30.09.2024
3D

Vizzard: Wiener VR-Startup holt sich Großauftrag in Deutschland

Vizzard-Gründerin Jana Sabel konnte mit ihrem Startup im Nachbarland einen Großauftrag an Land ziehen. Sie erzählt von der Bedeutung dieses Deals und legt dar, welche Vorteile 3D-Rundgänge für Unternehmen haben können.
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Vizzard360, Peter Pane
(c) zVg - Das Vizzard360-Team mit Founderin Jana Sabel (2.v.l.).

Jana Sabel ist einmal im Monat in Wien. Sie pendelt zwischen Hamburg und der österreichischen Hauptstadt hin und her, um zu netzwerken, wichtige Events zu besuchen und sich um den Wiener Standort ihres Startups Vizzard zu widmen. Wie sie Kind und Karriere unter einen Hut bringt, hat sie bereits berichtet – hier nachzulesen.

Dieses Mal erzählt sie von einem großen Deal ihres Startups, der zugleich den Eintritt in den deutschen Markt bedeutet. Und weitere Vorteile bietet.

Vizzard erstellt digitale Zwillinge

Vizzard ist spezialisiert auf die Erstellung von virtuellen Rundgängen. Jeder, der in oder mit Immobilien arbeitet, könne mit VR-Erlebnissen des Startups Prozesse vereinfachen, Mitarbeiter:innen einschulen, Gäste begeistern oder den aktuellen Bestand einer Immobilie erfassen. Dafür erstellt das Startup digitale Zwillinge, die „zeitlos sind“, wie Sabel erklärt. Die Gründerin hat bereits Investitionsangebote ausgeschlagen und konnte dennoch mit Vizzard seit 2021 jedes Jahr den Umsatz verdoppeln.

Dem offiziellen Eintritt in Deutschland am ersten Jänner 2024 folgte kurz danach ein Großauftrag von der Restaurantkette Peter Pane. Es handelte sich um einen sechsstelligen Auftrag um 60 Restaurant-Filialen aufzunehmen und in 3D zu erfassen.

„Besser als jeder Kredit“

„Das ist besser als jeder Kredit oder Investor“, meint Sabel. „So kann man das Team wachsen lassen. Ich habe viel über Skalierung gelernt, wie man Mitarbeiter schult, wie man Konzepte aufsetzt. Und wir haben viel mehr unseren eigenen USP erkannt. Dadurch, dass wir Wissen über die Hotellerie und Tourismus besitzen, haben wir ein gutes Auge für Details.“

Genau aus diesem Know-how entstand schlussendlich das Konzept für den Großauftrag aus Deutschland. Es wurde etwa jedes Detail im Restaurant derart verarbeitet, sodass es im gleichen Licht dasteht, wie das nächste. Zudem wurde jeder Tisch wurde gleichsam hergerichtet. Bis dato konnte Vizzard bereits über 50 Restaurants von Peter Pane scannen.

Vizzard360, Peter Pane
(c) zVg – 3D-Erfassung von Peter Pane in Osnabrück.

Der Effekt von diesem Deal war neben dem Durchstarten im deutschen Markt die Entwicklung einer internen Organisationsroutine, „um größer rauszukommen“ in den Branchen, die das Startup als Zielgruppen ausgemacht hat: Immobilien, „Short und Long Stays“, Alters- und Studentenheime.

Bei Peter Pane war vorrangig das Dogma die Gemütlichkeit zu transportieren und auf Google Maps die Sichtbarkeit zu steigern bzw. ihre Website zu pushen. Denn: „Die Verweildauer bei 3D-Rundgängen ist länger“, weiß Sabel zu berichten.

3-fach längere Verweildauer

Die US-All-in-One-Plattform für die 3D-Raumerfassung Matteport zeigt in diesem Sinne ein Beispiel eines Immobilienhändlers, bei dem es eine deutliche Steigerung der Buchungen gab: „Fast 90 Prozent der Vacasa-Immobilienangebote sind mit Matterport verknüpft. Und die Ergebnisse sprechen für sich: Bei Angeboten mit digitalen Zwillingen von Matterport haben wir unsere Buchungsrate um fast zwölf Prozent gesteigert. Die Gäste verbringen auch dreimal so viel Zeit damit, sich diese Häuser anzusehen“, heißt es dort.

Glaube an Österreich

Sabel selbst erwähnt, dass ihr Startup nun stärker in Deutschland tätig ist, da der österreichische Immobilienmarkt schwieriger sei. In der Republik würden „alle das Geld noch zusammenhalten“. In der Bundesrepublik erkenne man bereits die Möglichkeiten, sich durch 3D-Rundgängen zu positionieren.

„Wir glauben weiter an Österreich“, so Sabel, „und wollen auch hier große Kunden erreichen. Wir befinden uns in Gesprächen zu virtuellen Ausstelllungen, wo man weiter Tickets verkaufen könnte, auch wenn sie in der realen Welt nicht mehr da sind. So könnte man andere Märkte erreichen. Zum Beispiel mit einer Seite für US-Kunstliebhaber, die ihre 20 US-Dollar zahlen, um virtuell durch Ausstellungen zu laufen, als wären sie vor Ort. Es hat ja nicht jeder hat die Möglichkeit zu reisen.“

Vizzard mit Zukunftsideen

Zwar noch Zukunftsmusik, aber bereits in den Köpfen des Vizzard-Teams sind zudem Ideen, wie Tisch-Reservierungen im virtuellen Raum zu ermöglichen, bei dem sich User:innen ganz genau umsehen und den Wunsch-Tisch reservieren können.

„So etwas hat den Vorteil, dass im Vergleich ein Promo-Video irgendwann endet. Nach wenigen Sekunden vielleicht. Der virtuelle 3D-Rundgang endet erst, wenn das Interesse vorbei ist“, sagt Sabel.

Sie selbst möchte im nächsten Jahr weiterhin den Umsatz ihres Startups verdoppeln und weiter Akquise betreiben.

„Wir haben monatlichen Cash-Flow und die Ausgaben sind gedeckt“, so die Gründerin. „Wenn man nur ‚bootstrapped‘ ist, hat man normalerweise nicht die Zeit, mit jenen Kunden zu sprechen, die man haben möchte. Wir aber haben jetzt einen langen Atem.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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