24.04.2025
STARTUP-POLITIK

Vom Dachfonds bis zur FlexCo-Reform: Wie es in der Startup-Politik weitergeht

Wie sieht der Zeitplan für Österreichs neuen Dachfonds aus – und an welchen Schrauben wird bei der FlexCo nach ihrem ersten Praxisjahr wirklich gedreht? Darüber haben wir mit Staatssekretärin Elisabeth Zehetner und WKO-Präsident Harald Mahrer gesprochen.
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(c) brutkasten

Ende Februar präsentierte die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm – und versprach darin unter anderem den in der heimischen Startup-Szene lang geforderten Dachfonds, eine „signifikant beschleunigte“ Gründung sowie einen Feinschliff der erst 2024 eingeführten FlexCo-Rechtsform (brutkasten berichtete). Doch wie geht es nun weiter und wie sieht der Fahrplan für die angekündigten Maßnahmen aus? In einem brutkasten-Talk haben wir bei Staatssekretärin Elisabeth Zehetner und WKO-Präsident Harald Mahrer nachgefragt.

Dachfonds – Studie soll Klarheit bringen

Zehetner sieht im Dachfonds das zentrale Vehikel, um institutionelles Kapital in junge Tech-Firmen zu lenken. „Im Sommer liegt die Studie für den Dachfonds am Tisch; bis Ende des Jahres wollen wir wissen, wo er angesiedelt ist und wie er befüllt wird“, kündigte sie an.​ Die Analyse soll Fonds-Modelle „von den Nordics über die USA bis Asien“ vergleichen und eine Governance vorschlagen, die einerseits Private an Bord holt und andererseits politischer Einflussnahme standhält.

Mahrer begrüßt das Projekt, warnt jedoch vor Schnellschüssen: „So eine Fund-of-Funds-Struktur macht Sinn – aber nur, wenn wir aus Fehlern anderer Länder lernen.“​ Scheitere der Fonds an komplizierter Steuerung oder schwacher Attraktivität für Versicherungen und Banken, sei er „ein teurer Papiertiger“. Nach Abschluss der Studie werde man rund sechs bis neun Monate für die Gesetzesgrundlage benötigen. Damit könnte der Fonds im Idealfall im Frühjahr 2026 konkrete Form annehmen. Die Studie wird laut Zehetner aktuell von EcoAustria durchgeführt.

FlexCo – ein Jahr Praxis, dann nachjustieren

Nach ihrer Einführung zählt die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) „über 800 Gründungen“. Ein Boom der neuen Rechtsform blieb bislang aus (brutkasten berichtete). Auch Zehetner sieht Anpassungsbedarf: Die Mitarbeiterbeteiligung greife noch zu kurz, der Notariatsakt sei zu aufwendig und das Firmenbuch zu langsam. Ihr Ziel lautet: „Innerhalb von fünf Tagen sollte jede Gründung möglich sein.“​ Vorher müsse die Rechtsform aber ein volles Betriebsjahr lang „echte Daten statt Bauchgefühl“ liefern, betont die Staatssekretärin.​ Zudem müsse hier auch das Justizministerium eingebunden werden.

Beteiligungsfreibetrag als ideologischer Stolperstein

Ein weiterer, seit Jahren geforderter Baustein blieb erneut außen vor: Der Beteiligungsfreibetrag für Business Angels – gedacht, um Verluste aus Risikokapital steuerlich geltend zu machen – fand keinen Eingang ins Regierungsprogramm. „Hier stoßen wir nach wie vor auf ideologische Blockaden“, kritisiert Mahrer. „Viele erkennen nicht, dass diese Regelung lediglich das Risiko mindert und damit privates Kapital erst freisetzt.“

(c) brutkasten

Exkurs: Wissenstransfer von Forschung in die Wirtschaft

Beim Thema Forschungstransfer zeichnet sich ein klarer Befund ab: Österreich hat zwar eine hohe Forschungsquote, doch der Weg vom Labor in den Markt stockt. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner sieht den Engpass weniger beim Geld, sondern im „Entrepreneurial Mindset“ an den Hochschulen. Sie verweist auf die A-plus-B-Zentren und fordert, Entrepreneurship Education in allen Studienfächern zum Standard zu machen.

WKO-Präsident Harald Mahrer richtet den Blick ins Ausland: Die ETH Zürich setze mit ihrem Pioneer-Fellowship-Programm auf voll finanzierte Validierungs­phasen, während die TU München mit dem „UnternehmerTUM“-Komplex eine eigene Startup-Fabrik betreibe. Solche Modelle fehlten hierzulande; Institute zögerten, weil ihnen während der Ausgründung Spitzen­kräfte fehlen und kein Ersatz budgetiert ist. Mahrer plädiert daher für „Speedboote“ nach schwedischem Vorbild: gezielte Fördergefäße, die radikale Innovationen schnell aus der Uni heraus­lösen. „Mindset, Mindset, Mindset“ bleibe dennoch die Hauptaufgabe – und dabei wolle man jetzt „viel mehr skalieren“.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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