nicht zur Verfügung steht”.

Notar Lukas König erklärt die Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers
(c) Notariat Vetter: Notar Lukas König

Vorsorgevollmacht: Vertrauensperson festlegen

Doch es gibt auch für diesen Fall eine rechtliche Absicherung: Die Vorsorgevollmacht. “Sie legt fest, wer im Ernstfall das Unternehmen weiterführen und wichtige Entscheidungen für eine Personen treffen darf, die dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Das ermöglicht, dass bei Verlust der eigenen Handlungs- und Geschäftsfähigkeit eine Vertrauensperson die Geschäfte übernimmt”, erklärt König. In der Vorsorgevollmacht könne unter anderem bestimmt werden, wer bei Bedarf in welchem Umfang das Unternehmen weiterführe, digitale Zugangsdaten erhalte, die Bankgeschäfte erledige oder wichtige Entscheidungen treffen darf.

Podcast von notar.at zur Vorsorgevollmacht:

Maßgeschneiderte Maßnahme

Die jeweiligen Vertreter, die keine Familienangehörige sein müssen, können dabei auch nur für bestimmte Aufgaben bevollmächtigt werden. “Oder man kann festlegen, dass der Vertreter mit bestimmten Fachleuten Kontakt aufnehmen muss, bevor er eine Entscheidung trifft”, erklärt der Notar. “Die Kernfrage, die man sich immer wieder stellen muss: Was braucht es, dass der Betrieb erfolgreich weiterlaufen kann, wenn Eigentümer oder Geschäftsführer ausfallen? Schließlich müssen auch während des Ausfalls des Chefs unternehmerische Entscheidungen getroffen und Zahlungen getätigt werden”.

Wird ein Unternehmen nicht in Form eines Einzelunternehmens, sondern in Form einer Gesellschaft betrieben, können mit der Vorsorgevollmacht nur die Gesellschaftsrechte einer Person ausgeübt werden, nicht aber z.B. Geschäftsführungsbefugnisse. In diesem Fall muss die Vorsorgevollmacht mit anderen Begleitmaßnahmen gesellschaftsrechtlicher Art kombiniert werden.

Entscheidung liegt beim Arzt

Wirksam wird eine Vorsorgevollmacht erst dann, wenn ein Arzt die Handlungsunfähigkeit des Patienten bestätigt hat. Sobald die Handlungsfähigkeit des Patienten wieder gegeben ist, verliert sie ihre Wirksamkeit wieder. Seit 2007 können im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Vorsorgevollmachten registriert werden. Aktuell sind rund 122.000 dort vorgemerkt – Tendenz steigend. ” Und gerade Unternehmer sollten für eine Vertretung im Krankheitsfall sorgen”, betont Notar König.

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Bemerkenswert ist, dass der Schwerpunkt zur Stärkung der akademischen klinischen Forschung aufgegriffen wurde und mit acht Mio. Euro eine weitere klinische Forschungsgruppe der Ludwig Boltzmann Gesellschaft finanziert werden kann. Mit der Förderung von Prototypen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Höhe von vier Mio. Euro soll zudem eine Lücke in einem sehr frühen Stadium der Verwertung von Forschungsergebnissen geschlossen werden. Mit dem Ziel, den Wissenstransfer von der Grundlagenforschung hin zur Entwicklung markttauglicher Produkte zu stärken.

Eine Million für MINT

Die Förderung der Initiative der MINT-Regionen mit einer Mio. Euro trage außerdem dazu bei, junge Menschen noch stärker für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften & Technik) zu begeistern. Darüber hinaus werden 15 Mio. Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich in exzellente Forschungsgruppen und Spezialforschungsbereiche beim FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) investiert. Die Förderung von exzellenter Grundlagenforschung im Rahmen von Matching Funds des FWF gemeinsam mit Bundesländern wird mit drei Mio. Euro unterstützt.

Abseits davon wird die Nachwuchsförderung von FWF und ÖAW (Österreichische Akademie der Wissenschaften) mit insgesamt 19,5 Mio. Euro gestärkt. Für die österreichische Beteiligung an europaweiten Programmen, wie EU-Missionen oder EU-Partnerschaften, stehen zusätzlich insgesamt 11,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die ÖAW kann zusätzlich mit einer zuerkannten Förderung in der Höhe von 4,5 Mio. im Rahmen von Cultural Heritage Austria 2.0 zur Bewahrung des kulturellen Erbes durch exzellente Forschung rechnen.


Allgemeiner Überblick – von den EUR 140 Millionen gehen:

  • EUR 48,5 Mio. an die FFG
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  • EUR 8,5 Mio. an die ÖAW
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  • EUR 17,5 Mio. an die Austria Wirtschaftsservice

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