25.03.2021

Statt Lockdown: Gewerbeverein will Gastro-Öffnung gegen die Pandemie

In einer Aussendung schießt ÖGV-Präsident Peter Lieber scharf gegen die Regierung und bringt einen auf den ersten Blick paradoxen Vorschlag.
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Vierter Lockdown: ÖGV-Präsident Peter Lieber kritisiert die Regierung scharf
© LieberLieber: ÖGV-Präsident Peter Lieber kritisiert die Regierung anlässlich des vierten Lockdowns scharf

Seit gestern ist klar: Auf Österreich – zumindest auf den Osten – kommt ein vierter Lockdown zu – allerdings nur ein sehr kurzer von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern. Begründet wurde dies von Gesundheitsminister Rudolf Anschober und den Landeshauptleuten der Ostregion mit der Lage in den Intensivstationen, die wegen Covid-19-Patienten bereits nahe an den Kapazitätsgrenzen sind.

Vierter Lockdown: Gewerbeverein-Präsident Lieber „nur noch zornig“

Die Kritik an den Maßnahmen ließ – wie immer – nicht lange auf sich warten. Besonders pointiert äußerte sich nun Peter Lieber, Präsident des Österreichischen Gewerbevereins (ÖGV) in einer Aussendung. Dort kritisiert er unter anderem „miserables Krisenmanagement“, „kapitale Fehler in der Beschaffung von Impfungen und Tests“, „verzweifelte Maßnahmen“ und „erbärmlich geschwurbelte Pressekonferenzen“.

„Wochenlang ist nichts passiert – und jetzt hat die Regierung keine andere Idee als Lockdown Nummer vier? – Das kann es wohl nicht sein“, schreibt Lieber in der dreiseitigen Abrechnung mit der Regierung. „Diese Hü-hott-Politik ist nicht nachvollziehbar und macht nur noch zornig“. Die Unternehmen unterscheide von der Bundesregierung, dass sie seit einem Jahr jede präventive Maßnahme gesetzt hätten, die zum jeweiligen Zeitpunkt möglich gewesen sei. Der ÖGV-Päsident fordert daher, dass die heimischen Betriebe stärker ins Krisenmanagement eingebunden werden.

„Virologisch sinnbefreites Lockdownchen“

Den nun verkündeten Lockdown bezeichnet Lieber als „ein virologisch sinnbefreites Lockdownchen“, das zeige, „dass die Bundesregierung vollkommen blank und schon länger nicht mehr Herr der Lage ist“. Ein so kurzer vierter Lockdown sei „ein fauler Kompromiss, der niemandem etwas bringt: Zu spät, zu zögerlich, zu kurz“. Die „beiden zentralen Punkte“ – Impfen und Testen – sieht der ÖGV-Präsident von der Politik „nicht ordentlich realisiert“.

Hotellerie-, Kultur- und Gastro-Öffnung zur Corona-Bekämpfung

Im Sinne der geforderten Einbindung der Unternehmen in die Strategie und das Krisenmanagement wartet der Gewerbeverein in seiner Aussendung mit einem auf den ersten Blick paradoxen Vorschlag auf: „Wenn so viele Tests wie nur möglich durchgeführt werden sollen, dann braucht es, neben deren Bereitstellung, erheblich mehr Anreize zum Mitmachen. Der ÖGV empfiehlt daher eine unmittelbare Öffnung aller noch geschlossenen Gastronomie-, Hotellerie- und Kulturbetriebe – bei entsprechend stark ausgedünnten Sitzplätzen mit einem Corona-Präventionskonzept“. Bei Zutritt müsse, wie bei Friseuren, ein gültiger Test vorgewiesen werden. Die Kontrolle obliegt in dem Vorschlag den Betrieben, eine stichprobenartige Prüfung durch Behörden mit substanziellen Sanktionen sei „ausdrücklich erwünscht“.

Gegen Ende seines Textes packt Lieber noch eine Metapher aus: „Es heißt, man soll beim Queren des Flusses die Pferde nicht wechseln. Wenn diese aber unbeirrt dem Wasserfall zustreben, muss man sie ziehen lassen und sich selbst retten. Alles andere wäre Selbstmord“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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