07.10.2019

“Höhle der Löwen”-Startup Von Floerke schlittert in die Insolvenz

Das deutsche Mode-Startup Von Floerke – bekannt aus Höhle der Löwen – ist insolvent. Wie Gründer David Schirrmacher über Social Media und eine Pressemeldung mitteilte, lief ein schon länger laufendes Sanierungsverfahren schief.
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Von Floerke
Von-Floerke-Gründer David Schirrmacher

Das 2015 in der TV-Startup-Show “Die Höhle der Löwen” bekannt gewordene Bonner Modestartup Von Floerke schlitterte in die Insolvenz. Das Startup rund um den polarisierenden Bonner Unternehmer David Schirrmacher hatte sich ursprünglich auf den Vertrieb von exklusiver Herrenkleidung spezialisiert.

+++ Höhle der Löwen-Startup rezemo: Millionen-Deal geplatzt +++

Frank Thelen Beteiligung

In der TV-Show “Die Höhlen der Löwen” beteiligten sich damals die Investoren Frank Thelen, Judith Williams und Vural Öger. Williams und Öger zogen allerdings ihre Beteiligungen nach einem Jahr wieder zurück.

Die Herrnmode wurde nicht nur über einen eigenen Online-Shop verkauft, sondern auch in großen Geschäften, wie Galeria Kaufhof. In jüngerer Zeit erweiterte Schirrmacher sein Sortiment um luxuriöse Lebensmittel, wie Kaviar und Spirituosen.

Strategiewechsel nicht abgesprochen

Dieser Strategiewechsel soll laut deutschen Medienberichten zufolge nicht mit Thelen abgesprochen worden sein und hatte zur Folge, dass der Investor schlussendlich absprang. Der Streit zwischen Thelen und Schirrmacher wurde auch öffentlich ausgetragen.

Das Startup geriet zunehmend unter Druck, wobei chaotische Rabattaktionen folgten. Zudem sollen Kunden mehrere Monate auf ihre Bestellungen gewartet haben. Wie im Dezember 2018 bekannt wurde, folgten Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdacht und Insolvenzverschleppung.

Facebook-Posting und Pressemitteilung

Schirmacher teilte vergangenen Freitag via Facebook-Positing mit, dass sein Startup in die Insolvenz schlitterte und kommentierte es wie folgt: “Fertig in der Kanzlei. Insolvenzantrag eingereicht.” Wie dem Posting weiters zu entnehmen ist, soll das Insolvenzverfahren heute Montag offiziell eröffnet werden.

Zudem wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es hieß: “Trotz intensiver Verhandlungen mit den Gläubigern der Schirrmacher Moden GmbH, und einer Zustimmungsbereitschaft von über 90 Prozent zum bestehenden Sanierungsplan, konnten sich im Ergebnis leider nicht alle Partner zur Zustimmung entschließen.” Somit sei die Antragstellung auf Insolvenz unumgänglich.

Unkonventionelle Methoden

“Ich habe wirklich alles versucht, um durch Livestreams, Sonderaktionen, neue Produkte und manchmal sicher auch auf etwas ungewöhnlichen Wegen die Firma und alle damit verbundenen Arbeitsplätze zu retten.”, so Schirrmacher weiter. Abschließend bedankte er sich bei seinen Mitarbeitern und dem Rechtsanwalt, der das Insolvenzverfahren aktuell betreut. Der Internetauftritt von “Von Floerke” ist inzwischen offline, wobei es heißt: “Wir sind bald wieder online”.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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