19.11.2021

Vierter harter Lockdown & Impfpflicht fix: Alle Infos zu Wirtschaftshilfen

Die österreichische Bundesregierung kündigte im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz am Tiroler Achensee am Vormittag einen bundesweiten Lockdown an, der ab kommenden Montag in Kraft treten wird. Der Brutkasten liefert einen Überblick zu allen bislang bekannten Details – angefangen von Regelungen für den Arbeitsplatz bis hin zu Wirtschaftshilfen.
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Finanzminister Gernot Blümel zur steuerlichen Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Hinweis: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Stand: 19.11.2021, 12:50

Österreich führt ab Februar 2022 eine bundesweite Impfpflicht gegen das Coronavirus ein. Ab Montag, 22. November 2021, gibt es außerdem einen bundesweiten Lockdown, der nach zehn Tagen evaluiert wird und bis 13. Dezember für Geimpfte und Ungeimpfte gelten soll. Das gab Bundeskanzler Alexander Schallenberg am Freitag im Zuge einer Pressekonferenz zur Landeshauptleutekonferenz bekannt. Finanzminister Gernot Blümel kündigte die Wiederaufnahme von Wirtschaftshilfen an – Ausfallbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds werden wieder aktiviert.

Nach 13. Dezember soll der Lockdown für Ungeimpfte aufrecht bleiben, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erläuterte. Ab Montag gibt es also Ausgangsbeschränkungen für alle Menschen in Österreich. Das Zuhause verlassen darf man wieder nur aus den bekannten Ausnahmegründen*. Schulen und Kindergärten bleiben laut Mückstein „grundsätzlich offen“. Am Arbeitsplatz gilt wie in allen geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Dazu heißt es von Mückstein: „Die FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet und gilt ab Montag in allen geschlossenen Räumen und am Arbeitsplatz, außer es gibt sonst Schutzvorrichtungen.“ „Wo möglich“ solle man auf Home Office umstellen. „Berufliche Zwecke“ sind aber nach wie vor einer der Gründe, das Zuhause zu verlassen.

* Die Ausnahmegründe definiert Mückstein in der Pressekonferenz wie folgt: „Gründe zum Verlassen der Wohnung sind die bereits bekannten Ausnahmen: Abwendung von Gefahren für Leib und Leben sowie Eigentum, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung und für unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege.“

Handel rechnet mit massiven Verlusten

Durch den erneuten Lockdown werden Wirtschaftshilfen wieder dringender notwendig. Der Handelsverband rechnete bereits durch den Lockdown für Ungeimpfte mit Umsatzverlusten von bis zu 350 Millionen Euro pro Woche. In Oberösterreich könnten betroffene Händler bei einem kompletten Lockdown 140 Millionen Euro verlieren, in Salzburg 75 Millionen Euro – wie der Handelsverband vorrechnete. “Pro Lockdown-Woche rechnen wir in den beiden Bundesländern mit einem Umsatzausfall von 215 Millionen Euro”, so Handelsverband-Chef Rainer Will, der davon ausgeht, dass der Lockdown wieder Online-Giganten wie Amazon in die Hände spielen wird.

Lockdown: Diese Wirtschaftshilfen gibt es

Finanzminister Gernot Blümel hatte bereits angekündigt, dass Wirtschaftshilfen wieder verstärkt zur Verfügung gestellt werden würden. Nach wie vor bis Jahresende aktiv ist der Fixkostenzuschuss, in der Gastronomie gibt es nach wie vor die Umsatzsteuerermäßigung. Derzeit gilt bei der Kurzarbeit die Phase 5, die eine Reduktion auf 50 Prozent ermöglicht. Das wird für den neuen Lockdown wieder ausgeweitet. Wie Arbeitsminister Martin Kocher am Freitag ankündigte, wird vorerst bis Jahresende wieder eine Reduktion auf null Prozent möglich sein – für alle Betriebe, die von behördlichen Schließungen betroffen sind. Für Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem besonders schweren Verlauf gerechnet werden kann, soll wieder eine Dienstfreistellung möglich sein, wenn kein Homeoffice möglich ist. Mit einem Risikoattest ist diese wieder ab Montag, 22. November 2021, möglich, sagte Kocher.

Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds

Wieder aktiviert wird der Ausfallsbonus, der von November bis März 2022 bereit stehen soll. Grundlage ist wieder ein Umsatzeinbruch von 40 Prozent, diesmal im Vergleich zu 2019, also vor der Pandemie. Die Ersatzrate liegt bei 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs. Der Rahmen für den Ausfallsbonus liegt nach einer Erweiterung des Rahmens durch die EU-Kommission nun bei 2,3 Millionen Euro. Die Erfahrung zeige, dass der Ausfallsbonus wahrscheinlich 700 Millionen Euro pro Monat kosten werde, so Blümel am Freitag.

Der Verlustersatz wird ebenfalls bis März verlängert. Auch hier gilt ein Verlust von 40 Prozent im Vergleich zu 2019. Ersetzt werden 70 bis 90 Prozent des Verlustes, je nach Größe des Unternehmens, bis maximal 12 Millionen Euro. Die Kosten für diese Maßnahme seien noch nicht abschätzbar, weil sie noch laufe.

Der Härtefallfonds wird neu aufgelegt und bringt bei einem Verlust von 40 Prozent eine Ersatzrate von 80 Prozent des Netto-Einkommens. Garantien und Stundungen werden bis Juni 2022 verlängert. Im letzten Lockdown kostete der Härtefallfonds laut Blümel ungefähr 100 Millionen Euro monatlich.

2022 weniger Budget für Coronakrisen-Bewältigung

Bei den Budgetverhandlungen im Nationalrat am Donnerstag sprachen sich ÖVP und Grüne mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag für eine Fortsetzung der Wirtschaftshilfen aus. Sie ersuchen die Regierung darin, rasch geeignete Unterstützungsmaßnahmen für österreichische Betriebe vorzulegen, um so Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.

Die Regierung sieht im Haushaltsentwurf für 2022 3,9 Mrd. € für die unmittelbare Krisenbewältigung vor. Im Jahr 2021 waren es noch 13,7 Mrd. €. Rund 2 Mrd. € sieht das Budget für das Jahr 2022 an Ausgaben im Kapitel Wirtschaft vor. Für die Abwicklung der COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen sind im Wirtschaftsbudget 1,5 Mrd. € enthalten. „Wir haben eine Überschreitungsermächtigung von 5 Mrd. Euro für das nächste Jahr vorgesehen“, erläuterte Blümel am Freitag. Im Finanzrahmen bis 2025 seien 9 Mrd. Euro für Covid-Bekämpfungsmaßnahmen vorgesehen.

Keine Home-Office Pflicht

Eine Home-Office-Pflicht wird es laut dem Bundeskanzler nicht geben. “Es handelt sich um die gleiche Regelung, die wir schon früher hatten”, so Schallenberg. Hier bestreitet Österreich einen anderen Weg als beispielsweise Deutschland. Während in unserem Nachbarland die Rückkehr der Home-Office-Pflicht geplant ist – sie war Ende Juni ausgelaufen – wurde eine derartige Regelung seit dem Ausbruch der Pandemie in Österreich noch nie getroffen.

Gegen Mittag konkretisierte Arbeitsminister Kocher die Begründung der Bundesregierung: “Wir hatten gestern ein sehr ausführliches Gespräch mit den Sozialpartnern. Sie haben uns versichert, dass sie sich für die Nutzung von Home Office einsetzen, aber keine Pflicht haben wollen.” Eine verpflichtende Maßnahme sei für beide Seiten laut dem Arbeitsminister schwer umzusetzen. “Wir wissen, dass es maximal 40 Prozent gibt, die Home-Office in Anspruch nehmen können”, so Kocher. 

Am Arbeitsplatz soll die bereits bestehende 3G-Regel und zusätzlich eine Maskenpflicht gelten. Allerdings müssten hierfür laut Kocher in den nächsten Tagen die Testkapaziäten weiter ausgeweitet werden. Bereits in der Vergangenheit übten Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter Kritik, da die Testinfrastruktur für PCR-Tests in gewissen Regionen in Österreich nicht ausreichend sei und es zu langen Wartezeiten komme.

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Jedes Jahr veranstaltet der Science Park Graz die Start-up Idea Competition, um Innovator:innen aus diversen Branchen und allen Altersgruppen zusammenzubringen. Auch 2025 können Gründer:innen und alle, die es werden wollen, ihre Ideen und Lösungen für verschiedenste Bereiche entwickeln, ihre Träume verwirklichen und dabei auch ein ordentliches Preisgeld gewinnen.

Ziel ist es, Gründer:innen und angehende Entrepreneure schon in einer frühen Phase zu unterstützen und ihnen den Weg zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell zu ebnen. Die Einreichphase zur diesjährigen Start-up Idea Competition geht noch bis zum 28. Februar 2025.

Neue Chancen für visionäre Geschäftsideen

Insgesamt vergibt der Science Park Graz 12.000 Euro an Preisgeldern für die innovativsten Gründungsideen. Aus jeder der fünf Kategorien wird eine Sieger-Idee gekürt, die mit einem Preisgeld von 2.000 Euro ausgezeichnet wird.

Außerdem wird es dieses Jahr eine Spezialkategorie namens „Climate Positive Solutions“ geben: Jede eingereichte Idee hat damit zusätzlich die Chance auf weitere 2.000 Euro, wenn sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Nach Abschluss der Bewerbungsphase werden aus jeder Kategorie die besten Ideen ausgewählt und anschließend im April 2025 nach Graz eingeladen, um ihr Konzept in einem drei-minütigen Pitch vor einer Jury zu präsentieren. Noch am selben Abend werden die Gewinner:innen im Rahmen einer Zeremonie bekannt gegeben. Auch alle Teilnehmer:innen sind zur feierlichen Veranstaltung und begleitendem Networking eingeladen.

Wer kann teilnehmen?

Sowohl Einzelpersonen, Teams oder junge Start-ups aus allen Branchen sind eingeladen, ihre Geschäftsidee bei der Idea Competition einzureichen. Sei es eine bahnbrechende Technologie, ein nachhaltiges Konzept, ein neues Produkt oder eine innovative Dienstleistung: Wichtig ist, dass die Idee noch in der Vorgründungs- oder der frühen Gründungsphase steckt.

Willkommen sind innovative Ideen aus allen Bereichen – nicht nur technische Lösungen. Die Jury achtet auf unternehmerische Kreativität und Innovation ohne Grenzen. „Wir werten den Grad an Innovation, Anwendbarkeit, Marktpotential und natürlich Originalität“, sagt Martin Mössler, Managing Director des Science Park Graz und Mitglied der Jury, zum Bewertungskatalog.

Geschäftsideen können in den folgenden fünf Kategorien eingereicht werden:

  • Energy & Environment
  • Mobitlity
  • Health & Life Science
  • Digital Economy & ICT
  • Space

Alle Teilnehmer:innen können auch mehr als eine Idee einreichen – allerdings in unterschiedlichen Kategorien.

Strenger Schutz des geistigen Eigentums

Der Science Park Graz legt indes großen Wert auf den Schutz des geistigen Eigentums. Insofern wird jede eingereichte Idee durch eine Geheimhaltungsvereinbarung – ein sogenanntes „Non Disclosure Agreement“ (NDA) – geschützt. Dieser unterliegt die Jury genauso wie alle Mitarbeiter:innen des Science Park Graz.

Dahingehend versichert der Science Park Graz, lediglich die von den Teilnehmer:innen genehmigten Informationen über ihre Idee zu veröffentlichen. Sämtliche Details, die im Rahmen der Bewerbung übermittelt werden, dienen ausschließlich der Bewertung. Vorab findet eine strenge Abstimmung statt, in der die zu veröffentlichen Informationen klar definiert werden. Auch die Rechte an der eingereichten Idee gehen durch die Teilnahme nicht verloren.

Bewerbung und Ablauf im Detail

  • Einreichphase: Bis zum 28. Februar 2025 kannst du dich über das Online-Formular auf der Website des Science Park Graz anmelden. Neben einer kurzen Beschreibung deiner Geschäftsidee solltest du auch die wichtigsten Eckdaten (z. B. Teamstruktur, Marktpotenzial, Innovationsgrad) angeben.
  • Auswahl: Anschließend prüft eine Jury aus Expert:innen, Investor:innen und Branchenkenner:innen alle Einreichungen.
  • Pitch-Event: Die besten Ideen werden von der Jury ausgewählt und zu einem Pitch-Event im April 2025 nach Graz eingeladen. Dort hast du die Chance, dein Konzept bei einem Pitch-Event vor einem hochkarätigen Publikum zu präsentieren. Danach erfolgt die finale Bewertung durch die Jury.
  • Prämierung: Im Anschluss wird pro Kategorie eine Sieger-Idee im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung gekürt.

Darum lohnt sich die Teilnahme

Die Start-up Idea Competition des Science Park Graz bietet nicht nur die Chance, Preisgelder und Sachpreise zu gewinnen, sondern vor allem ein Sprungbrett in die Start-up-Welt. Durch den Austausch in einem professionellen Gründernetzwerk können Founder und alle, die es werden wollen, wertvolle Connections knüpfen und Know-How sammeln.

Der Science Park Graz zählt zu den führenden Hightech-Inkubatoren Österreichs und unterstützt seit Jahren Start-ups und Gründer:innen auf ihrem Weg in den Markt. Mit seinem breit gefächerten Expertennetzwerk, intensiven Mentorings und hochwertigen Infrastruktur-Angeboten schafft er ein innovatives Umfeld für alle, die ihre Ideen in die Realität umsetzen wollen.

Noch bis zum 28. Februar 2025 bewerben!

Das Bewerbungsportal zur diesjährigen Start-up Idea Competition ist noch bis zum 28. Februar 2025 offen. Weitere Informationen zum Ablauf, zur Jury und zu den Teilnahmevoraussetzungen gibt es auf der Website des Science Park Graz.

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