05.01.2026
STARTUP INVESTMENTS

Vorbild UK? Steuervorteile bei Startup-Investments

Der Beteiligungsfreibetrag hat in Österreich einen Stammplatz auf der Liste der politischen Forderungen aus dem Startup-Umfeld – doch im Gegensatz zum Dachfonds hat er es wieder nicht ins aktuelle Regierungsprogramm geschafft. Dabei zeigen ähnliche Maßnahmen große Wirkung. Wenn man nach Best-Practice-Beispielen sucht, lohnt ein Blick über den Ärmelkanal.
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UK als Vorbild für Startup-Investments? (c) unsplash/john_thng

Dieser Artikel ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von November 2025 “Verantwortung” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Im europäischen Länder-Ranking der Startup-Investment-Volumina bleibt der Spitzenreiter seit vielen Jahren unangetastet: das Vereinigte Königreich. Das hat freilich mehrere Gründe, etwa eine generell stärker ausgeprägte Risikokapital-Kultur oder die Bedeutung von London als internationalem Finanzplatz. Ein weiterer wesentlicher Faktor sind steuerliche Vergünstigungen für Investor:innen. „Ich habe nur ein Investment in Österreich, alle anderen in England; wegen der tollen steuerlichen Incentivierung“, sagt Unternehmer und Investor Helmut Schuster im brutkasten-Talk.

Er spricht von den zwei Programmen Enterprise Investment Scheme (EIS) und Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS). „Man kann sich damit 30 beziehungsweise 50 Prozent des Investments von der Steuer zurückholen“, erläutert Schuster. Konkret können Investor:innen bis zu eine Million Pfund (aktuell rund 1,1 Mio. Euro) pro Jahr über EIS investieren und bekommen dafür 30 Prozent des investierten Betrags, also bis zu 300.000 Pfund, von der Einkommenssteuer abgezogen. Unternehmen dürfen über das Programm maximal fünf Millionen Pfund pro Jahr aufnehmen. Beim in einer sehr frühen Phase angesetzten SEIS, bei dem die Unternehmen unter anderem maximal drei Jahre am Markt sein dürfen, sind es für Investor:innen sogar 50 Prozent Steuererleichterung bei maximal 200.000 Pfund pro Jahr. Auf Unternehmensseite gilt hier insgesamt eine Grenze von 250.000 Pfund.

Milliarden investiert

Die jüngste Bilanz von offizieller Seite: Im Steuerjahr 2023/2024 wurden über SEIS 242 Millionen Pfund in 2.290 Unternehmen investiert, über EIS gar rund 1,6 Milliarden Pfund in 3.780 Unternehmen. Im Steuerjahr davor (2022/2023) hatte das EIS-Volumen sogar fast zwei Milliarden Pfund betragen. Zum Vergleich: In Österreich betrug das Investmentvolumen in Startups und Scaleups 2024 insgesamt nur 578 Millionen Euro, inklusive großer Kapitalrunden durch internationale VCs, die für ein derartiges Schema gar nicht infrage kämen. Und 2025 dürfte der Wert noch erheblich geringer ausfallen.

Doch das seien noch nicht alle steuerlichen Begünstigungen für Investor:innen im Vereinigten Königreich, erklärt Schuster: „Wenn ein Investment nicht funktioniert, kann ich nochmal mehr absetzen, sodass mein totales Risiko 20 bis 30 Prozent des Investments beträgt.“ Seine Einschätzung: „In Österreich gibt es genug Leute, die investieren wollen. So ein Modell wäre ein Quick Fix.“

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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