03.06.2019

Was, wenn der Startup-Geschäftsführer außer Gefecht ist?

Für Unternehmer kann ein Unfall mit damit verbundener Arbeitsunfähigkeit besonders schwerwiegend sein. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer im Ernstfall das Unternehmen weiterführen und wichtige Entscheidungen treffen kann.
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Vorsorgevollmacht für Geschäftsführer
(c) fotolia.com - Elnur

Eine der Eigenschaften, die Startup-Gründern oft zugeschrieben wird, ist Draufgängertum. Und mutig sind die Frauen und Männer, die es mit dem eigenen Business versuchen, oft nicht nur in geschäftlichen Belangen. Wie aber kann es weitergehen, wenn ein Unternehmer es mit dem Risiko beim Sport übertreibt und nach einem Unfall außer Gefecht ist – sprich: rechtlich nicht handlungs- und entscheidungsfähig ist?

+++ Was, wenn der Co-Founder stirbt? +++

Geschäftsunfähigkeit als potenzielles Problem

Es muss dabei natürlich nicht an zu großer Risikobereitschaft des Gründers liegen. Pro Jahr ereignen sich rund 800.000 Unfälle in Österreich. Davon entfallen ca. zwei Drittel auf Haushalts- und Freizeitunfälle und ein Drittel auf Arbeits- und Verkehrsunfälle. Und egal ob der Startup-Geschäftsführer nun selbst schuld daran trägt oder nicht: „Für das Unternehmen kann die Handlungsunfähigkeit zum großen Problem werden“, sagt Notar Lukas König. „Müsste erst ein Vertreter bestellt werden, nimmt dieser Vorgang wertvolle
Zeit in Anspruch, die im Ernstfall oft nicht zur Verfügung steht“.

Notar Lukas König erklärt die Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers
(c) Notariat Vetter: Notar Lukas König

Vorsorgevollmacht: Vertrauensperson festlegen

Doch es gibt auch für diesen Fall eine rechtliche Absicherung: Die Vorsorgevollmacht. „Sie legt fest, wer im Ernstfall das Unternehmen weiterführen und wichtige Entscheidungen für eine Personen treffen darf, die dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Das ermöglicht, dass bei Verlust der eigenen Handlungs- und Geschäftsfähigkeit eine Vertrauensperson die Geschäfte übernimmt“, erklärt König. In der Vorsorgevollmacht könne unter anderem bestimmt werden, wer bei Bedarf in welchem Umfang das Unternehmen weiterführe, digitale Zugangsdaten erhalte, die Bankgeschäfte erledige oder wichtige Entscheidungen treffen darf.

Podcast von notar.at zur Vorsorgevollmacht:

Maßgeschneiderte Maßnahme

Die jeweiligen Vertreter, die keine Familienangehörige sein müssen, können dabei auch nur für bestimmte Aufgaben bevollmächtigt werden. „Oder man kann festlegen, dass der Vertreter mit bestimmten Fachleuten Kontakt aufnehmen muss, bevor er eine Entscheidung trifft“, erklärt der Notar. „Die Kernfrage, die man sich immer wieder stellen muss: Was braucht es, dass der Betrieb erfolgreich weiterlaufen kann, wenn Eigentümer oder Geschäftsführer ausfallen? Schließlich müssen auch während des Ausfalls des Chefs unternehmerische Entscheidungen getroffen und Zahlungen getätigt werden“.

Wird ein Unternehmen nicht in Form eines Einzelunternehmens, sondern in Form einer Gesellschaft betrieben, können mit der Vorsorgevollmacht nur die Gesellschaftsrechte einer Person ausgeübt werden, nicht aber z.B. Geschäftsführungsbefugnisse. In diesem Fall muss die Vorsorgevollmacht mit anderen Begleitmaßnahmen gesellschaftsrechtlicher Art kombiniert werden.

Entscheidung liegt beim Arzt

Wirksam wird eine Vorsorgevollmacht erst dann, wenn ein Arzt die Handlungsunfähigkeit des Patienten bestätigt hat. Sobald die Handlungsfähigkeit des Patienten wieder gegeben ist, verliert sie ihre Wirksamkeit wieder. Seit 2007 können im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Vorsorgevollmachten registriert werden. Aktuell sind rund 122.000 dort vorgemerkt – Tendenz steigend. “ Und gerade Unternehmer sollten für eine Vertretung im Krankheitsfall sorgen“, betont Notar König.

Mehr als 500 Notarinnen und Notare sind österreichweit tätig. Das Erstgespräch ist kostenlos. Eine Notarin / einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie unter www.notar.at.

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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

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