05.01.2026
STARTUP INVESTMENTS

Vorbild UK? Steuervorteile bei Startup-Investments

Der Beteiligungsfreibetrag hat in Österreich einen Stammplatz auf der Liste der politischen Forderungen aus dem Startup-Umfeld – doch im Gegensatz zum Dachfonds hat er es wieder nicht ins aktuelle Regierungsprogramm geschafft. Dabei zeigen ähnliche Maßnahmen große Wirkung. Wenn man nach Best-Practice-Beispielen sucht, lohnt ein Blick über den Ärmelkanal.
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UK als Vorbild für Startup-Investments? (c) unsplash/john_thng

Dieser Artikel ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von November 2025 “Verantwortung” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Im europäischen Länder-Ranking der Startup-Investment-Volumina bleibt der Spitzenreiter seit vielen Jahren unangetastet: das Vereinigte Königreich. Das hat freilich mehrere Gründe, etwa eine generell stärker ausgeprägte Risikokapital-Kultur oder die Bedeutung von London als internationalem Finanzplatz. Ein weiterer wesentlicher Faktor sind steuerliche Vergünstigungen für Investor:innen. „Ich habe nur ein Investment in Österreich, alle anderen in England; wegen der tollen steuerlichen Incentivierung“, sagt Unternehmer und Investor Helmut Schuster im brutkasten-Talk.

Er spricht von den zwei Programmen Enterprise Investment Scheme (EIS) und Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS). „Man kann sich damit 30 beziehungsweise 50 Prozent des Investments von der Steuer zurückholen“, erläutert Schuster. Konkret können Investor:innen bis zu eine Million Pfund (aktuell rund 1,1 Mio. Euro) pro Jahr über EIS investieren und bekommen dafür 30 Prozent des investierten Betrags, also bis zu 300.000 Pfund, von der Einkommenssteuer abgezogen. Unternehmen dürfen über das Programm maximal fünf Millionen Pfund pro Jahr aufnehmen. Beim in einer sehr frühen Phase angesetzten SEIS, bei dem die Unternehmen unter anderem maximal drei Jahre am Markt sein dürfen, sind es für Investor:innen sogar 50 Prozent Steuererleichterung bei maximal 200.000 Pfund pro Jahr. Auf Unternehmensseite gilt hier insgesamt eine Grenze von 250.000 Pfund.

Milliarden investiert

Die jüngste Bilanz von offizieller Seite: Im Steuerjahr 2023/2024 wurden über SEIS 242 Millionen Pfund in 2.290 Unternehmen investiert, über EIS gar rund 1,6 Milliarden Pfund in 3.780 Unternehmen. Im Steuerjahr davor (2022/2023) hatte das EIS-Volumen sogar fast zwei Milliarden Pfund betragen. Zum Vergleich: In Österreich betrug das Investmentvolumen in Startups und Scaleups 2024 insgesamt nur 578 Millionen Euro, inklusive großer Kapitalrunden durch internationale VCs, die für ein derartiges Schema gar nicht infrage kämen. Und 2025 dürfte der Wert noch erheblich geringer ausfallen.

Doch das seien noch nicht alle steuerlichen Begünstigungen für Investor:innen im Vereinigten Königreich, erklärt Schuster: „Wenn ein Investment nicht funktioniert, kann ich nochmal mehr absetzen, sodass mein totales Risiko 20 bis 30 Prozent des Investments beträgt.“ Seine Einschätzung: „In Österreich gibt es genug Leute, die investieren wollen. So ein Modell wäre ein Quick Fix.“

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Nach dem Ministerrat wurden zentrale Punkte der Staatsreform präsentiert. (c) BKA/Valentin Brauneis

Im Bundeskanzleramt traten Gesundheitsministerin Korinna Schuhmann (SPÖ), Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) heute vor die Presse. Nach „weit über 100 Stunden“ Verhandlungszeit, präsentierte Pröll die wichtigsten Punkte zur Staatsmodernisierung.

Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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