25.01.2024

vlow: Vorarlberger Startup geht mit neuer Mitfahrt-App an den Start

Das Vorarlberger Startup vlow rund um die beiden Gründer Patrick Schedler und Stefan Türtscher entwickelte eine Mitfahr-App, die freie Kapazitäten im Individualverkehr nutzbar machen möchte. Am Mittwoch launchte das Unternehmen seinen Service im Bregenzerwald.
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(c) Vlow

Die Vorbereitungen zur Entwicklung der Mitfahr-App von vlow starteten bereits im Oktober 2021. Nach einer einjährigen Entwicklungsphase, die unter anderem durch eine Förderung der aws ermöglicht wurde, schloss das Unternehmen im Oktober 2022 eine erste MVP-Phase für seine “Dynamic-Ride-Sharing” -Lösung ab. Fahrer:innen und Mitfahrer:innen bzw. Angebot und Nachfrage werden dabei in Echtzeit zusammengeführt. Zudem wurde die App auch mit einem regionalen Verkehrsbetrieb in Vorarlberg erprobt (brutkasten berichtete).

Kooperation mit Regio Bregenzerwald

Am Mittwoch war nun so weit. Vlow rund um die beiden Gründer Patrick Schedler und Stefan Türtscher launchten ihren Service im Bregenzerwald. Für den Start hat die Regio Bregenzerwald mit ihren 24 Gemeinden eine Kooperation mit dem Dornbirner Startup abgeschlossen. Die App soll künftig auf Mitfahrmöglichkeiten in der Region aufmerksam machen.

„Nach der Registrierung lassen sich mit vlow einfach Fahrten teilen und man kann gemeinsam unterwegs sein“, so die beiden Gründer Patrick Schedler und Stefan Türtscher.

(c) vlow

Abrechnung erfolgt über die App

Im „vlow“-System werden die verbrauchsgebundenen Kosten für Treibstoff, Wartung und Reparatur geteilt, damit gelten die gemeinsamen Fahrten nicht als gewerbliche Transportfahrten. In Summe zahlt ein Mitfahrender 15 Cent pro Kilometer, zusätzlich berechnet vlow an Mitfahrende eine Vermittlungsgebühr von höchstens 15 Prozent. Das vlow-Konto wird per Bankomat/Debit- oder Kreditkarte vor der Fahrt aufgeladen. Lenker:innen erhalten den Fahrtkostenbeitrag nach der gemeinsamen Fahrt auf dem vlow-Konto gutgeschrieben.

Zum Start der Bregenzerwälder Pilotphase bietet das Startup einen Bonus an: So entfällt die Vermittlungsgebühr für Mitfahrende als Teil der Kooperation zwischen vlow und der REGIO Bregenzerwald entfällt während des Pilotzeitraums bis Herbst 2024 die Vermittlungsgebühr für Mitfahrende. Zusätzlich erhalten die ersten 200 Nutzer:innen von der Regio ein Startguthaben von jeweils fünf Euro.

Sicherheits-Features der App

Zudem möchte das Startup auch Sicherheit bieten. Mitfahrende und Lenker:innen registrieren sich jeweils per Handy-Nummer, Kfz-Kennzeichen und der temporär gespeicherten Bankverbindung. Damit stellt vlow möglichst sicher, dass keine unbekannten Menschen im System sind.

Sollte einmal etwas schiefgehen, steht eine Hotline von vlow zur Verfügung. Bei einem Unfall sind Mitfahrende laut den Gründern über die normale Fraftfahrzeug-Haftpflicht versichert. Im umgekehrten Fall springt in der Regel die private Haftpflichtversicherung ein, falls beispielsweise eine mitfahrende Person beim Aussteigen einen Schaden am Fahrzeug verursacht.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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