25.03.2021

Statt Lockdown: Gewerbeverein will Gastro-Öffnung gegen die Pandemie

In einer Aussendung schießt ÖGV-Präsident Peter Lieber scharf gegen die Regierung und bringt einen auf den ersten Blick paradoxen Vorschlag.
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Vierter Lockdown: ÖGV-Präsident Peter Lieber kritisiert die Regierung scharf
© LieberLieber: ÖGV-Präsident Peter Lieber kritisiert die Regierung anlässlich des vierten Lockdowns scharf

Seit gestern ist klar: Auf Österreich – zumindest auf den Osten – kommt ein vierter Lockdown zu – allerdings nur ein sehr kurzer von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern. Begründet wurde dies von Gesundheitsminister Rudolf Anschober und den Landeshauptleuten der Ostregion mit der Lage in den Intensivstationen, die wegen Covid-19-Patienten bereits nahe an den Kapazitätsgrenzen sind.

Vierter Lockdown: Gewerbeverein-Präsident Lieber “nur noch zornig”

Die Kritik an den Maßnahmen ließ – wie immer – nicht lange auf sich warten. Besonders pointiert äußerte sich nun Peter Lieber, Präsident des Österreichischen Gewerbevereins (ÖGV) in einer Aussendung. Dort kritisiert er unter anderem “miserables Krisenmanagement”, “kapitale Fehler in der Beschaffung von Impfungen und Tests”, “verzweifelte Maßnahmen” und “erbärmlich geschwurbelte Pressekonferenzen”.

“Wochenlang ist nichts passiert – und jetzt hat die Regierung keine andere Idee als Lockdown Nummer vier? – Das kann es wohl nicht sein”, schreibt Lieber in der dreiseitigen Abrechnung mit der Regierung. “Diese Hü-hott-Politik ist nicht nachvollziehbar und macht nur noch zornig”. Die Unternehmen unterscheide von der Bundesregierung, dass sie seit einem Jahr jede präventive Maßnahme gesetzt hätten, die zum jeweiligen Zeitpunkt möglich gewesen sei. Der ÖGV-Päsident fordert daher, dass die heimischen Betriebe stärker ins Krisenmanagement eingebunden werden.

“Virologisch sinnbefreites Lockdownchen”

Den nun verkündeten Lockdown bezeichnet Lieber als “ein virologisch sinnbefreites Lockdownchen”, das zeige, “dass die Bundesregierung vollkommen blank und schon länger nicht mehr Herr der Lage ist”. Ein so kurzer vierter Lockdown sei “ein fauler Kompromiss, der niemandem etwas bringt: Zu spät, zu zögerlich, zu kurz”. Die “beiden zentralen Punkte” – Impfen und Testen – sieht der ÖGV-Präsident von der Politik “nicht ordentlich realisiert”.

Hotellerie-, Kultur- und Gastro-Öffnung zur Corona-Bekämpfung

Im Sinne der geforderten Einbindung der Unternehmen in die Strategie und das Krisenmanagement wartet der Gewerbeverein in seiner Aussendung mit einem auf den ersten Blick paradoxen Vorschlag auf: “Wenn so viele Tests wie nur möglich durchgeführt werden sollen, dann braucht es, neben deren Bereitstellung, erheblich mehr Anreize zum Mitmachen. Der ÖGV empfiehlt daher eine unmittelbare Öffnung aller noch geschlossenen Gastronomie-, Hotellerie- und Kulturbetriebe – bei entsprechend stark ausgedünnten Sitzplätzen mit einem Corona-Präventionskonzept”. Bei Zutritt müsse, wie bei Friseuren, ein gültiger Test vorgewiesen werden. Die Kontrolle obliegt in dem Vorschlag den Betrieben, eine stichprobenartige Prüfung durch Behörden mit substanziellen Sanktionen sei “ausdrücklich erwünscht”.

Gegen Ende seines Textes packt Lieber noch eine Metapher aus: “Es heißt, man soll beim Queren des Flusses die Pferde nicht wechseln. Wenn diese aber unbeirrt dem Wasserfall zustreben, muss man sie ziehen lassen und sich selbst retten. Alles andere wäre Selbstmord”.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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