18.04.2025
GEBURT

Von der Hebamme zur Gründerin – Sophia Müllauer bietet Basisboxen rund um Geburt

Wenn ein Kind das Licht der Welt erblickt, prasseln auf einmal unzählige Fragen auf einen ein. Auch davor gibt es Unsicherheiten und Herausforderungen. Sophia Müllauer möchte hier mit ihrer Expertise als Hebamme und mit ihrem Startup nappy petite Abhilfe schaffen.
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nappy petite, Sophia Müllauer
© nappy petite - Sophia Müllauer von nappy petite.

Die Reise durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist eine Zeit voller Wunder, bringt aber auch viele Herausforderungen mit sich. Alles ist neu, und plötzlich dreht sich das Leben um die Bedürfnisse eines kleinen, neuen Menschen – so beschreibt nappy petite-Gründerin Sophia Müllauer die Ankunft neuer Erdenbürger:innen und die allgemeine Situation werdender Eltern.

nappy petite-Founderin als eine von 30

Ihr Weg begann in der Fachschule Tourismus in Krems, gefolgt von einem Mode-Design-Studium in Deutschland. Doch nach einiger Zeit dränget es sie innerlich, einen Job mit mehr Impact zu suchen. Sie fand sich folglich im Gesundheitswesen wider, bewarb sich mit 700 Bewerber:innen für das Hebammenstudium im Bachelor-Lehrgang in Wien und wurde als eine von 30 Personen angenommen. Nach dem Abschluss begann sie im Landesklinikum Zwettl als (NÖ) Geburtenhilfe und hat dann mit Ende 2022 nappy petite gegründet.

„Hebammenmangel war in aller Munde“, erinnert sich Müllauer. „Ich habe rasch gemerkt, dass zu wenig Hebammen für Frauen vorhanden sind und es in der Betreuung fehlt.“

In ihrem Beruf als Wehemutter merkte die Founderin eine große Verunsicherung bei Familien und wiederkehrende Fragen. „Auch die Flut an Werbung und Informationen während der Schwangerschaft und nach der Geburt ist groß“, sagt Müllauer. „Deswegen wollte ich einen roten Faden erstellen und habe einfach Produkte, die ich selbst verwende, in eine Box gepackt und mit Video-Content zur Aufklärung verbunden. Anfänglich nur für eine Freundin, die erleichtert war, sich um nichts mehr kümmern zu müssen.“

„Nicht gesponsert“

Ihr Startup nappy petite bietet heute für Familien eine Basisausstattung mit Produkten, „die man auf jeden Fall brauchen wird“ (Anm.: Pads, Stilltee, Wundschutzcreme, etc…) und die nicht, „gesponsert oder finanziert sind, wie es in der Gesundheitsbranche mal schnell passieren kann“, betont Müllauer. Die Boxen (für vor und nach der Geburt) gibt es nicht im Einzelhandel, sondern werden direkt an Kund:innen geliefert. Auch nach Deutschland und in die Schweiz.

Künftig möchte die Gründerin ihren Vertrieb ausweiten und mit Handelspartnern enger zusammenarbeiten. Zudem auch für mehr Online-Aufklärung sorgen und weiterhin Hebamme sein.

nappy petite im TV

„Bei Geburt und Schwangerschaft gilt“, so Müllauer, „dass es nicht immer die eine Antwort gibt auf Fragen wie etwa, wie sollen wir uns vorbereiten, welche Dinge brauchen wir, was sind Alternativen oder wie kann ich meinen Partner unterstützen. Ich möchte mit nappy petite dabei etwas helfen, als Familie gut durch diese Zeit zu gehen.“

Wer mehr zu nappy petite sehen möchte, hat da am Dienstag bei „2 Minuten 2 Millionen“ die Möglichkeit dazu.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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