07.11.2022

Volta future: OÖ-Startup entwickelt “wartungsfreien” E-Motorboot-Motor

Auch im Motorboot-Bereich geht der Trend aktuell in Richtung E-Mobility. Volta future will mit seinem E-Außenbord-Motor punkten.
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Die Volta future Gründer Thomas Bergmair und Horst Pesendorfer mit dem iWOP | Volta future
Die Volta future Gründer Thomas Bergmair und Horst Pesendorfer mit dem iWOP | Volta future

Nicht zuletzt wegen entsprechender Gesetzgebung scheint die E-Mobilität nicht mehr aufzuhalten zu sein. Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch bei Booten. Verbrennungsmotoren werden in immer mehr Gewässern verboten. 2025 dürfte laut einer Erhebung jede fünfte Motorboot-Neuzulassung einen E-Antrieb haben – Tendenz steigend. Das Startup Volta future mit Sitzen in den oberösterreichischen Orten Altmünster am Traunsee und Schörfling am Attersee will mit seinem System iWOP zum wichtigen Player in diesem Transitions-Prozess werden.

“Haupt-Zielgruppe sind Werften im Premiumsegment”

Der elektrische Außenbord-Motor des Unternehmens soll mehrere Vorteile verbinden. So sei er leicht verbaubar, erbringe eine hohe Leistung und sei im Vergleich zu Verbrenner-Außenbordmotoren platzsparend, weil er sich großteils unter Wasser befindet, heißt es vom Startup. “Das Antriebskonzept iWOP ist eine ‘ready to run’-Lösung. Das bedeutet, der Kunde erhält ein komplettes System mit abgestimmtem Gesamtkonzept und allen gewünschten Peripheriegeräten, Batterien etc. bei gleichzeitig schneller Systemintegration. Unsere Haupt-Zielgruppe sind dabei Werften, die vor allem im Premiumsegment tätig sind”, erklärt Volta future Co-Founder Horst Pesendorfer.

Der iWOP von Volta future (l.) im Vergleich zu einem klassischen Verbrenner-Außenbord-Motor (r.) | (c) Volta future
Der iWOP von Volta future (l.) im Vergleich zu einem klassischen Verbrenner-Außenbord-Motor (r.) | (c) Volta future

iWOP von Volta future: “wartungsfrei und ausfallssicher”

Zudem sei der Motor von Volta future “wartungsfrei”, weil er im Gegensatz zu gängigen E-Boot-Motoren dank Zahnriemen kein Schmieröl brauche. Ein Dual-System mit zwei eigenständigen Antrieben sorge zudem für Ausfallssicherheit. Der iWOP sei der aktuell leistungsstärkste elektrische Außenbord-Motor und bringe “10-Meter-Yachten locker ins Gleiten”, heißt es vom Unternehmen weiter, “Auch für Bereiche, in denen Schnelligkeit eine entscheidende Rolle spielt (z.B. bei Rettungs- und Einsatzbooten) können dank der weltweit einzigartigen E-Antriebe umweltfreundliche Systeme eingesetzt werden. In sensiblen Gewässern (Schutz- und Schongebieten) macht der E-Antrieb einen Bootsbetrieb in vielen Fällen gar erst möglich”.

Große Pläne im Milliardenmarkt

Insgesamt habe der Boots-Motor-Markt ein jährliches Volumen von weltweit rund fünf Milliarden Euro und wachse aktuell, heißt es von Volta future. “Seit der Präsentation unseres Systems auf der internationalen Fachmesse Electric & Hybride Marine in Amsterdam haben wir enorm viele Anfragen zu verzeichnen. Werften interessieren sich für Prototypen, auch Lieferanfragen über 500 Stück sind bereits eingelangt. Der Markt hat riesiges Potenzial”, meint Pesendorfer.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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