01.10.2020

Vollpension: Wiener Generationencafé startet mit neuer „Online-Back-Akademie“

Das Wiener Generationencafé Vollpension hat heute, Donnerstag, die Online-Plattform „Vollpension Back-Akademie“ gestartet. Senioren geben als „Online Back-Coaches“ eigens entwickelte Backkurse – so genannte "OMAsterclasses". Mit der neuen "Online-Back-Akademie" möchte das Unternehmen die Umsatzeinbußen der Coronakrise kompensieren und den geringfügig angestellten Senioren ihr Einkommen sichern.
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Vollpension
(c) Vollpension

Das Vollpension Generationencafé hat sich in den letzten Jahren zu einem Vorzeigeprojekt in Sachen Social Business im deutsch-sprachigen Raum entwickelt. Derzeit beschäftigt das Unternehmen rund um die Gründer Hannah Lux, Moriz Piffl und Julia Krenmayr 45 Senioren, die über eine geringfüge Anstellung eine zusätzliche Einkommensquellen in ihrer Pension erhalten.

Im Zuge des Lockdowns im März musste die Vollpension ihre beiden Wiener Standorte in der Schleifmühlgasse und Johannesgasse von einem auf den anderen Tag vorübergehend schließen. Aufgrund der geringen Nachfrage – die Vollpension zählt viele Touristen zu ihren Besuchern – hat seit Juni nur mehr der Standort in Schleifmühlgasse geöffnet. Der Umsatzeinbruch stellte für den Betrieb und die geringfügig angestellten Senioren, die keinen Anspruch auf Kurzarbeit haben, eine existenzbedrohende Situation dar.

Vollpension gründet „Oma-Innovation-Lab“

Um einen Ausweg aus der Krise zu finden, haben die Gründer bereits im Frühjahr das sogenannte Oma-Innovation Lab ins Leben gerufen. Neben einer Crowdfunding-Kampagne und einer Gastro-Flatrate namens „Halbpension“ entstand im Rahmen des Labs die Idee, eine „Online-Back-Akademie“ ins Leben zu rufen. Ziel war es, Senioren als „Online-Back-Coaches“ auszubilden.

„Uns war klar, dass sich die Krise nach dem Sommer noch einmal zuspitzen wird“, sagt Vollpension-Mitgründer Moriz Piffl. „Wir haben Ende März Friends & Family eingeladen, um gemeinsam nach Zukunftsmodellen für unser Social Business zu suchen und den ‚Gastro-Notausgang‘ für den Corona-Winter zu finden. Seit April arbeiten wir quasi Tag und Nacht daran, jetzt ist das digitale Oma Werkel fertig und spielt alle Stückerln.“

Dafür wurde in den letzten sechs Monaten ein eigenes Backstudio im 6. Bezirk eingerichtet und Backkurse – so genannte OMAsterclasses – produziert. Die Backkurse sind über eine digitale Plattform abrufbar und sollen Jung und Alt alle Themen rund um’s Backen näherbringen.

OMAsterclass und Online-Livebackkurse

Unter dem Motto „Backen lernen von den Besten“ wurde laut der Vollpension ein umfangreiches Angebot geschnürt, von den genannten Online-Kursen, die Themen wie „vegan Backen mit Oma und Opa“ oder „Perlen der Wiener Mehlspeiskunst“ abbilden, über Online-Livebackkurse bis hin zu einem Backshop, in dem Backbegeisterte die benötigten Backutensilien kaufen können.

Eine „OMAsterclass“ kostet im Eröffnungsangebot, das bis 10. Oktober läuft, 49,00 Euro. Zweistündige Live-Backkurse mit maximal sechs Teilnehmern sind für 24,90 Euro buchbar.

Zusätzlich wird es laut der Vollpension eine Vielzahl an frei verfügbaren Inhalten wie ein Back 1×1 und eine Rezeptdatenbank mit den besten Rezepten der Vollpensions-Senioren geben.


Videoarchiv: Co-Founder Moriz Piffl im Interview

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Vollpension: Wiener Generationencafé startet mit neuer „Online-Back-Akademie“

  • Das Vollpension Generationencafé hat sich in den letzten Jahren zu einem Vorzeigeprojekt in Sachen Social Business im deutsch-sprachigen Raum entwickelt.
  • Derzeit beschäftigt das Unternehmen rund um die Gründer Hannah Lux, Moriz Piffl und Julia Krenmayr 45 Senioren, die über eine geringfüge Anstellung eine zusätzliche Einkommensquellen in ihrer Pension erhalten.
  • Im Zuge des Lockdowns musste die Vollpension ihre beiden Wiener Standorte in der Schleifmühlgasse und Johannesgasse von einem auf den anderen Tag vorübergehend schließen.
  • Neben einer Crowdfunding-Kampagne und einer Gastro-Flatrate namens „Halbpension“ entstand im Rahmen des Labs die Idee, eine Online-Backakademie ins Leben zu rufen.
  • Unter dem Motto „Backen lernen von den Besten“ wurde laut der Vollpension ein umfangreiches Angebot geschnürt, von den genannten Online-Kursen, die Themen wie „vegan Backen mit Oma und Opa“ oder „Perlen der Wiener Mehlspeiskunst“ abbilden, über Online-Livebackkurse bis hin zu einem Backshop, in dem Nutzer die benötigten Backutensilien kaufen können.
  • Eine „OMAsterclass“ kostet im Eröffnungsangebot, das bis 10. Oktober läuft, 49,00 Euro.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Vollpension: Wiener Generationencafé startet mit neuer „Online-Back-Akademie“

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  • Derzeit beschäftigt das Unternehmen rund um die Gründer Hannah Lux, Moriz Piffl und Julia Krenmayr 45 Senioren, die über eine geringfüge Anstellung eine zusätzliche Einkommensquellen in ihrer Pension erhalten.
  • Im Zuge des Lockdowns musste die Vollpension ihre beiden Wiener Standorte in der Schleifmühlgasse und Johannesgasse von einem auf den anderen Tag vorübergehend schließen.
  • Neben einer Crowdfunding-Kampagne und einer Gastro-Flatrate namens „Halbpension“ entstand im Rahmen des Labs die Idee, eine Online-Backakademie ins Leben zu rufen.
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  • Im Zuge des Lockdowns musste die Vollpension ihre beiden Wiener Standorte in der Schleifmühlgasse und Johannesgasse von einem auf den anderen Tag vorübergehend schließen.
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