19.11.2021

Vierter harter Lockdown & Impfpflicht fix: Alle Infos zu Wirtschaftshilfen

Die österreichische Bundesregierung kündigte im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz am Tiroler Achensee am Vormittag einen bundesweiten Lockdown an, der ab kommenden Montag in Kraft treten wird. Der Brutkasten liefert einen Überblick zu allen bislang bekannten Details – angefangen von Regelungen für den Arbeitsplatz bis hin zu Wirtschaftshilfen.
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Finanzminister Gernot Blümel zur steuerlichen Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Hinweis: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Stand: 19.11.2021, 12:50

Österreich führt ab Februar 2022 eine bundesweite Impfpflicht gegen das Coronavirus ein. Ab Montag, 22. November 2021, gibt es außerdem einen bundesweiten Lockdown, der nach zehn Tagen evaluiert wird und bis 13. Dezember für Geimpfte und Ungeimpfte gelten soll. Das gab Bundeskanzler Alexander Schallenberg am Freitag im Zuge einer Pressekonferenz zur Landeshauptleutekonferenz bekannt. Finanzminister Gernot Blümel kündigte die Wiederaufnahme von Wirtschaftshilfen an – Ausfallbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds werden wieder aktiviert.

Nach 13. Dezember soll der Lockdown für Ungeimpfte aufrecht bleiben, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erläuterte. Ab Montag gibt es also Ausgangsbeschränkungen für alle Menschen in Österreich. Das Zuhause verlassen darf man wieder nur aus den bekannten Ausnahmegründen*. Schulen und Kindergärten bleiben laut Mückstein „grundsätzlich offen“. Am Arbeitsplatz gilt wie in allen geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Dazu heißt es von Mückstein: „Die FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet und gilt ab Montag in allen geschlossenen Räumen und am Arbeitsplatz, außer es gibt sonst Schutzvorrichtungen.“ „Wo möglich“ solle man auf Home Office umstellen. „Berufliche Zwecke“ sind aber nach wie vor einer der Gründe, das Zuhause zu verlassen.

* Die Ausnahmegründe definiert Mückstein in der Pressekonferenz wie folgt: „Gründe zum Verlassen der Wohnung sind die bereits bekannten Ausnahmen: Abwendung von Gefahren für Leib und Leben sowie Eigentum, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung und für unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege.“

Handel rechnet mit massiven Verlusten

Durch den erneuten Lockdown werden Wirtschaftshilfen wieder dringender notwendig. Der Handelsverband rechnete bereits durch den Lockdown für Ungeimpfte mit Umsatzverlusten von bis zu 350 Millionen Euro pro Woche. In Oberösterreich könnten betroffene Händler bei einem kompletten Lockdown 140 Millionen Euro verlieren, in Salzburg 75 Millionen Euro – wie der Handelsverband vorrechnete. “Pro Lockdown-Woche rechnen wir in den beiden Bundesländern mit einem Umsatzausfall von 215 Millionen Euro”, so Handelsverband-Chef Rainer Will, der davon ausgeht, dass der Lockdown wieder Online-Giganten wie Amazon in die Hände spielen wird.

Lockdown: Diese Wirtschaftshilfen gibt es

Finanzminister Gernot Blümel hatte bereits angekündigt, dass Wirtschaftshilfen wieder verstärkt zur Verfügung gestellt werden würden. Nach wie vor bis Jahresende aktiv ist der Fixkostenzuschuss, in der Gastronomie gibt es nach wie vor die Umsatzsteuerermäßigung. Derzeit gilt bei der Kurzarbeit die Phase 5, die eine Reduktion auf 50 Prozent ermöglicht. Das wird für den neuen Lockdown wieder ausgeweitet. Wie Arbeitsminister Martin Kocher am Freitag ankündigte, wird vorerst bis Jahresende wieder eine Reduktion auf null Prozent möglich sein – für alle Betriebe, die von behördlichen Schließungen betroffen sind. Für Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem besonders schweren Verlauf gerechnet werden kann, soll wieder eine Dienstfreistellung möglich sein, wenn kein Homeoffice möglich ist. Mit einem Risikoattest ist diese wieder ab Montag, 22. November 2021, möglich, sagte Kocher.

Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds

Wieder aktiviert wird der Ausfallsbonus, der von November bis März 2022 bereit stehen soll. Grundlage ist wieder ein Umsatzeinbruch von 40 Prozent, diesmal im Vergleich zu 2019, also vor der Pandemie. Die Ersatzrate liegt bei 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs. Der Rahmen für den Ausfallsbonus liegt nach einer Erweiterung des Rahmens durch die EU-Kommission nun bei 2,3 Millionen Euro. Die Erfahrung zeige, dass der Ausfallsbonus wahrscheinlich 700 Millionen Euro pro Monat kosten werde, so Blümel am Freitag.

Der Verlustersatz wird ebenfalls bis März verlängert. Auch hier gilt ein Verlust von 40 Prozent im Vergleich zu 2019. Ersetzt werden 70 bis 90 Prozent des Verlustes, je nach Größe des Unternehmens, bis maximal 12 Millionen Euro. Die Kosten für diese Maßnahme seien noch nicht abschätzbar, weil sie noch laufe.

Der Härtefallfonds wird neu aufgelegt und bringt bei einem Verlust von 40 Prozent eine Ersatzrate von 80 Prozent des Netto-Einkommens. Garantien und Stundungen werden bis Juni 2022 verlängert. Im letzten Lockdown kostete der Härtefallfonds laut Blümel ungefähr 100 Millionen Euro monatlich.

2022 weniger Budget für Coronakrisen-Bewältigung

Bei den Budgetverhandlungen im Nationalrat am Donnerstag sprachen sich ÖVP und Grüne mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag für eine Fortsetzung der Wirtschaftshilfen aus. Sie ersuchen die Regierung darin, rasch geeignete Unterstützungsmaßnahmen für österreichische Betriebe vorzulegen, um so Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.

Die Regierung sieht im Haushaltsentwurf für 2022 3,9 Mrd. € für die unmittelbare Krisenbewältigung vor. Im Jahr 2021 waren es noch 13,7 Mrd. €. Rund 2 Mrd. € sieht das Budget für das Jahr 2022 an Ausgaben im Kapitel Wirtschaft vor. Für die Abwicklung der COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen sind im Wirtschaftsbudget 1,5 Mrd. € enthalten. „Wir haben eine Überschreitungsermächtigung von 5 Mrd. Euro für das nächste Jahr vorgesehen“, erläuterte Blümel am Freitag. Im Finanzrahmen bis 2025 seien 9 Mrd. Euro für Covid-Bekämpfungsmaßnahmen vorgesehen.

Keine Home-Office Pflicht

Eine Home-Office-Pflicht wird es laut dem Bundeskanzler nicht geben. “Es handelt sich um die gleiche Regelung, die wir schon früher hatten”, so Schallenberg. Hier bestreitet Österreich einen anderen Weg als beispielsweise Deutschland. Während in unserem Nachbarland die Rückkehr der Home-Office-Pflicht geplant ist – sie war Ende Juni ausgelaufen – wurde eine derartige Regelung seit dem Ausbruch der Pandemie in Österreich noch nie getroffen.

Gegen Mittag konkretisierte Arbeitsminister Kocher die Begründung der Bundesregierung: “Wir hatten gestern ein sehr ausführliches Gespräch mit den Sozialpartnern. Sie haben uns versichert, dass sie sich für die Nutzung von Home Office einsetzen, aber keine Pflicht haben wollen.” Eine verpflichtende Maßnahme sei für beide Seiten laut dem Arbeitsminister schwer umzusetzen. “Wir wissen, dass es maximal 40 Prozent gibt, die Home-Office in Anspruch nehmen können”, so Kocher. 

Am Arbeitsplatz soll die bereits bestehende 3G-Regel und zusätzlich eine Maskenpflicht gelten. Allerdings müssten hierfür laut Kocher in den nächsten Tagen die Testkapaziäten weiter ausgeweitet werden. Bereits in der Vergangenheit übten Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter Kritik, da die Testinfrastruktur für PCR-Tests in gewissen Regionen in Österreich nicht ausreichend sei und es zu langen Wartezeiten komme.

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Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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