19.11.2021

Vierter harter Lockdown & Impfpflicht fix: Alle Infos zu Wirtschaftshilfen

Die österreichische Bundesregierung kündigte im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz am Tiroler Achensee am Vormittag einen bundesweiten Lockdown an, der ab kommenden Montag in Kraft treten wird. Der Brutkasten liefert einen Überblick zu allen bislang bekannten Details – angefangen von Regelungen für den Arbeitsplatz bis hin zu Wirtschaftshilfen.
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Finanzminister Gernot Blümel zur steuerlichen Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Hinweis: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Stand: 19.11.2021, 12:50

Österreich führt ab Februar 2022 eine bundesweite Impfpflicht gegen das Coronavirus ein. Ab Montag, 22. November 2021, gibt es außerdem einen bundesweiten Lockdown, der nach zehn Tagen evaluiert wird und bis 13. Dezember für Geimpfte und Ungeimpfte gelten soll. Das gab Bundeskanzler Alexander Schallenberg am Freitag im Zuge einer Pressekonferenz zur Landeshauptleutekonferenz bekannt. Finanzminister Gernot Blümel kündigte die Wiederaufnahme von Wirtschaftshilfen an – Ausfallbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds werden wieder aktiviert.

Nach 13. Dezember soll der Lockdown für Ungeimpfte aufrecht bleiben, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erläuterte. Ab Montag gibt es also Ausgangsbeschränkungen für alle Menschen in Österreich. Das Zuhause verlassen darf man wieder nur aus den bekannten Ausnahmegründen*. Schulen und Kindergärten bleiben laut Mückstein “grundsätzlich offen”. Am Arbeitsplatz gilt wie in allen geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Dazu heißt es von Mückstein: “Die FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet und gilt ab Montag in allen geschlossenen Räumen und am Arbeitsplatz, außer es gibt sonst Schutzvorrichtungen.” “Wo möglich” solle man auf Home Office umstellen. “Berufliche Zwecke” sind aber nach wie vor einer der Gründe, das Zuhause zu verlassen.

* Die Ausnahmegründe definiert Mückstein in der Pressekonferenz wie folgt: “Gründe zum Verlassen der Wohnung sind die bereits bekannten Ausnahmen: Abwendung von Gefahren für Leib und Leben sowie Eigentum, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung und für unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege.”

Handel rechnet mit massiven Verlusten

Durch den erneuten Lockdown werden Wirtschaftshilfen wieder dringender notwendig. Der Handelsverband rechnete bereits durch den Lockdown für Ungeimpfte mit Umsatzverlusten von bis zu 350 Millionen Euro pro Woche. In Oberösterreich könnten betroffene Händler bei einem kompletten Lockdown 140 Millionen Euro verlieren, in Salzburg 75 Millionen Euro – wie der Handelsverband vorrechnete. “Pro Lockdown-Woche rechnen wir in den beiden Bundesländern mit einem Umsatzausfall von 215 Millionen Euro”, so Handelsverband-Chef Rainer Will, der davon ausgeht, dass der Lockdown wieder Online-Giganten wie Amazon in die Hände spielen wird.

Lockdown: Diese Wirtschaftshilfen gibt es

Finanzminister Gernot Blümel hatte bereits angekündigt, dass Wirtschaftshilfen wieder verstärkt zur Verfügung gestellt werden würden. Nach wie vor bis Jahresende aktiv ist der Fixkostenzuschuss, in der Gastronomie gibt es nach wie vor die Umsatzsteuerermäßigung. Derzeit gilt bei der Kurzarbeit die Phase 5, die eine Reduktion auf 50 Prozent ermöglicht. Das wird für den neuen Lockdown wieder ausgeweitet. Wie Arbeitsminister Martin Kocher am Freitag ankündigte, wird vorerst bis Jahresende wieder eine Reduktion auf null Prozent möglich sein – für alle Betriebe, die von behördlichen Schließungen betroffen sind. Für Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem besonders schweren Verlauf gerechnet werden kann, soll wieder eine Dienstfreistellung möglich sein, wenn kein Homeoffice möglich ist. Mit einem Risikoattest ist diese wieder ab Montag, 22. November 2021, möglich, sagte Kocher.

Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds

Wieder aktiviert wird der Ausfallsbonus, der von November bis März 2022 bereit stehen soll. Grundlage ist wieder ein Umsatzeinbruch von 40 Prozent, diesmal im Vergleich zu 2019, also vor der Pandemie. Die Ersatzrate liegt bei 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs. Der Rahmen für den Ausfallsbonus liegt nach einer Erweiterung des Rahmens durch die EU-Kommission nun bei 2,3 Millionen Euro. Die Erfahrung zeige, dass der Ausfallsbonus wahrscheinlich 700 Millionen Euro pro Monat kosten werde, so Blümel am Freitag.

Der Verlustersatz wird ebenfalls bis März verlängert. Auch hier gilt ein Verlust von 40 Prozent im Vergleich zu 2019. Ersetzt werden 70 bis 90 Prozent des Verlustes, je nach Größe des Unternehmens, bis maximal 12 Millionen Euro. Die Kosten für diese Maßnahme seien noch nicht abschätzbar, weil sie noch laufe.

Der Härtefallfonds wird neu aufgelegt und bringt bei einem Verlust von 40 Prozent eine Ersatzrate von 80 Prozent des Netto-Einkommens. Garantien und Stundungen werden bis Juni 2022 verlängert. Im letzten Lockdown kostete der Härtefallfonds laut Blümel ungefähr 100 Millionen Euro monatlich.

2022 weniger Budget für Coronakrisen-Bewältigung

Bei den Budgetverhandlungen im Nationalrat am Donnerstag sprachen sich ÖVP und Grüne mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag für eine Fortsetzung der Wirtschaftshilfen aus. Sie ersuchen die Regierung darin, rasch geeignete Unterstützungsmaßnahmen für österreichische Betriebe vorzulegen, um so Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.

Die Regierung sieht im Haushaltsentwurf für 2022 3,9 Mrd. € für die unmittelbare Krisenbewältigung vor. Im Jahr 2021 waren es noch 13,7 Mrd. €. Rund 2 Mrd. € sieht das Budget für das Jahr 2022 an Ausgaben im Kapitel Wirtschaft vor. Für die Abwicklung der COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen sind im Wirtschaftsbudget 1,5 Mrd. € enthalten. “Wir haben eine Überschreitungsermächtigung von 5 Mrd. Euro für das nächste Jahr vorgesehen”, erläuterte Blümel am Freitag. Im Finanzrahmen bis 2025 seien 9 Mrd. Euro für Covid-Bekämpfungsmaßnahmen vorgesehen.

Keine Home-Office Pflicht

Eine Home-Office-Pflicht wird es laut dem Bundeskanzler nicht geben. “Es handelt sich um die gleiche Regelung, die wir schon früher hatten”, so Schallenberg. Hier bestreitet Österreich einen anderen Weg als beispielsweise Deutschland. Während in unserem Nachbarland die Rückkehr der Home-Office-Pflicht geplant ist – sie war Ende Juni ausgelaufen – wurde eine derartige Regelung seit dem Ausbruch der Pandemie in Österreich noch nie getroffen.

Gegen Mittag konkretisierte Arbeitsminister Kocher die Begründung der Bundesregierung: “Wir hatten gestern ein sehr ausführliches Gespräch mit den Sozialpartnern. Sie haben uns versichert, dass sie sich für die Nutzung von Home Office einsetzen, aber keine Pflicht haben wollen.” Eine verpflichtende Maßnahme sei für beide Seiten laut dem Arbeitsminister schwer umzusetzen. “Wir wissen, dass es maximal 40 Prozent gibt, die Home-Office in Anspruch nehmen können”, so Kocher. 

Am Arbeitsplatz soll die bereits bestehende 3G-Regel und zusätzlich eine Maskenpflicht gelten. Allerdings müssten hierfür laut Kocher in den nächsten Tagen die Testkapaziäten weiter ausgeweitet werden. Bereits in der Vergangenheit übten Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter Kritik, da die Testinfrastruktur für PCR-Tests in gewissen Regionen in Österreich nicht ausreichend sei und es zu langen Wartezeiten komme.

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Ivo Zekic, Gründer von Pplace (c) Pplace

Man könnte meinen, dieses junge Wiener Startup operiert unter dem Motto “Parken statt warten”. Mit seiner frisch gelaunchten App, die im Apple-App-Store erhältlich ist, möchte sich das Startup Pplace einem Problem widmen, das vor allem PKW-Fahrer:innen in urbanen Regionen betrifft: Die Parkplatz-Suche.

Parkplatz suchen, finden und weitergeben

Dafür hat Ivo Zekic, Gründer und Geschäftsführer, eine App entwickelt, die er als “legale Lösung zur Parkplatz-Weitergabe” kommuniziert. Gerade in urbanen Gebieten seien “öffentliche Parkplätze Mangelware” heißt es vom Gründer.

Um seinen Parkplatz “rechtlich sicher” per App weitergeben zu können, müssen sich PKW-Besitzer:innen zunächst in der Pplace-App registrieren. Anschließend kann man den Service der App nutzen, konkret: Die Plattform zeigt freie Stellplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem gewünschten Umkreis.

Nutzende können bei der virtuellen Parkplatz-Suche Filter verwenden – unter anderem nach Größe, optional nach Anrainer-, Längs- oder Querparkplätzen. Ist der optimale und freie Parkplatz gefunden, wird dieser ausgewählt.

Parkplatz-Tausch für fünf Euro

Umgekehrt sei es Nutzer:innen indes möglich, seinen eigenen Stellplatz zum Tausch anbieten zu können. Der “Parkplatz-Anbieter” sieht dabei seinen Tauschpartner “in der App über eine Straßenkarte in Echtzeit kommen”, heißt es weiter. Dabei sollen überdies alle wesentlichen Details der Fahrzeuge übermittelt werden. Sobald der Fahrzeuglenker vor Ort eintrifft, wird der Stellplatz für ihn freigegeben, erklärt Founder Zekic.

Sollte etwas nicht klappen, soll der Pplace-Administrator als Problemlöser verfügbar sein. Für den Tauschservice zahlt der Stellplatz-Suchende fünf Euro. Davon gehen vier Euro auf das App-Konto des Parkplatz-Anbieters. Ein Euro bleibt beim App-Betreiber. Etwaige Kurzparkgebühren sind selbstständig zu entrichten, heißt es vonseiten des Founders.

Die Plattform soll vorerst in Wien starten und in naher Zukunft auf ganz Österreich ausgeweitet werden, heißt es vonseiten des Founders. Zekic ist alleiniger Eigentümer der App. Pplace ist bislang ein Einzelunternehmen.

“Der Tausch ist erlaubt”

“Der Grundgedanke hinter dieser Plattform ist nicht, mit dem Inserieren von Parkplätzen viel Geld zu verdienen”, meint Pplace-Gründer Zekic. Daher sei das Anbieten von Abstellflächen auf drei Stück pro Tag begrenzt: “Im Idealfall sollte man mit dem aufgebauten Guthaben wieder Parkplätze für sich selbst eintauschen.” Die Idee zur App kam dem Wiener schon vor Jahren, als er selbst verzweifelt auf Parkplatzsuche war.

“Laut Straßenverkehrsordnung ist das Blockieren von Parkplätzen auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Gegenständen oder mithilfe von Personen zwar verboten”, erklärt Ivo Zekic, gibt aber im selben Atemzug Entwarnung: “Der Tausch mit einem Fahrzeug, wenn das andere kommt, ist erlaubt.” Aktuell zählt die App schon registrierte Nutzer:innen.

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