28.10.2019

Richard Bransons Virgin Galactic: Space-Aktien ab heute verfügbar

Das Weltraumunternehmen von Richard Branson, Virgin Galactic, hat verkündet, dass der Handel seiner Stammaktien, Einheiten und Optionsscheine an der New Yorker Börse ab 28. Oktober möglich ist. Dazu bediente man sich einer "Abkürzung".
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Virgin Galactic, Richard Branson, Weltall, Weltall, All, Börse, NYSE
(c) Virgin Galactic 2018

Virgin Galactic, das Luft- und Raumfahrtunternehmen von Richard Branson, und die Holdinggesellschaft Social Capital Hedosophia gaben am 26. Oktober den Abschluss ihres bereits angekündigten Unternehmenszusammenschlusses bekannt. Das daraus resultierende Unternehmen heißt Virgin Galactic Holdings. Dieser Deal brachte Virgin nicht nur 800 Millionen US-Dollar ein, um das Ziel zu erreichen, Kunden im Jahr 2020 in den Weltraum zu schicken. Die Fusion mit dem bereits an der börsennotierten Unternehmen ist eine Art „Abkürzung“, mit der man nun ohne eigenen IPO im NYSE handelbar ist. Damit ist die Space-Firma nun das erste börsennotierte kommerzielle Unternehmen für bemannte Raumfahrt.

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„Neue Ära für Raumfahrtindustrie“

„Heute beginnt für die Raumfahrtindustrie eine neue Ära. Virgin Galactic hat bereits einige wichtige Meilensteine ​​im Weltraum gesetzt, darunter das Versenden des ersten Testpassagiers an Bord eines kommerziellen Vehikels ins Weltall. Jetzt, da Virgin Galactics ein börsennotiertes Unternehmen ist, kann jeder in ein Raumfahrtunternehmen investieren, das danach strebt, den Markt wirklich zu verändern und Teil der aufregenden kommerziellen Raumfahrtindustrie zu sein“, sagt George Whitesides, CEO von Virgin Galactic Holdings.

Bereits 600 Leute auf Warteliste von Virgin Galactic

Virgin Galactic, dessen Aktienkürzel SPCE lautet, hat bereits Kundenreservierungen von mehr als 600 Personen in 60 Ländern, was einem Gesamtvolumen von rund 80 Millionen US-Dollar an gesammelten Einlagen und einem potenziellen Umsatz von über 120 Millionen US-Dollar entspricht.

Für 250.000 US-Dollar ins All

Interessierte können für 250.000 US-Dollar ein Ticket ins All und zurück buchen. Das Touristen-Raumschiff trägt den Namen VSS Unity und wird in ungefähr 15 Kilometern Höhe von einem Trägerflugzeug abgekoppelt. Nach der Zündung der Rakete wird es dann ins Weltall geschickt. In 80 Kilometer über der Erde verweilt es kurz, bis es wieder in die Erdatmosphäre eindringt, zurück zur Erde gleitet und wie ein gewöhnliches Flugzeug auf einer Landebahn landet.

Richard Branson: „Schnell wachsender Raumfahrtmarkt“

Virgin Galactic-Gründer Richard Branson dazu: „Mit unserem firmeneigenen Raumfahrtsystem, dem speziellen Luftraumzugang bei Spaceport America, einer weltweit anerkannten Marke und einem breiten Investoreninteresse ist Virgin Galactic meiner Meinung nach ideal positioniert, um vom schnell wachsenden kommerziellen Raumfahrtmarkt in Milliardenhöhe zu profitieren. Und letztendlich Tausenden neuen Astronauten Raum zu eröffnen. Heute haben wir eine Mission erfüllt, und da wir immer mehr zukünftige Astronauten in den Weltraum bringen, freuen wir uns auf die Zukunft“.


⇒ Zur Webseite des Space-Unternehmens

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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