Vitalakademie Learn@Home bietet Fernstudien a la Netflix
Die E-Learning-Plattform Vitalakademie Learn@Home wird auch an andere Unternehmen lizenziert und weckt bereits das Interesse internationaler Investoren.
Fortbildung im Premium-Abo von daheim aus: So sieht der österreichische Anbieter Vitalakademie Learn@Home die Zukunft der Fernstudien. Bereits seit 2009 wird eine E-Learning-Plattform geboten, die auf einen Mix aus Video-Vorlesungen, digitalen Skripten und interaktiven Webinaren setzt. Die Themen reichen von Ernährung, Fitness, Soziales, Unternehmertum bis hin zu Mentaltrainer-Ausbildungen. So ist dem Unternehmen auch die erfolgreiche Internationalisierung geglückt – die Plattform wird mittlerweile von Studierenden in mehr als 70 Ländern genutzt.
Besonders beliebt ist dabei das Vitalakademie Learn@Home Premium Modell. Für eine Flatrate von 149 Euro monatlich erhalten Nutzer und Nutzerinnen Zugriff auf alle 30+ zertifizierten Online-Studien. “Mit diesem Modell a la Netflix und Spotify war das Wachstum in den letzten Jahren sehr stark”, sagt Geschäftsführer Thomas Engelbrechtslehner. Alle Fernstudien sind zudem staatlich förderbar und für die Bildungskarenz geeignet.
Premium-Paket für Selbstständige und Unternehmer
“Wir sehen uns als Gamechanger im Bereich der Weiterbildung. Unsere Vision ist nicht nur Bildung zu verkaufen, sondern ein Lernerlebnis mit weiterführender Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit zu bieten”. Ein Weg, den in Zeiten von Remote Working und Arbeitszeitflexibilisierung immer mehr Menschen wählen. Das Premium-Angebot von Lern@Home umfasst auch eine Online-Beratung durch Startup-Experten, Steuerberater oder Anwälte zu Fragen rund um die Unternehmensgründung.
Die einzelnen Studien- und Lehrgänge bestehen auf der E-Learning-Plattform Vitalakademie Learn@Home aus Modulen, zu denen es je ein Video und ein ergänzendes Skript gibt. Ergänzt wird dieses Material durch die Möglichkeit, sich mit anderen Studierenden digital zu vernetzen und etwa Lerngruppen zu bilden. Die rund 300 Trainerinnen und Trainer können über ein Forum oder in Live-Webinaren direkt angesprochen werden.
E-Learning-Plattform als Lizenz für Partner
Diese Plattform nutzt Vitalakademie Learn@Home nicht nur für das eigene Angebot. Die E-Learning-Software wird auch als White-Label-Lösung angeboten und konnte bereits Partner wie das Gut Aiderbichl gewinnen. Seit Mitte April gibt es mit Vitak Gym zudem ein eigenes Online-Fitnessprogramm, die ein individuell abgestimmtes Trainingssystem für zu Hause oder im Fitnessstudio bietet. Auch internationale Investoren zeigen bereits ein starkes Interesse an dem hoch skalierbaren Modell von Vitalakademie Learn@Home.
📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar
Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.
Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab.
Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt.
Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark.
😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…
Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142).
Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt.
Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.
"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.
🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht
Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist.
Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin.
Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.
Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.
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