07.05.2020

Wie eine virtuelle Hauptversammlung in Zeiten von Corona abläuft

Markus Fallenböck von Own360 hat an der virtuellen Hauptversammlung von Wienerberger teilgenommen. Für den brutkasten schildert er das Erlebnis.
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Die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger
Die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger (c) Wienerberger

Das Coronavirus verändert unser Leben in vielen Bereichen. Das gilt vor allem für Versammlungen, die nach wie vor stark eingeschränkt sind. So sind auch die Hauptversammlungen vieler Unternehmen betroffen, von denen viele traditionell im 2. Quartal stattfinden. Der österreichische Gesetzgeber hat Anfang April auf diese Ausnahmesituation reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sogenannte virtuelle Hauptversammlung geschaffen. Durch diese – in dieser Form völlig neue – Möglichkeit soll in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ein physisches Zusammentreffen von Aktionären sowie Vorständen und Aufsichtsräten vermieden werden, ohne dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wird.

Online-Premiere zur 151. Hauptversammlung

Soweit, so gut. Doch wie läuft so eine virtuelle Hauptversammlung nun in der Praxis ab? Das Own360 Team war natürlich bei einer der ersten dabei, und zwar bei der 151. Hauptversammlung der Wienerberger AG. Das Unternehmen hat sich nach Veröffentlichung der rechtlichen Vorgaben sehr rasch entschlossen, zum gewohnten Zeitpunkt Anfang Mai eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Diese Entscheidung steht dem Unternehmen frei. Wienerberger hätte auch, wie einige andere Unternehmen, die Hauptversammlung auf Ende 2020 verschieben können, wenn (wahrscheinlich) wieder klassische Präsenz-Versammlungen möglich sein werden. Der Preis dafür ist, dass wichtige Beschlüsse (über Entlastungen, Dividende, Kapitalmaßnahmen oder Besetzungen) auf etliche Monate hinaus verschoben werden.

Der Wienerberg wird zum Fernseh-Studio

Vorbereitung und Umsetzung der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai waren so eine sehr sportliche Sache. Denn dem Team aus Vorstand, Aufsichtsrat und Investor Relations Abteilung blieb nicht einmal vier Wochen für die Organisation der Hauptversammlung in dieser neuen Form. Und es gab praktisch keine Erfahrungswerte. Im neuen Hauptquartier  von Wienerberger wurde ein Raum adaptiert und quasi zum Fernseh-Studio umgebaut. In den Wochen davor wurde im Internet bekanntgeben, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuelle Hauptversammlung bestehen.

Stimmrechtsvertreter als Sprachrohr

Eine besondere Rolle üben die sogenannten Stimmrechtsvertreter aus. Denn bei der virtuellen Hauptversammlung ist vorgesehen, dass die Stimmabgabe, die Stellung eines Beschlussantrags und die Erhebung eines Widerspruchs nur durch diese erfolgen kann. Auch Wienerberger hat vier Vertreter dafür vorgeschlagen. Und nur diese waren vor Ort und haben so die Aktionäre vertreten.

Hauptversammlung goes digital

Pünktlich um 10:00 Uhr ging es dann per Livestream los. Aufgrund der Reisebeschränkungen wurde die Hauptversammlung vom stellvertretenden AR-Vorsitzenden Peter Steiner geleitet, der den Vorsitzenden Peter Johnson vertreten hat. Der Raum war natürlich entsprechend adaptiert und die Sitzordnung mit entsprechendem Sicherheitsabstand gestaltet.

Die Hauptversammlung fand auf Deutsch statt und wurde simultan auf Englisch übersetzt. Aktionäre konnten ihr Frage- und Auskunftsrecht direkt in der Hauptversammlung zu bestimmten „Fragefenstern“ ausüben, indem sie ihre Punkte per Mail an die Stimmrechtsvertreter sandten. Diese waren die ganze Zeit vor Ort und erreichbar und so das „Sprachrohr“ der Gesellschafter. Und natürlich lief auch die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger mit den üblichen Formalismen und Tagesordnungs-Punkten ab. Nach knapp 2,5 Stunden war die Versammlung beendet – und das zur Hälfte der Kosten einer klassischen Hauptversammlung.


Über den Autor

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen Fintech Own360 (früher Own Austria), das einen Standortfonds für private Anleger anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen etwa bei Styria Media Group und Verlagsgruppe News tätig.

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(c) Mercedes-Benz - Bernadette Frech, CEO von Instahelp.

“Unser Wert ist nicht abhängig von Leistung oder Produktivität. Gerade bei High-Performern sind Stigmen rund um mentale Gesundheit immer noch stark zu spüren und erschweren es, eine Balance zwischen Leistung und Gesundheit zu finden. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass wir immer noch gehemmt sind, über unsere Emotionen zu sprechen. Dabei können ausgelebte Emotionen beflügelnd und erfüllend sein – und zwar alle. Weil Selfcare mehr ist als Meditation, haben wir uns gefragt, wie man Leistung mit Gesundheit vereinbaren kann. Und wie erkennt man überhaupt, ob man selbst Gefahr läuft, die eigene Psyche aufs Spiel zu setzen?” Das sind die Fragen, die Mercedes-Benz und Instahelp, konkreter CEO und Testimonial Bernadette Frech, im Rahmen ihrer gestarteten Mental Health-Initiative zum Diskurs stellen und beantworten möchten.

Instahelp und das Burn-on

Dies wollen die Grazer Startup-Gründerin und der deutsche Automobilhersteller tun, indem sie dieses Thema nicht bloß kurzfristig und in ein paar Minuten ergründen, sondern Fakten aufbereiten und sich mit jenen High-Performern austauschen, die so oft mit der Gefahr mitlaufen, auszubrennen.

Die Komplexität von Mental Health ist vielen in der Startup-Szene nicht erst seit der Gründung von Instahelp bekannt, auch nicht durch das gefühlte Erstarken von Enttabuisierung, was die psychische Komponente von Innovator:innen betrifft, sondern es ist etwas, dass ironischerweise durch den Begriff “Burn-out” den Weg in die Mitte der Gesellschaft gefunden hat. Man kennt ihn, man weiß, dass er zum Felde der mentalen Gesundheit gehört und man akzeptiert Personen, die offen damit umgehen, als mutig.

Was man allerdings bei diesem, nennen wir es neuem Verständnis für das, was früher als Schwäche oder Faulheit bezeichnet wurde, nicht gewahr ist, ist ein anderer Begriff, der vor dem Ausbrennen kommt. Als Testimonial erwähnt Bernadette Frech in diesem Video die Worte “Burn-On” – ein Zustand der chronischen Überbelastung, ohne dabei zusammenzubrechen.

Emotionen als Treiber

Weiters nennt sie Wut einen “Treiber für positive Veränderung”, plädiert dafür, sich mit positiven wie negativen Emotionen auseinanderzusetzen, sie zu managen und Coping-Strategien zu entwickeln. Oder anders gesagt und dem gemeinsamen Motto treu: einen “Sense of Self” zu entwickeln.

“Als CEO von Instahelp freue ich mich total, als Testimonial für die aktuelle Mercedes-Benz Österreich Kampagne die Stimme für Mental Health zu sein”, sagt Frech zu ihrer Rolle in der neuen Initiative. “Mit der von Mercedes-Benz Österreich initiierten Kampagne ‘Sense of Self’ gilt es, Stigmen um mentale Gesundheit hinter uns zu lassen. Gründer:innen sind typische High-Performer. Gerade deswegen sind sie von mentalen Gesundheitsproblemen betroffen. Sie gehen Risiken ein, arbeiten unter Unsicherheit, erleben sozialen Druck und sind oft mit Scheitern konfrontiert. Ein mental starkes Mindset kann hier helfen. Wir möchten mit der Initiative auch Gründer:innen dabei helfen, ihren ‘Sense of Self’ zu finden.”

Interessierte können mehr über die Mercedes-Instahelp-Initiative im Rahmen des Fifteen Seconds Festivals von 5. bis 7. Juni in Graz erfahren, wo beide Partner das Thema “Balance zwischen Leistung und Gesundheit” etwas mehr in den Mittelpunkt der Startup-Szene rücken wollen.

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AI Summaries

Wie eine virtuelle Hauptversammlung in Zeiten von Corona abläuft

  • Das Coronavirus verändert unser Leben in vielen Bereichen. Das gilt vor allem für Versammlungen, die nach wie vor stark eingeschränkt sind.
  • So sind auch die Hauptversammlungen vieler Unternehmen betroffen, von denen viele traditionell im 2. Quartal stattfinden.
  • Der österreichische Gesetzgeber hat Anfang April auf diese Ausnahmesituation reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sogenannte virtuelle Hauptversammlung geschaffen.
  • Durch diese – in dieser Form völlig neue – Möglichkeit soll in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ein physisches Zusammentreffen von Aktionären sowie Vorständen und Aufsichtsräten vermieden werden, ohne dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wird.

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