19.04.2023

Visplore will mit Millionen-Investment Qualitätssicherung weiterentwickeln

Zwei Jahre nach dem ersten Millionen-Investment holt sich Visplore weitere zwei Millionen Euro. Das Unternehmen hat nun bereits klare Vorstellungen, wie das Geld verwendet wird.
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Das Team von Vispore. (C) Vispore
Das Team von Vispore. (C) Vispore

Das Wiener Startup Visplore sichert sich ein zwei Millionen Euro schweres Investment. Mit dem zweiten Millionen-Investment in der Firmengeschichte hat das junge Unternehmen nun klare Ziele vor Augen.

Neues Investment & neue Kontakte

Bereits am 31. März wurde die Finanzierungsrunde abgeschlossen. Nun hat Visplore die Katze aus dem Sack geholt und auf der Hannover-Messe, wo das Datenanalyse-Startup gerade ausstellt, die Finanzierung öffentlich gemacht.

Neben Carsten Maschmeyer mit seed + speed Ventures, Matterwave Ventures, sowie den österreichischen aws Gründerfonds hat sich auch Basinghall-Partner am Investment beteiligt. Letzterer Investor ist zudem stark in der Industriebranche vernetzt und würde laut CEO Harald Piringer Visplore neben der finanziellen Unterstützung auch wichtige Kontakte bieten.

Das Ziel, das das Wiener Unternehmen nun verfolgt, ist klar. „Zum einen wollen wir weiter wachsen, zum anderen wollen wir auch zwei Use-Cases weiterentwickeln“, sagt Piringer im brutkasten-Gespräch.

Visplore will Qualitätssicherung neu definieren

So plant Visplore nun die Weiterentwicklung eines Systems, das die Qualitätssicherung in der Industrie auf neue Beine stellen könnte. Mit mehreren Sensoren soll gleichnamige Software von Visplore den Prozess der Qualitätsüberprüfung stetig überwachsen. „Dadurch kann es möglich sein, dass man bereits während der Produktion eine Vorhersage darüber treffen kann, wie das Produkt am Ende aussieht“, sagt Piringer.

Zusätzlich plant Visplore den Ausbau einer Software, die es ermöglicht unterschiedliche Industriedaten miteinander zu verknüpfen. Performance-Daten von Maschinen, Details aus der Qualitätssicherung und Daten aus der strategischen Planung sollen durch Visplores Software zusammengefügt werden. Die Verknüpfung soll dann auch für Prozess-Ingenieure lesbar sein und nicht nur für Informatiker:innen. „IT-Abteilungen können dadurch entlasten und Projekte verkürzt werden“, so Piringer.

Daten Vernetzung verspricht Effizienz

„Mit der smarten Software-Lösung von Visplore lassen sich komplexe Datensätze schnell und ohne tiefes Fachwissen analysieren. Es ist verblüffend zu sehen, wie mit wenigen Klicks und der passenden Visualisierung neue Erkenntnisse gewonnen werden, für die sonst ganze Teams wochenlang beschäftigt sind“, lobt Investor Carsten Maschmeyer Vispore.

Derzeit zählt Visplore bereits 50 Kunden, darunter namhafte Partner aus der Industrie, wie beispielsweise Verbund oder den größten malaysischen Energiekonzern. Mit dem Investment im Rücken will man nun neue Märkte ergründen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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